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Verfasst am: 17.12.08, 18:12 Titel: Privat- oder Geschäftskonto
Hi,
keine Ahnung ob's hierher gehört.
A will nebenberuflich ein Gewerbe ohne Handelsregistereintrag anmelden. Er möchte ein Konto dafür eröffnen. Kann er die als Privatkunde eröffnen oder muss es als Geschäftskonto eröffnet werden bzw gibt es Bedingungen die sich nach dem Aufwand der Nutzung richten?!
Das kann sich jede Bank sicher definieren, wie sie will.
Wenn ich als Banker sehe, das über ein solches Konto hunderte von Buchungen, die nicht grad den Anschein privaten Charakters haben, laufen, würd ich das Konto auf ein geschäftliches Kontomodell einordnen. Wenn mein Kunde sich daraufhin beschwert, mit Auflösung droht und ich sehe, das ich mit ihm doch einige Erträge erziele, würd ich mir kaufmännisch kurz durchrechnen, ob ich ihn ziehen lasse oder ihm weiterhin ein Privatkontomodell zur Abrechnung anbiete
Tschau
Majo _________________ Wer kämpft, kann verlieren. Wer nicht kämpft, hat schon verloren (B. Brecht)
der Kunde wird spätestens dann ein Problem bekommen, wenn er Dienstleistungen nachfragt (z.B. zu Gunsten seines Kontos Lastschriften von Kunden einziehen), die Privatpersonen eben nicht brauchen.
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