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Geburt Kind: Mutter kroatisch, Vater deutsch

 
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STS
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 12.07.2005
Beiträge: 83

BeitragVerfasst am: 17.12.08, 11:10    Titel: Geburt Kind: Mutter kroatisch, Vater deutsch Antworten mit Zitat

Welche Staatsangehörigkeit bekommt das Kind? Wo und wann legt man das fest? (Kind, Junge am 28.11.08 in NRW geboren, Wohnsitz der Eltern NRW)
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Nörgler
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 08.05.2006
Beiträge: 532

BeitragVerfasst am: 17.12.08, 12:11    Titel: Re: Geburt Kind: Mutter kroatisch, Vater deutsch Antworten mit Zitat

STS hat folgendes geschrieben::
Welche Staatsangehörigkeit bekommt das Kind? Wo und wann legt man das fest?


Da gibt es nichts auszusuchen oder festzulegen. Ob das Kind mit der Geburt eine bestimmte Staatsbürgerschaft erwirbt (oder auch nicht) richtet sich nach den Gesetzen der in Frage kommenden Staaten.
Kind wird sicherlich die kroatische Staatsbürgerschaft nach der Mutter erworben haben. Die deutsche auch, sofern die Eltern miteinander verheiratet sind oder eine Vaterschaftsanerkennung gemacht wurde.
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STS
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 12.07.2005
Beiträge: 83

BeitragVerfasst am: 17.12.08, 12:47    Titel: Antworten mit Zitat

Die Eltern sind miteinander verheiratet. Die Mutter ist zwar kroatisch aber hier in NRW geboren und hat auch nur hier gelebt.

Das Kind hat dann wohl beide Staatsangehörigkeiten. Irgendwann muss es sich ja dann zwischen beiden entscheiden. Ab wann ginge das? Oder ginge das nicht auch schon jetzt?
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Nörgler
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 08.05.2006
Beiträge: 532

BeitragVerfasst am: 17.12.08, 16:52    Titel: Antworten mit Zitat

STS hat folgendes geschrieben::
Die Eltern sind miteinander verheiratet.

Dann erwirbt das Kind die deutsche Staatsbürgerschaft nach § 4 Absatz 1 des StAG.

STS hat folgendes geschrieben::
Die Mutter ist zwar kroatisch aber hier in NRW geboren und hat auch nur hier gelebt.

Entscheidend ist die Staatsbürgerschaft, das KInd wird dadurch sicherlich auch kroatisch sein, das können aber nur die zuständigen kroatischen Stellen bescheinigen. Der Rest ist belanglos.

STS hat folgendes geschrieben::
Das Kind hat dann wohl beide Staatsangehörigkeiten.

Davon wird auszugehen sein.

STS hat folgendes geschrieben::
Irgendwann muss es sich ja dann zwischen beiden entscheiden.

Nein, wie kommt man immer nur auf diese seltsame Idee? Es wird aber sicherlich eine davon freiwillig ablegen können, aber das dürfte erst mit 18 gehen.
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