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Verfasst am: 07.12.08, 17:25 Titel: Aufrechnung im laufenden Verfahren
Hallo,
hab mal wieder eine Frage aus der Ausbildung.
Kann man im laufenden Verfahren die Aufrechnung erklären?
Beispiel:
Kläger klagt 4000 € ein. Der mündl. Termin verläuft positiv für den Kläger.
Dann stellt der Beklagte während des Verfahrens dem Kläger zwei Rechnungen und beantragt im laufenden Verfahren Aufrechnung. 1 Rechnung über 1500 € wäre verjährt. Die zweite Rechnung über 1200 € wäre streitig zu stellen.
Kann der Beklagte einfach Aufrechnung erklären? Wäre das nicht ein eigener Prozess? Wenn die Aufrechnung im laufenden Verfahren gültig wäre, müßte die Angelegenheit doch ans Landgericht verwiesen werden, oder (4000 € + 1500 € + 1200 € ist ja über 5000 €)?
Anmeldungsdatum: 29.01.2006 Beiträge: 8913 Wohnort: Berlin
Verfasst am: 07.12.08, 18:56 Titel:
Zitat:
Kann der Beklagte einfach Aufrechnung erklären?
Ja.
Zitat:
Wäre das nicht ein eigener Prozess?
Nein.
Zitat:
Wenn die Aufrechnung im laufenden Verfahren gültig wäre, müßte die Angelegenheit doch ans Landgericht verwiesen werden, oder (4000 € + 1500 € + 1200 € ist ja über 5000 €)?
Nein, die Aufrechnung ist nicht streitwerterhöhend. Die Hilfsaufrechnung ist streitwerterhöhend, aber auch nur, wenn über sie entschieden wird.
Anmeldungsdatum: 29.01.2006 Beiträge: 8913 Wohnort: Berlin
Verfasst am: 12.12.08, 10:56 Titel:
Zitat:
Aber wie würde es weitergehen, wenn der "Aufrechnungsgegner" die Aufrechnung bzw. neue Forderung für unbegründet hält?
Nun, das Gericht würde prüfen, ob eine Aufrechnungslage besteht, d. h. ob die aufzurechnende Gegenforderung besteht, vollwirksam und fällig ist. Ist sie es, wird die Klage insoweit abgewiesen, weil die Klageforderung in dieser Höhe durch Aufrechnung erloschen ist, ist sie es nicht, wird der Klage entsprochen.
Das Gericht kann einfach so (ohne Gutachten, ohne Beweise, weiteren Termin, oder ähnliches) entscheiden, Aufrechnung zulässig und somit Ursprungs-Klage abgeweisen???
Obwohl der Aufrechnungsgegner einwendet, Aufrechnung bzw. Forderung aus Aufrechnung unbegründet, zu hoch, nicht fällig, etc.
Ist ja echt hart. Könnte ja jeder kommen. Was kann man dagegen tun - der Forderung widersprechen oder einfach blind zahlen?
Nun, das Gericht würde prüfen, ob eine Aufrechnungslage besteht, d. h. ob die aufzurechnende Gegenforderung besteht, vollwirksam und fällig ist. Ist sie es, wird die Klage insoweit abgewiesen, weil die Klageforderung in dieser Höhe durch Aufrechnung erloschen ist, ist sie es nicht, wird der Klage entsprochen.
Vielleicht nochmals genau lesen, schnueffel.
hoai _________________ ich vertrete hier nur meine herrschende mindermeinung!
meine wenigkeit freut sich dennoch über grüne punkte.
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