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Zutritt zur Wohnung durch Insolvenzberater

 
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maejo
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 18.12.2008
Beiträge: 24

BeitragVerfasst am: 18.12.08, 02:18    Titel: Zutritt zur Wohnung durch Insolvenzberater Antworten mit Zitat

hallo,


wenn frau a mit tochter b zusammenwohnt in zweizimmerwohnung und insolvenzverwalter die wohnung sich ansehen will, darf er in das zimmer von tochter b?

tochter b ist nicht insolvent.

tochter b hat hausrecht, ist hauptmieterin, mutter nur nebenmieterin im mietvertrag.

darf tochter a eventuell als hauptmieterin den zugang des verwalters zur wohnung verwehren?


mfg
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paps1959(2)
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 18.12.2008
Beiträge: 22

BeitragVerfasst am: 18.12.08, 21:33    Titel: Antworten mit Zitat

Eine Zutrittsverweigerung kommt bei einem Untermietvertrag wohl ehr nicht in Betracht.

In Vorbereitung des Hausbesuches sollte die Tochter für pfändbare Gegenstände die Eigentumsnachweise bereitlegen.
Meist werden die aber eh nicht gebraucht, da bei gewöhnlichen Wohnverhältnissen der IV/TH keinen Massebeschlag vornehmen wird .

Bei eindeutig als Räume der Tochter erkennbare Räumen, kann der Zutritt verweigert werden.In aller Regel wirft die Verweigerung aber nur neue Fragen auf.

Wenn nichts zu verbergen ist, kann der Blick, mehr wird es ja auch nicht sein, ruhig genehmigt werden.
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maejo
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 18.12.2008
Beiträge: 24

BeitragVerfasst am: 21.12.08, 05:11    Titel: ..... Antworten mit Zitat

ist normaler mietvertrag, kein untermietvertrag.

mutter hat negative schufa, so bot man mir an wegen sauberer schufa, als hauptmieter eingetragen zu werden, na ja, so wie bei ehepaaren z.b..
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Biber
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 21.11.2005
Beiträge: 11363
Wohnort: This world is not my home - I'm only passing through!

BeitragVerfasst am: 21.12.08, 10:35    Titel: Re: ..... Antworten mit Zitat

maejo hat folgendes geschrieben::
als hauptmieter eingetragen zu werden, na ja, so wie bei ehepaaren z.b..
Hier scheint auf Mieterseite ein grundlegendes Missverständnis vorzuliegen: wenn mehrere Personen in einem Mietvertrag als Mieter genannt werden, sind auch beide gleichberechtigte und -verpflichtete Mieter.

In dem Fall funktioniert die per se reichlich - nun ja, eigenwillige Idee der Zutrittsverweigerung zur Wohnung gleich gar nicht.
_________________
Das Denken ist zwar allen Menschen erlaubt, aber vielen bleibt es erspart.
Sapere Aude! (Kant)
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kirchturm
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 02.02.2007
Beiträge: 2834
Wohnort: NRW

BeitragVerfasst am: 23.12.08, 12:00    Titel: Antworten mit Zitat

Aus dem Sozialrechtsforum:
maejo hat folgendes geschrieben::
ich riester nicht, da es angerechnet wird bei der späteren rente, ich stop alles unters kopfkissen wie man so schön sagt, da kommen die wenigstens nicht ran, vor allem jetzt bei der abgeltungssteuer von 25 % ne riesensauerei!

Ronald hat folgendes geschrieben::
maejo hat folgendes geschrieben::
... ich stop alles unters kopfkissen wie man so schön sagt, da kommen die wenigstens nicht ran, ....

Ich kann mir aber vorstellen, daß da ganz andere Gefahren lauern... Teufel-Smilie

Ja, da könnte tatsächlich der Insolvenzverwalter die "lauernde Gefahr" darstellen ... Christmassmilie
_________________
Hohle Gefäße geben mehr Klang als gefüllte. Ein Schwätzer ist meist ein leerer Kopf. (August von Platen)
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Feuerwald
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 02.11.2005
Beiträge: 545
Wohnort: NRW/Niedersachsen/Hessen

BeitragVerfasst am: 23.12.08, 12:39    Titel: Antworten mit Zitat

Würde jeder Treuhänder bzw. Insolvenzverwalter die Wohnungen und Zimmer nebst Inhaltbegutachten, hätten diese Nation einen akuten Juristennotstand.

Es passiert im normalmenschlichen realen Schuldnerleben so gut wie nie, dass sich die Herren und Damen Juristen in die Wohnung der Schuldner vortasten, um dort unter die Kopfkissen zu schauen und die Schränke zu durchsuchen.

Zudem ist gewöhnlicher Hausrat, wie man den in gewöhnliche Wohnung der Normalmenschen vorfindet, ohnehin unpfändbar und nicht Teil der Insolvenzmasse.

Die Chance seinen Treuhänder morgens um 7.00 am Küchentisch begrüßen zu dürfen, würde ich mit 1 bis 2 % ansetzen.
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