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Verfasst am: 17.12.08, 19:10 Titel: Wieso Nebenkostenabrechnung immer erst zum Jahresende!
Auch in diesem Jahr, so wie in jedem Jahr, ist der Dezember der Monat der Nebenkostenabrechnung. Der von 2007.
Lese ich da in § 556 Absatz 3 Satz 2 nach, so ist die Abrechnung also bis spätestens zum Ablauf des zwölften Monats nach Ablauf des Abrechnungszeitraumes vorzulegen.
So weit, vieleicht so gut.
Denn es kommt ja darauf an, wie dieser Satz zu verstehen ist.
Soll hier dem Vermieter ein zusätzlicher Zinsgewinn durch eine immer so späte Abrechnung ermöglicht werden?
Oder heißt "spätestens" dass die Abrechnung so früh wie möglich, aber eben auf keinen Fall späteter als nach zwölf Monaten vorzulegen ist?
Denn eines ist doch klar. Eine sachliche Begründung für eine regelmäßig erst im Dezember vorliegende Nebenkostenabrechnung ist beim Stand moderner Datenverarbeitung kaum vorstellbar.
Und ich habe sehr wohl den Eindruck dass eine Erstattung, und nicht eine Nachforderung, die Regel ist. Dass es sich also für den Vermieter regelmäßig lohnt, so lange zu warten. _________________ Auch mir verleiht unsere Rechtsordnung Macht, ich will sie in Demut ausüben weil ich weiss wie verlockend dieses Gefühl ist.
Spätestens heisst spätestens, vor Ablauf dieser 12 Monate kann der Mieter vom VM nichts wollen. Der VM muss nur innerhalb der 12 Monate abrechnen wenn er etwas nachfordern will, ansonsten hat er Pech gehabt. Naja ausser er kann für die Verspätung nichts.
Viele Vermieter erstellen die Abrechnung so spät, weil sie dann nicht fürchten müssen, dass noch eine Rechnung nachkommt, die sie dann nicht mehr umlegen können. Ganz einfach also. Außerdem halten sich Nach- und Rückzahlungen bestimmt die Waage. In den letzten beiden Jahren dürfte das Pendel aber eher zur Nachzahlung ausgeschlagen haben.
Der Satz im 556 ist ganz einfach zu verstehen: Der Vermieter hat das Recht, und daran hat dann auch niemand rumzunörgeln. Er ist auch nicht in Richtung auf 'Zinsgewinn' zu deuten, denn es gibt diese Regelung erst seit ein paar Jahren, um den Vermieter zu zwingen,seine Abrechnungen schneller zu erstellen, als er es nach dem alten Recht tun mußte. _________________ Es heißt Frist, nicht Frits, auch nicht First, sondern Frist, Frist, Frist, Frist, Frsit... Ich lern's nicht mehr.
Wie sagt der Kölner? "Et is wie et is". Es wird immer Gesetze geben, die dem einen oder anderen aus verschiedenen Gründen nicht schmecken.
Große Vermietungsorganisationen mit entsprechender DV-Struktur haben vielfach weniger Schwierigkeiten, die Abrechnungen vorzeitig auf den Weg zu bringen und tun es auch, weil sie das Ding vom Tisch haben wollen. Die unzähligen Kleinvermieter tun sich da mit ihrer Westentaschenbuchführung sicher schwerer oder sind auf fremde Hilfe angwiesen; aber auch für die müssen die Gesetze passen. Der Zinsfaktor dürfte wohl überall eine untergeordnete Rolle spielen. Nicht von ungefähr laufen viele Vermieter auch mühsam Nachforderungen hinterher oder bekommen sie gar nicht.
Ich denke von einem Zinsgewinn für den VM kann hier nicht die Rede sein. Seine Rechnungen muss auch er begleichen. Und das schon lange vor Ablauf der 12 Monate. Und da sich Vorauszahlungen und Nachzahlung bzw. Rückerstattung ziemlich die Waage halten würde ich mir da gar keine Gedanken machen. Tendenziell geht es ja eher noch in den Bereich der Nachzahlung.
Um bei Ulrich zu bleiben könnte man auch sagen: " Et küt wie et küt ". Und das nach spätestens 12 Monaten. _________________ ##################
Viele Grüße Eifeler
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Wer aufhört, besser zu werden, hört auf, gut zu sein !
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