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recht.de :: Thema anzeigen - polizeiliche vorladung. aus spaß wird ernst. was nun?
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polizeiliche vorladung. aus spaß wird ernst. was nun?

 
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Anmeldungsdatum: 18.12.2008
Beiträge: 2

BeitragVerfasst am: 18.12.08, 00:28    Titel: polizeiliche vorladung. aus spaß wird ernst. was nun? Antworten mit Zitat

hi,
3 Personen im Kaufhaus bei den Computerspielen. Person A und B wolllen Person C einen Streich spielen.
Streich: Metallstreifen in die Jacke des Betroffenen, wenn derjinge jetzt durch die Schranken geht piepst es.

Doch Person A und B wurden gesehen beim abmachen der Metallstreifen und bekommen nun eine Vorladung der Polizei, wegen versuchten Diebstahls.

Was meint ihr? Glauben die Polizisten dies? Oder glauben sie eher dem Detektiv?
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Karsten
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 12.11.2004
Beiträge: 9688
Wohnort: München

BeitragVerfasst am: 18.12.08, 00:42    Titel: Antworten mit Zitat

Das Abreißen der Signalstreifen ist wohl eine recht typische Vorbereitungshandlung bei Ladendiebstählen. Und "das war doch bloss ein Streich" ist wohl eine ebenso typische Ausrede - mit meterlangem Bart. Was sollen sie also glauben?
- In Guantánamo soll das Wetter zu dieser Jahreszeit recht schön sein. Cool
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Anmeldungsdatum: 18.12.2008
Beiträge: 2

BeitragVerfasst am: 18.12.08, 00:52    Titel: Antworten mit Zitat

Was kann auf die Personen zukommen? Wird die Strafe milder ausfallen, weils ja "nur" versuchter Diebstahl war?
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CWisnewski
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 16.05.2006
Beiträge: 532
Wohnort: Kiel

BeitragVerfasst am: 18.12.08, 07:34    Titel: Antworten mit Zitat

Es kommt ja u.a. darauf an, wie alt die fraglichen Personen sind.
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Redfox
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 31.10.2005
Beiträge: 8443
Wohnort: Am Meer

BeitragVerfasst am: 18.12.08, 08:32    Titel: Re: polizeiliche vorladung. aus spaß wird ernst. was nun? Antworten mit Zitat

close hat folgendes geschrieben::
Doch Person A und B wurden gesehen beim abmachen der Metallstreifen und bekommen nun eine Vorladung der Polizei, wegen versuchten Diebstahls.


Den Sachverhalt verstehe ich nicht.

Sie haben einen Metallstreifen von welchem Gegenstand abgemacht? Und was passierte mit dem Gegenstand nach dem Entfernen des Streifens? Und wann wurden sie von wem auf den Vorgang angesprochen?

Karsten hat folgendes geschrieben::
Das Abreißen der Signalstreifen ist wohl eine recht typische Vorbereitungshandlung bei Ladendiebstählen. 0


Und damit soll ausgesagt werden, daß hier wohl keine Strafbarkeit vorliegt?

--> www.lexexakt.de/glossar/vorbereitungshandlung.php
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Karsten
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 12.11.2004
Beiträge: 9688
Wohnort: München

BeitragVerfasst am: 18.12.08, 09:32    Titel: Antworten mit Zitat

Das würde daraus dann wohl folgen.
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DanielB
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 08.06.2005
Beiträge: 1056

BeitragVerfasst am: 01.01.09, 11:37    Titel: Antworten mit Zitat

Das heißt allerdings nicht, dass dieser Streich straffrei bleiben muss, es bleibt ja beim beschädigen der gesicherten Verpackung, die könnte den Tatbestand der Sachbeschädigung erfüllen...
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gotto
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 28.03.2007
Beiträge: 1802
Wohnort: Hessen

BeitragVerfasst am: 08.01.09, 13:06    Titel: Antworten mit Zitat

DanielB hat folgendes geschrieben::
Das heißt allerdings nicht, dass dieser Streich straffrei bleiben muss, es bleibt ja beim beschädigen der gesicherten Verpackung, die könnte den Tatbestand der Sachbeschädigung erfüllen...


Wurde denn die Verpackung geschädigt? Es gibt Geschäfte, bei denen sich im Preisetikett besagter Metallstreifen befindet. Ein Ablösen des Etiketts dürfte aber keine Sachbeschädigung sein...
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