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Geordnete Wirtschaftliche Verhältnisse ???

 
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slide83
Interessierter


Anmeldungsdatum: 19.06.2008
Beiträge: 13

BeitragVerfasst am: 18.12.08, 20:54    Titel: Geordnete Wirtschaftliche Verhältnisse ??? Antworten mit Zitat

Hallo zusammen,

ab wann kann jemannd sagen, der in der Insolvenz ist das er wieder in geordeten Wirtschaftlichen Verhältnissen lebt. Mit eröffnung der Insolvenz oder mit schließung der Insolvenz. oder nach den gesamten 6jahren??? gibt es da Fallbeispiele oder ähnliches??

Definition zu geordnete Wirtschaftliche Verhältnisse für Bewerber: Grundsätzlich sollten Bewerberinnen und Bewerber in der Lage sein, ihren regelmäßigen finanziellen Verpflichtungen nachzukommen. Eine selbst verschuldete Überschuldung kann Zweifel an der charakterlichen Geeignetheit begründen.

danke für die Zahlreichen Antworten

LG Slide83
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paps1959(2)
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 18.12.2008
Beiträge: 22

BeitragVerfasst am: 18.12.08, 21:17    Titel: Antworten mit Zitat

Gut, geordnet sind die Verhältnisse meines Erachtens im eigentlichen Sinne mit Erteilung der RSB.
Erst dann kann davon ausgegangen werden, dass zumindest die Altschulden nicht mehr beigetrieben werden können.

Im Sinne von Bewerbungen könnte man aber auch den Schlußtermin zugrunde legen, wenn dieser ohne Probleme verlaufen ist und die RSB angekündigt wurde.

Alllerdings löst das Wort "Insolvenz" bei einigen Arbeitgebern Schockreaktionen aus.

Im Übrigen haben Schulden /Insolvenz sehr wenig mit Charakter zu tun, da die Ursachen vielfältig sind
Schulden wegen charakterliche Schwäche betrefffen vielleicht 5% aller Insolvenzen.
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