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Änderung der Hausordnung durch Vermieter

 
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fanta-lemon
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 15.03.2008
Beiträge: 37

BeitragVerfasst am: 18.12.08, 14:23    Titel: Änderung der Hausordnung durch Vermieter Antworten mit Zitat

Hallo zusammen, ich hätte da mal wieder eine Frage:

Angenommen in einem Mietvertrag steht die Hausordnung in §x expliziet als ein Bestandteil des Mietvertrages aufgeführt, im folgenden § steht jedoch, dass der Vermieter dazu berechtigt ist die Hausordnung abzuändern, wie verhält sich das dann rechtlich?

Kann ich als Vermieter dann jederzeit die Hausordnung ändern, oder muss der Mieter zustimmen, da die Hausordnung ja als Vertragsbestandteil, der Einwilligung des Mieters unterliegt?


Wäre schön wenn mir da jemand weiterhelfen könnte, Danke schonmal!
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Werner
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 14.09.2004
Beiträge: 7530
Wohnort: Koblenz

BeitragVerfasst am: 18.12.08, 14:29    Titel: Antworten mit Zitat

Meistens ist die Hausordnung Bestandteil des Mietvertrages. Ist sie es nicht, so kann der Vermieter einseitig eine Hausordnung aufstellen. Die in einer solchen einseitig erlassenen Hausordnung getroffene Anordnungen sind jedoch nur insoweit zulässig, als sie zur Aufrechterhaltung der Ordnung im Hause und für ein gedeihliches Zusammenleben der Mietparteien erforderlich sind.
Ist die Hausordnung Bestandteil des Mietvertrages, so kann sie von keiner Vertragspartei einseitig abgeändert werden.
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fanta-lemon
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 15.03.2008
Beiträge: 37

BeitragVerfasst am: 18.12.08, 14:40    Titel: Antworten mit Zitat

Werner hat folgendes geschrieben::

Ist die Hausordnung Bestandteil des Mietvertrages, so kann sie von keiner Vertragspartei einseitig abgeändert werden.


Hallo und danke schonmal Werner!
Die von dir zitierte Aussage habe ich über die Suchfunktion schon gefunden Winken
mir gehts aber insbesondere darum, welche Wirkung der Zusatz im nächsten § des Mietsvertrages hat, dass der Vermieter die Hausordnung abändern darf?

Da die Hausordnung Bestandteil des Mietvertrages ist, bedeutet das, dass ich als Vermieter trotzdem die Zustimmung des Mieters brauche?
Weil dann wäre der Zusatz ja generell schon unwirksam, oder? Frage
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ktown
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 31.01.2005
Beiträge: 4210
Wohnort: Auf diesem Planeten

BeitragVerfasst am: 18.12.08, 14:44    Titel: Antworten mit Zitat

Also wäre doch jeder Vermieter blöd, wenn er eine Hausordnung zum Mietvertrag dazulegen würde. Ohne diese kann er nachträglich sie verändern wie er will.
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fanta-lemon
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 15.03.2008
Beiträge: 37

BeitragVerfasst am: 18.12.08, 14:53    Titel: Antworten mit Zitat

ktown hat folgendes geschrieben::
Also wäre doch jeder Vermieter blöd, wenn er eine Hausordnung zum Mietvertrag dazulegen würde. Ohne diese kann er nachträglich sie verändern wie er will.


Ob blöd oder nicht, weiß ich nicht. Darum geht es mir auch nicht, auch maße ich mir das nicht an zu beurteilen. Vielleicht ist es auch einfach nur Unwissenheit.. so wie bei mir gerade.
So weit ist mir die rechtsklage klar:

Ohne den Zusatz => Änderung der Hausordnung bedarf ganz klar einer Zustimmung des Mieters

Hausordnung nicht Bestandteil des Mietvertrages ==> Änderung bedarf keiner Zustimmung

Aber angenommen, die Hausordnung ist doch Bestandteil (sogar schriftlich fixiert) und der Zusatz kommt im nächsten Absatz... wie verhält es sich dann?
Vielleicht weiß Werner ja Rat *hoff*
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ktown
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 31.01.2005
Beiträge: 4210
Wohnort: Auf diesem Planeten

BeitragVerfasst am: 18.12.08, 15:21    Titel: Antworten mit Zitat

Mein etwas provokativ formulierter Beitrag war eher auf den User Werner gemünzt. Winken um ihn mit Gesetzen oder Urteilen aus der Reserve zu locken..
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Werner
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 14.09.2004
Beiträge: 7530
Wohnort: Koblenz

BeitragVerfasst am: 18.12.08, 15:31    Titel: Antworten mit Zitat

ktown hat folgendes geschrieben::
Mein etwas provokativ formulierter Beitrag war eher auf den User Werner gemünzt. Winken um ihn mit Gesetzen oder Urteilen aus der Reserve zu locken..


LG Düsseldorf ZMR 58, 10 ; LG Duisburg ZMR 57, 348 ; LG Bonn NJW 58, 146 ; AG Köln WM 80, 255 ;AG Hamburg WM 72, 89 ; AG Siegen WM 71, 40 ; AG Hattingen WM 56, 104
Sehr glücklich Sehr glücklich Sehr glücklich Sehr glücklich
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fanta-lemon
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 15.03.2008
Beiträge: 37

BeitragVerfasst am: 18.12.08, 15:40    Titel: Antworten mit Zitat

*g* Dann rekapituliere ich nochmal:
Also ist mein erster Gedanke, dass die Klausel im Mietvertrag, welche den Vermieter berechtigt die Hausordnung zu ändern, grundsätzlich quasi sinnlos und kann ignoriert werden?
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ktown
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 31.01.2005
Beiträge: 4210
Wohnort: Auf diesem Planeten

BeitragVerfasst am: 18.12.08, 15:46    Titel: Antworten mit Zitat

OK.... Winken
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Werner
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Anmeldungsdatum: 14.09.2004
Beiträge: 7530
Wohnort: Koblenz

BeitragVerfasst am: 18.12.08, 15:46    Titel: Antworten mit Zitat

so würde das auch sehen, allerdings ist mir nicht bekannt ob dieses auch schon höchstrichterlich BGH abgehandelt wurde?
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fanta-lemon
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 15.03.2008
Beiträge: 37

BeitragVerfasst am: 18.12.08, 15:49    Titel: Antworten mit Zitat

ok, dann danke ich schonmal vielmals! Smilie
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RM
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FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 31.12.2004
Beiträge: 4266
Wohnort: Halle (Saale)

BeitragVerfasst am: 19.12.08, 07:50    Titel: Antworten mit Zitat

fanta-lemon hat folgendes geschrieben::
*g* Dann rekapituliere ich nochmal:
Also ist mein erster Gedanke, dass die Klausel im Mietvertrag, welche den Vermieter berechtigt die Hausordnung zu ändern, grundsätzlich quasi sinnlos und kann ignoriert werden?


Es mag durchaus sein, dass eine Formularklausel unwirksam ist. Warum dies aber für die Vereinbarung gelten soll, dass die Hausordnung einseitig geändert werden kann, bedaf einer Begründung. Das Ergebnis wird vom Einzelfall abhängen. Einseitige Leistungsbestimmungsrechte sind keinesweg grundsätzlich unwirksam.
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