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Reaktivierungsuntersuchung
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cobalt
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Anmeldungsdatum: 03.06.2005
Beiträge: 261
Wohnort: bei München

BeitragVerfasst am: 19.12.08, 13:02    Titel: Reaktivierungsuntersuchung Antworten mit Zitat

hallo,

ich bin im vorzeitigem Ruhestand. Grund: Depression.

Der Amtsarzt kann mich nicht leiden und ich den AA nicht.

Nun zum Punkt:
Bin ich gesetzlich/rechtlich dazu verpflichtet, höflich und qualitativ zu antworten, oder kann ich sagen, das ich "das nciht sagen will" ; " das geht Sie nichts an" .

Beispiel:

AA fragt: Wie geht es Ihnen? Antwort: schlecht!
AA fragt: Was machen Sie den ganzen Tag? Antwort: Das geht Sie nicht´s an!

Verhält sich der Beamte legal!!!??????

DANKE
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administrator a.d.
Interessierter


Anmeldungsdatum: 08.11.2008
Beiträge: 16

BeitragVerfasst am: 19.12.08, 13:24    Titel: ... Antworten mit Zitat

... jetzt verstehe ich auch warum ich 40% Steuern zahlen darf .... Verrückt
_________________
... jeder der meint etwas sagen zu können, soll es auch dürfen ... Winken
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cobalt
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Anmeldungsdatum: 03.06.2005
Beiträge: 261
Wohnort: bei München

BeitragVerfasst am: 19.12.08, 13:40    Titel: Geringste Antworten mit Zitat

Schön das Sie jetzt glauben zu wissen warum Ihr Einkommensteuersatz bei 40 % liegt.
Die Mehrwertssteuer liegt bei Lebensmittel meist bei 7%, viele andere Produkte werden mit 19% versteuert.

Diese meine Antwort hier ist genauso emotionsgeprägt wie Ihre und hat auch sachlich nicht das Geringste mit der rechtlichen Situation zu tun.

Ich würde mit freuen, wenn sich sachliche Antworten finden würden. Diesen Antwortern gehört mein Dank!

Mahlzeit!
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Rubina
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 08.02.2007
Beiträge: 120

BeitragVerfasst am: 19.12.08, 14:29    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Cobalt,

soweit ich weiß, sind Beamte verpflichtet, sich untersuchen zu lassen, aber nicht alle Fragen zu beantworten....vor einiger Zeit war hier im Forum mal ein Diskussion darüber, nur leider weiß ich die genaue Rechtsquelle nicht mehr.

Wenn der fiktive Beamte die Frage nach seinem Befinden nicht beantworten will, kann er doch sagen "immer noch unverändert".

Und wenn er dann gebeten wird, jedes Symptom nochmal herunterzubeten, könnte er doch schlicht und einfach sagen "Lesen SIe meine Akte oder den aktuellen Arztbericht."

Ich kann die Situation des fiktiven Beamten sehr gut verstehen. Diese ewigen Untersuchungen, intimste Fragen usw. sind schon bei körperlichen Erkrankungen schlimm, aber bei psychischen Erkrankungen muß es unterträglich sein, glaube ich.

Was die Frage nach dem Tagesablauf angeht, wäre es klüger, diese trotzdem konstruktiv zu beantworten, denn auch ein dienstunfähiger Beamte sollte alles in seiner Macht stehende tun, um schnellstmöglich wieder arbeitsfähig zu werden. Und was man dafür tut, kann man ja einfließen lassen.. zB. Therapie usw.

Dem fiktiven Beamten wünsche ich alles Gute für die Reaktivierungsuntersuchung.

Lg, Rubina.
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lawyer
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Anmeldungsdatum: 12.05.2005
Beiträge: 1614
Wohnort: schönste Stadt der Welt

BeitragVerfasst am: 19.12.08, 18:38    Titel: Antworten mit Zitat

1. Der Beamte ist verpflichtet, sich auf wWeisung seines Dienstherrn von einem Arzt untersuchen zu lassen. Dazu gehört auch, dass er die Fragen "nach besten Wissen und Gewissen" zu beantworten hat. Antworten wie, das geht Sie nichts an vergiftet nur unnötig das Gesprächsklima. Vielleicht muss er sogar damit rechnen, dass die Untersuchung nicht so ausgeht, wie er es gerne hätte. Daher mein Rat: sachlich und ruhig bleiben. Am besten wäre es sogar, wenn er vorhandene privatärztliche Befunde oder Gutachten mitbringt.
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Cassarah
Interessierter


Anmeldungsdatum: 03.10.2005
Beiträge: 17

BeitragVerfasst am: 20.12.08, 10:20    Titel: Re: Reaktivierungsuntersuchung/Mitwirkungsverpflichtung Antworten mit Zitat

cobalt hat folgendes geschrieben::
hallo,

ich bin im vorzeitigem Ruhestand. Grund: Depression.
Der Amtsarzt kann mich nicht leiden und ich den AA nicht. (...)


Hallo cobalt,

die Vorstellung beim Amtsarzt zur Reaktivierung ist Pflicht und ob Sie den Arzt mögen oder nicht, ist irrelevant. Entscheidend ist in diesem Zusammenhang, dass der Beamte "mitwirkungspflichtig" ist, also nach bestem Wissen und Gewissen Auskünfte erteilen muss. Der Dienstvorgesetzte hat das Recht, zur Aufklärung des
Sachverhalts (vgl. § 24 VwVfG) vom Auskünfte vom Beamten zu verlangen, auch dass dieser im Rahmen seiner Mitwirkungspflicht seinen Arzt von der Schweigepflicht
entbindet (str. vgl. Köhler, a. a. O., S. 146; vgl. auch OVG RP, B.
v. 21. 8. 1989, DÖD 1990, 71, 72). Dies gebietet die dem Beamtenverhältnis
innewohnende Treuepflicht (Summer in GKÖD, Bd. I BBG, K §
73 RdNr. 15 unter Hinweis auf BVerwG, U. v. 23. 10. 1980, DVBl. 1981,
502 ff., 503). Dass ein hierdurch gewonnenes Ergebnis später unter
Umständen zuungunsten des Beamten verwendet werden kann, steht der
Zulässigkeit der Maßnahme nicht im Wege; denn ein Beamter ist gegebenenfalls
auch in anderen Bereichen zur Mitwirkung an Maßnahmen
verpflichtet, deren Ergenisse später gegen ihn verwendet werden können
(BVerwG, U. v. 10. 2. 1972, BVerwGE 43, 305, 308).

Es empfiehlt sich, Antipathien zu zügeln und beim AA sachlich knapp auf Fragen zu antworten.

Gruß
Cassarah
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cobalt
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Anmeldungsdatum: 03.06.2005
Beiträge: 261
Wohnort: bei München

BeitragVerfasst am: 20.12.08, 13:19    Titel: da Antworten mit Zitat

dankeschön;
Nur noch eine Frage. Ich frage dies, weil es dem fiktiven Beamten wiederfahren ist.
Was ist davon zu halten, wenn der Beamte vom Amtsarzt gefragt wird: "Sind Sie doof, oder sind Ihre Angehörigen doof?"

Auch deshalb habe ich meine Frage oben gestellt!
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hws
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Anmeldungsdatum: 07.07.2007
Beiträge: 2038
Wohnort: Unna

BeitragVerfasst am: 20.12.08, 14:14    Titel: Re: da Antworten mit Zitat

cobalt hat folgendes geschrieben::
Was ist davon zu halten, wenn der Beamte vom Amtsarzt gefragt wird: "Sind Sie doof, oder sind Ihre Angehörigen doof?"
Ich wurde z.B auch schon gefragt ob ich oder nahe Angehörige Diabetes hatten Lachen
Und bei dem gezeigten Verhalten des fiktiven Beamten könnte man tatsächlich auf den Gedanken kommen, es handle sich um einen erblichen geistigen Defekt Mit den Augen rollen

Grundsätzlich sollte ein Mensch sich seinen eigenen Unterhalt verdienen. Bei Kindern geht das nunmal (noch) nicht und aus sozialen Gründen hat man Krankengeld, vorzeitigen Ruhestand u.ä. eingeführt. Allerdings sollte so jemand nach allen möglichen Kräften versuchen, so einen Zustand zu beenden. Und weil natürlich keiner einen so schönen bequemen Zustand gern freiwillig aufgibt, hat man Sanktionen erfunden, wenn jemand NICHT alles mögliche tut. Weil: die restliche "gesunde arbeitende Bevölkerung (incl. Beamte !!)" muss das mitbezahlen.

Sie könnten solche Untersuchungen natürlich vermeiden (vermutlich?): Beenden sie ihren Beamtenstatus, verzichten auf Pension und beantragen Hartz IV.

Sie möchten zwar die Rechte beanspruchen, aber die damit verbundenen Verpflichtungen möglichst nicht erfüllen.

Also Jung', Ar... zusammenkneifen, Zähne zusammenbeissen und es geht wieder vorwärts. Evtl mit nem kräftigen Tritt von Angehörigen (oder diesem Beitrag oder psychatrischer Hilfe)

Dieser Beitrag ist nicht beleidigend oder herabwürdigend gemeint, aber manchmal hilft die Schonungslose Wahrheit.

hws
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cobalt
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Anmeldungsdatum: 03.06.2005
Beiträge: 261
Wohnort: bei München

BeitragVerfasst am: 20.12.08, 14:35    Titel: a Antworten mit Zitat

danke, ich wurde nach 11 Wochen stationären Aufenthaltes aus der Klinik entlassen. Die Entlassung war vor 5 Wochen. Und nun lass ich mich vom AA fragen ob ich doof bin und kneife den A```zusammen. Dann wird alles gut! Frohes Fest!
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hws
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 07.07.2007
Beiträge: 2038
Wohnort: Unna

BeitragVerfasst am: 20.12.08, 14:47    Titel: Re: a Antworten mit Zitat

cobalt hat folgendes geschrieben::
..und kneife den A```zusammen. Dann wird alles gut! Frohes Fest!
Ja, denn sonst kommen sie nie aus ihrer Depression raus !

Kauf dir ne Eintrittskarte für ne schöne Silvesterfeier - evtl mit Frau/Freundin/Freund. (bei letzterer Möglichkeit geht auch eine Strip-Bar)
Trink ein paar Gläschen Sekt - hebt die Stimmung und macht einen auch nicht gleich zum Alkoholiker.

Oder Weihnachten in der Familie feiern. Je nach Veranlagung auch Weihnachtsgottesdient besuchen, Weihnachtsfeier in der Kirchengemeinde, wenn keine Familie vorhanden.
ABER TU WAS !!! Rappel dich aus deiner Lethargie auf, spring über deinen eigenen Schatten. Ich nehme an, deine jetzige Situation ist nicht das, was du dir als erstrebenswert vorstellst.

So, jetzt genug, Rechtsrelevant isses inzwischen lange nicht mehr, aber hoffentlich hilfreich.

hws
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DolVit
Interessierter


Anmeldungsdatum: 13.12.2008
Beiträge: 15

BeitragVerfasst am: 20.12.08, 20:26    Titel: Antworten mit Zitat

Wenn ein einfacher Tritt in den Hintern Depressionen heilen sollte, würden sich nicht so viele Depressive das Leben nehmen.

Auch, wenn das mein erster Beitrag ist - solche unqualifizierten Äußerungen finde ich deplatziert und unfair den Erkrankten gegenüber, weil sie leider wieder einmal verdeutlichen, dass die Erkankung "Depression" von der Gesellschaft einfach nicht ernst genommen wird und sich selbsternannte Hobbydoktoren dazu berufen fühlen, ihr Unwissen darüber zu verbreiten.

Für denjenigen, der an Depressionen erkrankt ist und auch aus diesem Grund z.B. arbeits-oder dienstunfähig ist, sind solche Äußerungen Schläge ins Gesicht.

Mein Einstand hätte eigentlich anders erfolgen sollen, ich hoffe, mir wird meine Meinungsäußerung nicht all zu übel genommen. Leider nutzt mein Post dem Threadsteller nichts, vielleicht regt er aber doch zum Nachdenken an.
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Cassarah
Interessierter


Anmeldungsdatum: 03.10.2005
Beiträge: 17

BeitragVerfasst am: 20.12.08, 21:21    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
Also Jung', Ar... zusammenkneifen, Zähne zusammenbeissen und es geht wieder vorwärts. Evtl mit nem kräftigen Tritt von Angehörigen (oder diesem Beitrag oder psychatrischer Hilfe)

Dieser Beitrag ist nicht beleidigend oder herabwürdigend gemeint, aber manchmal hilft die Schonungslose Wahrheit.

hws


Mag sein, dass der Beitrag nicht beleidigend und herabwürdigend gemeint war, faktisch ist er es!
Einem psychisch Kranken derlei Empfehlungen zu geben, ist schlicht eine Unverschämtheit und alles andere als "die schonungslose Wahrheit".

Gruß
Cassarah
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cobalt
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 03.06.2005
Beiträge: 261
Wohnort: bei München

BeitragVerfasst am: 07.01.09, 10:43    Titel: Antworten mit Zitat

danke
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boxer
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 07.03.2005
Beiträge: 137

BeitragVerfasst am: 08.01.09, 17:33    Titel: Antworten mit Zitat

Wenn der mich gefragt hätte, ob ich doof sei, hätte ich ihn gefragt, ob er lebensmüde ist.... Winken


Hänge mich mal hier ran. Was ist denn, wenn der fiktive Beamte nach Ablauf einer zweijährigen Frühpensionierung NICHT zur Reaktivierungsuntersuchung "eingeladen" wird? Geschockt

Ist denn eine Untersuchung nach 2 Jahren Pflicht für die Behörde?

Gruß
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DolVit
Interessierter


Anmeldungsdatum: 13.12.2008
Beiträge: 15

BeitragVerfasst am: 08.01.09, 18:30    Titel: Antworten mit Zitat

Bei der ersten Dienstunfähigkeitsuntersuchung vermerkt der Amtsarzt in seinem Gutachten, wann eine erneute Untersuchung anberaumt werden soll - die kann auch bereits nach einem Jahr stattfinden. Also Ermessenssache des Amtsarztes.

Wenn keine Einladung zur erneuten Untersuchung (ob nun nach einem oder zwei Jahren) eingetroffen ist, muss man auch nicht unbedingt schlafende Hunde wecken - es sei denn, man möchte unbedingt wieder reaktiviert werden Smilie
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