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Verfasst am: 19.12.08, 11:58 Titel: mit kopf in scheibe-wer zahlt?
Hallo,
hätte gerne mal einige Meinungen zu fogendem Fall.
Frau A und ihr Sohn(5 jahre)machen mit einem Reisebus eine Rundfart.
Beide sitzen ganz hinten.Wärend der Fahrt läuft der Junge im Bus nach vorn um sich in die erste Reihe zu Bekannten zu setzen.Frau A läuft natürlich dem Sohn hinterher stellt sich vorne neben die erste Reihe und erklärt ihrem Sohn,er solle sofort wieder nach hinten kommen weil er dort wo er jetzt sitzt nicht bleiben kann weil da schon 2 Personen sitzen.Als sie sich umdreht um zurück zu gehen muß der Busfahrer scharf bremsen und Frau A fliegt mit dem Kopf in die Frontscheibe.Zum Glück NUR Schädelprellung.Da die Frontscheibe kaputt ist soll Frau A nun 3.500 Euro zahlen.Ihre Versicherung lehnt ab mit der Begründung:Die Vesicherung des Busunternehmens sei zuständig weil Frau A diesen Unfall nicht verursacht hat.
Das Busunternehmen weigert sich den Schaden an ihre Versicherung zu geben weil frau A ihren Sitzplatz verlassen hat und Schuld sei das die Scheibe kaputt ist.Wer hat nun Recht.
Freue mich auf Antworten. lieber gruß schnagger
Anmeldungsdatum: 10.04.2007 Beiträge: 2919 Wohnort: Stadt mit Abtei an einem Fluss
Verfasst am: 19.12.08, 12:20 Titel:
Das Problem wird hier sein, dass Frau A ihrer Pflicht zur eigensicherung nicht nachgekommen ist. Hierzu gibt es einige Urteile (die ich leider bislang nicht im Netz finden konnte), die sich allerdings auf Linienbusse oder Straßenbahnen beziehen. Im Grunde teile ich hier die Meinung des Busunternehmens.
Vielleicht finde ich ja noch Links auf entsprechende Urteile.
edit: Hier ein Urteil, in dem es zwar um Schmerzensgeldforderungen des Fahrgastes geht, aber im Grunde muss man hier den Fall nur umkehren.
.... und noch ein Urteil zu einem ähnlichen Fall wie oben _________________ Ich kann länger nicht rauchen als ein Nichtraucher rauchen. Ich bin somit der mental Stärkere. (Horst Evers)
Zuletzt bearbeitet von Versicherungsmensch am 19.12.08, 12:32, insgesamt 2-mal bearbeitet
Gleichwohl, wenn Frau A den Fall ihrer Privathaftpflichtversicherung meldet, ist die Sache für sie erledigt. Dann muß sich der Busunternehmer mit der PHV auseinandersetzen.
Denn es ist auch Aufgabe der PHV unberechtigte Ansprüche abzuwehren. Stellt sich die Angelegenheit so dar, dass die PHV nicht reguieren will, weil sie eine haftungsauslösende Schuld ihrer VN nicht sehen will, dann muß sich der Busunternehmer gerichtlich mit der PHV auseinandersetzen.
Grüße
Ronny _________________ Vielen Dank auch für die positiven Bewertungen.
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