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Mal angenommen Beamter A beabsichtigt im Frühjahr/Sommer auf 400 EUR-Basis einer Nebentätigkeit nachzugehen (z.B. Kellnern)
Wie sieht das bei dem Beamten nun mit dem Sozialversicherungsausweis aus ?!
Als Beamter is A kein Teil der allgemeinen Sozialversicherung ...
Muss A trotzdem einen solchen Ausweis zur Vorlage bei seinem künftigen Arbeitgeber besorgen und wo würde A diesen her bekommen ?
Oder wird in diesem Fall eine Ausnahme gemacht und von einer (teilweisen) Versicherung in der Sozialversicherung ab gesehen ???
Bei der o.g. Frage handelt es sich natürlich um reine Fiktion, würde mich dennoch mal interessieren ...
Im Voraus vielen Dank für die Antworten ^^
Mal angenommen Beamter A beabsichtigt im Frühjahr/Sommer auf 400 EUR-Basis einer Nebentätigkeit nachzugehen (z.B. Kellnern)
Wie sieht das bei dem Beamten nun mit dem Sozialversicherungsausweis aus ?!
Als Beamter is A kein Teil der allgemeinen Sozialversicherung ...
Muss A trotzdem einen solchen Ausweis zur Vorlage bei seinem künftigen Arbeitgeber besorgen und wo würde A diesen her bekommen ?
Oder wird in diesem Fall eine Ausnahme gemacht und von einer (teilweisen) Versicherung in der Sozialversicherung ab gesehen ???
Bei der o.g. Frage handelt es sich natürlich um reine Fiktion, würde mich dennoch mal interessieren ...
Im Voraus vielen Dank für die Antworten ^^
Es gelten - wie bei jedem anderen Arbeitnehmer auch - die gleichen Regelungen, da A nur in seiner Eigenschaft als Beamter sozialversicherungsfrei ist! Es gibt insofern keine Ausnahme!
Allerdings ist eine Nebentätigkeit - sofern A kein Ruhestandsbeamter ist - beim Dienstherrn anzuzeigen und genehmigen zu lassen.
Einen zwingend notwendigen Sozialversicherungsausweis bekommt A über den zuständigen Rentenversicherungsträger (Bundesknappschaft!?).
Das ist natürlich - bezogenen auf den Sachverhalt - nur eine rein fiktive Antwort!
Ich hoffe, ich konnte für einen "grünen Punkt" weiterhelfen!
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