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Fahrlässiger Vollrausch was ist denn das!??
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H.R
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 16.02.2008
Beiträge: 51

BeitragVerfasst am: 18.12.08, 10:43    Titel: Fahrlässiger Vollrausch was ist denn das!?? Antworten mit Zitat

Hallo

ich lese grade zufällig das K.Löwitsch mal wegen fahrlässigen Vollrausches zu 26000DM verurteilt wurde!
Das hab ich ja noch nie gehört?
Darf man sich jetzt schon nicht mehr betrinken?
Alc. ist doch erlaubt, wie kann es dann veboten sein sich zu betrinken?
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Ivanhoe
Gast





BeitragVerfasst am: 18.12.08, 10:45    Titel: Antworten mit Zitat

Der Rausch an sich ist nicht strafbar, aber dann hat er wohl irgendeine Straftat begangen im Vollrausch.
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H.R
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 16.02.2008
Beiträge: 51

BeitragVerfasst am: 18.12.08, 10:46    Titel: Antworten mit Zitat

Das ging aber fix! Smilie
Ja, aber wieso verurteilt man ihn dann nicht dafür sondern für den Rausch?
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Ivanhoe
Gast





BeitragVerfasst am: 18.12.08, 10:47    Titel: Antworten mit Zitat

Sind Sie sicher, dass er für den Rausch an sich verurteilt wurde?
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flipmow
Gast





BeitragVerfasst am: 18.12.08, 10:48    Titel: Antworten mit Zitat

http://bundesrecht.juris.de/stgb/__323a.html

Ein Mensch wäre ab einem gewissen Alkoholpegel schuldunfähig. Um diesem Problem aus dem Weg zu gehen, wurde obiger Paragraf geschaffen.

lg
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Ivanhoe
Gast





BeitragVerfasst am: 18.12.08, 10:51    Titel: Antworten mit Zitat

Richtig. Mir fiel auch gerade der 323a wieder ein. Das wird es wohl gewesen sein.
Aber natürlich nur in Verbindung mit einer rechtswidrigen Tat.
Der Rausch alleine ist nicht strafbar.
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H.R
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 16.02.2008
Beiträge: 51

BeitragVerfasst am: 18.12.08, 11:11    Titel: Antworten mit Zitat

Aber das is doch dann auch wieder problematisch oder?
Dann ist ja nie einer Schuldunfähig weil ihm immer Vorsatz unterstellt wird oder?
Ich glaub beim K.L. gings um Vergewaltigung.
Er soll außerdem 5 Prom. gehabt haben.
Ob das anständig war was er da vermeintlich gemacht haben soll laß ich jetzt mal dahingestellt.
Aber ich kann mir nicht wirklich vorstellen das er sich vorher 2 Flaschen Wodka reingekippt hat um dann zu vergewaltigen/belästigen und dann straffrei davon zu kommen.
Hätte sicher im Leben nicht gedacht das er deswegen vor Gericht landet Smilie
Wenns interessiert.. Wikipedia / K.L. / Privatleben
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flipmow
Gast





BeitragVerfasst am: 18.12.08, 11:14    Titel: Antworten mit Zitat

Wenn man aber z.b. weiss, dass man sich unter Alkoholeinfluss nicht unter Kontrolle hat und evtl. auch gerne mal Frauen unsittlich berührt, dann kann man hier schon von Fahrlässigkeit ausgehen.

Letztlich kommt es IMMER auf den Einzelfall an.

edit: Im entsprechenden Wikipedia-Artikel erweckt die Formulierung tatsächlich, dass er aufgrund des Vollrausches verurteilt wurde. Das ist eben wikipedia. Smilie

lg
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Redfox
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 31.10.2005
Beiträge: 8443
Wohnort: Am Meer

BeitragVerfasst am: 18.12.08, 11:56    Titel: Antworten mit Zitat

flipmow hat folgendes geschrieben::

edit: Im entsprechenden Wikipedia-Artikel erweckt die Formulierung tatsächlich, dass er aufgrund des Vollrausches verurteilt wurde. Das ist eben wikipedia. Smilie


Frage

Der entsprechende § 323a StGB heißt doch "Vollrausch".

Wie sollte es sonst bezeichnet werden, wenn man danach verurteilt wird?

flipmow hat folgendes geschrieben::
Wenn man aber z.b. weiss, dass man sich unter Alkoholeinfluss nicht unter Kontrolle hat und evtl. auch gerne mal Frauen unsittlich berührt, dann kann man hier schon von Fahrlässigkeit ausgehen.


M.E. eher nach einer actio libera in causa --> http://de.wikipedia.org/wiki/Actio_libera_in_causa

Und dann kommt keine Bestrafung wegen Vollrausches in Frage sondern wegen des eigentlichen Deliktes.
_________________
Toleranz sollte eigentlich nur eine vorübergehende Gesinnung sein: Sie muß zur Anerkennung führen. Dulden heißt beleidigen. (Goethe, Maximen und Reflexionen).
無爲 / 无为


Zuletzt bearbeitet von Redfox am 18.12.08, 12:03, insgesamt 1-mal bearbeitet
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flipmow
Gast





BeitragVerfasst am: 18.12.08, 12:01    Titel: Antworten mit Zitat

Der Vollrausch für sich genommen ist aber nicht straf bewährt.
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Ivanhoe
Gast





BeitragVerfasst am: 18.12.08, 12:01    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Redfox,

Du verstehst das etwas falsch. Hier wurde angenommen, jemand wurde aufgrund eines Vollrausches verurteilt, was natürlich Humbug ist.
Ausschlaggebend ist ja die rechtswidrige Tat WÄREND des Vollrausches.
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spraadhans
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 26.11.2005
Beiträge: 7758
Wohnort: SMS Bayern

BeitragVerfasst am: 18.12.08, 12:09    Titel: Antworten mit Zitat

Klassisches Straf- und Ordnungswidrigkeitenrecht, daher verschoben.
_________________
It's not about left or right, it's about right and wrong.
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Redfox
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 31.10.2005
Beiträge: 8443
Wohnort: Am Meer

BeitragVerfasst am: 18.12.08, 12:15    Titel: Antworten mit Zitat

Ivanhoe hat folgendes geschrieben::
Du verstehst das etwas falsch. Hier wurde angenommen, jemand wurde aufgrund eines Vollrausches verurteilt, was natürlich Humbug ist.
Ausschlaggebend ist ja die rechtswidrige Tat WÄREND des Vollrausches.


Nein, ich verstehe es nicht falsch.

Das Delikt, wegen dem man verurteilt wird, heißt Vollrausch.

Eine Bestrafung wegen Vollrausches kommt dann in Frage, wenn sich jemand "vorsätzlich oder fahrlässig durch alkoholische Getränke oder andere berauschende Mittel in einen Rausch versetzt,.... wenn er in diesem Zustand eine rechtswidrige Tat begeht und ihretwegen nicht bestraft werden kann, weil er infolge des Rausches schuldunfähig war oder weil dies nicht auszuschließen ist."

Er wird dann z.B. nicht wegen Vergewaltigung, begangen im Vollrausch bestraft, sondern wegen "Vollrausches".

Ein Rausch alleine ist natürlich nicht strafbar. Aber das hat auch niemand behauptet.

Und wer es gerne vom BGH bestätigt haben möchte, mag z.B. hier nachlesen --> www.hrr-strafrecht.de/hrr/4/03/4-147-03.php3

Zitat: "Das Landgericht Bielefeld hat den Angeklagten wegen vorsätzlichen Vollrausches zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren und neun Monaten verurteilt und seine Unterbringung in der Sicherungsverwahrung angeordnet."
_________________
Toleranz sollte eigentlich nur eine vorübergehende Gesinnung sein: Sie muß zur Anerkennung führen. Dulden heißt beleidigen. (Goethe, Maximen und Reflexionen).
無爲 / 无为


Zuletzt bearbeitet von Redfox am 18.12.08, 12:18, insgesamt 1-mal bearbeitet
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cmd.dea
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 31.05.2008
Beiträge: 1872
Wohnort: Hessen

BeitragVerfasst am: 18.12.08, 12:16    Titel: Antworten mit Zitat

Redfox hat folgendes geschrieben::
M.E. eher nach einer actio libera in causa --> http://de.wikipedia.org/wiki/Actio_libera_in_causa

Und dann kommt keine Bestrafung wegen Vollrausches in Frage sondern wegen des eigentlichen Deliktes.


Wenn es die alic gibt. Der BGH scheint sich das für Erfolgsdelikte ja noch nicht entgültig ausgekekst zu haben (wenn auch nicht verneint). Oder wurde das in den letzten Jahren jetzt mal ausdrücklich entschieden?

Gruß
Dea
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gotto
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 28.03.2007
Beiträge: 1802
Wohnort: Hessen

BeitragVerfasst am: 18.12.08, 12:55    Titel: Antworten mit Zitat

Der Rotfuchs hat Recht, die Verurteilung erfolgt in der Tat wg. Vollrausch
_________________
Ein Blick ins Gesetz erleichtert die Rechtsfindung!
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