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Kostenfestsetzungsbeschluß nicht erhalten

 
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Thost
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 17.12.2008
Beiträge: 2

BeitragVerfasst am: 18.12.08, 08:33    Titel: Kostenfestsetzungsbeschluß nicht erhalten Antworten mit Zitat

Hallo,
folgendes Problem:

A und B wollten ein Haus bauen. Die Baufirma machte nur Mist, so daß beide zusammen einen Anwalt einschalteten. Dieser Anwalt beging im anschließenden Prozeß einen Formfehler, so dass dieser verlorenging. Die Haftpflichtversicherung des Anwalts zahlte daraufhin auch artig. Jedoch erwirkte der Anwalt einen Kostenfestsetzungsbeschluß gegen A und B.

Dieser Kostenfestsetzungsbeschluß wurde B zugestellt, dieser legte Widerspruch ein, dem stattgegeben wurde. A zog zum Zeitpunkt der Zustellung um, so dass der Beschluß zunächst an die alte Adresse geschickt wurde. A hatte zwar einen Nachsendeantrag gestellt, jedoch diesen Beschluß nie erhalten und somit keinen Widerspruch eingelegt.

Nun, 5 Jahre danach steht plötzlich der Gerichtsvollzieher vor der Tür und will die Kohle für etwas haben, wovon A natürlich nichts weiß. Es wurde recherchiert und eine entsprechende Klage eingereicht. dabei kam zutage, das am gleichen Tag von der gleichen Gerichtsmitarbeiterin einmal dem Widerspruch von B stattgegeben wurde, jedoch der von A liegenblieb. Eine Nachfrage vom Gericht an A unterblieb. Außerdem legte das Gericht eine Zustellungsurkunde vor, auf der handschriftlich die alte Adresse durchgestrichen und die neue daneben geschrieben wurde. Wer das war (Postbote, Gerichtsdiener, etc.), wurde nicht ermittelt. Das Gericht war jedoch der Meinung, dass der Kostenfestsetzungsbeschluß somit ordnungsgemäß zugestellt worden und damit auch rechtsgültig sei.

Fragen:
1. Ist das tatsächlich der Fall?
2. Wie kann ein Kostenfestsetzungsbeschluß gegen zwei Personen einmal rechtskräftig gegenüber einen von beiden sein, jedoch gegen den zweiten nicht, nur weil dieser Widerspruch einlegte. Hätte A davon Kenntnis gehabt, hätte A selbstverständlich ebenfalls Widerspruch eingelegt.
3. Das Gericht ist der Meinung, dass alles rechtens sei und somit auch zu zahlen. Gibt es da keine weitere Handhabe mehr, das irgendwie abzuwenden?

Gruß
Thomas
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Tim_S.
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 25.11.2008
Beiträge: 305

BeitragVerfasst am: 18.12.08, 10:53    Titel: Antworten mit Zitat

Moin,
gehen Sie zum Anwalt. Es scheint bereits ein wirksamer "Vergütungsfestsetzungstitel" nach § 11 RVG vorzuliegen.

Allgemeine Ratschläge helfen hier nicht weiter.

Grüße
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