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Internetauktionshaus [Name geändert]-Problem

 
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phmenkat
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Anmeldungsdatum: 20.10.2008
Beiträge: 36

BeitragVerfasst am: 19.12.08, 15:27    Titel: Internetauktionshaus [Name geändert]-Problem Antworten mit Zitat

Hallo ich versuche mal den Sachverhalt kurz und knapp zu halten:


- Ich habe am 8.11.08 ein Handy bei Internetauktionshaus [Name geändert] verkauft. In der Artikelbeschreibung steht, dass der Versand mindestens 14 Tage dauert.
- Am 22.11.08 schicke ich dem Käufer eine Email, ob er den Kauf stornieren möchte, weil das Handy defekt ist.
- Am 3.12.08 einigten wir uns auf Stornierung
- Leider bin ich in der zwischenzeit Insolvent geworden, also habe ich dem Verkäufer vorgeschlagen, das Geld bist zum 1. Januar zu Überweisen, oder ihm eine Einzugsermächtigung zu schicken (per Post).
- Ich bekomme per Email eigentlich nur Freche antworten bis er mich schliesslich am 19.12.08 angezeigt hat.
Es geht übrigens um einen Betrag in Höhe von 75€


Was erwartet mich nun rechtlich? Ich bin ja eigentlich ein erlicher Kerl, das ist nur leider aus dem Ruder gelaufen.

MfG
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I-user
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Anmeldungsdatum: 27.03.2006
Beiträge: 5309
Wohnort: Dortmund

BeitragVerfasst am: 20.12.08, 00:46    Titel: Re: Internetauktionshaus [Name geändert]-Problem Antworten mit Zitat

phmenkat hat folgendes geschrieben::
- Leider bin ich in der zwischenzeit Insolvent geworden, also habe ich dem Verkäufer vorgeschlagen, das Geld bist zum 1. Januar zu Überweisen, oder ihm eine Einzugsermächtigung zu schicken (per Post).
- Ich bekomme per Email eigentlich nur Freche antworten bis er mich schliesslich am 19.12.08 angezeigt hat.
1) Der Verkäufer hat das Handy verkauft, der Kaufvertrag ist einvernehmlich rückgängig gemacht worden und der Verkäufer muss nun das Geld zurück an den Käufer überweisen?
2) Wegen was hat der Käufer den Verkäufer angezeigt?
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"Wenn ich schon lüge, dann am liebsten indem ich ausschließlich die Wahrheit sage."
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phmenkat
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Anmeldungsdatum: 20.10.2008
Beiträge: 36

BeitragVerfasst am: 20.12.08, 11:15    Titel: Antworten mit Zitat

Oh tut mir leid, ich hab bissle was verwechselt.

"Ich habe dem Käufer!! vorgeschlagen das Geld bis zum 1. Januar zurück zu überweisen".

Der Käufer hat mich angezeigt, weil er noch kein Geld bekommen hat. Aber wie gesagt, vor dem 1. Januar kann ich das auch nicht.


Bekomme ich vielleicht einen Eintag in meinem Führungszeugnis? Ich meine dann kann ich ja gleich Hartz4 beantragen, kann seit Tagen nicht mehr schlafen.
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Franz Königs
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Anmeldungsdatum: 07.10.2007
Beiträge: 4915
Wohnort: Bad Honnef

BeitragVerfasst am: 20.12.08, 12:13    Titel: Antworten mit Zitat

phmenkat hat folgendes geschrieben::
Bekomme ich vielleicht einen Eintag in meinem Führungszeugnis?

Wenn es aufgrund der Strafanzeige zu einer strafgerichtlichen Verurteilung kommt, könnte es sein, dass diese Verurteilung in das Führungszeugnis aufzunehmen ist.
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I-user
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Anmeldungsdatum: 27.03.2006
Beiträge: 5309
Wohnort: Dortmund

BeitragVerfasst am: 20.12.08, 16:09    Titel: Antworten mit Zitat

phmenkat hat folgendes geschrieben::
Bekomme ich vielleicht einen Eintag in meinem Führungszeugnis? Ich meine dann kann ich ja gleich Hartz4 beantragen, kann seit Tagen nicht mehr schlafen.
Dann ist der Thread hier m.E. falsch. Das gehört zum Strafrecht-, Sozialrecht- bzw. Psychotherapie-Forum.

Ins Führungszeugnis kommen m.W. Strafen von mindestens 90 Tagessätzen. Hier kommt m.E. nur Betrug in Betracht. Dafür muss man dem Verkäufer nachweisen, dass er den Käufer absichtlich täuschte, um sich auf dessen Kosten einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen.
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phmenkat
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Anmeldungsdatum: 20.10.2008
Beiträge: 36

BeitragVerfasst am: 20.12.08, 18:31    Titel: Antworten mit Zitat

Ja gut vielen dank. Das mit Psychotherapie verbuch ich mal als sarkastische Nebenbemerkung. Aber kann man wohl nur abwarten.
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Anmeldungsdatum: 27.03.2006
Beiträge: 5309
Wohnort: Dortmund

BeitragVerfasst am: 20.12.08, 19:25    Titel: Antworten mit Zitat

Entschuldigung, ich wollte keine sarkastische Bemerkung machen. Für mich ist das ein Forum wie jedes andere, wo ich auch schreibe. Im Ernst: Strafrecht dürfte am besten passen.
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phmenkat
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Anmeldungsdatum: 20.10.2008
Beiträge: 36

BeitragVerfasst am: 20.12.08, 22:22    Titel: Antworten mit Zitat

Ja natürlich ich verbuch das ja nicht als Beleidigung oder sonstiges. Aber ich will nicht weiter nerven, also Moderator, schließet dieses Thema Smilie
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