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phmenkat FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 20.10.2008 Beiträge: 36
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Verfasst am: 19.12.08, 15:27 Titel: Internetauktionshaus [Name geändert]-Problem |
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Hallo ich versuche mal den Sachverhalt kurz und knapp zu halten:
- Ich habe am 8.11.08 ein Handy bei Internetauktionshaus [Name geändert] verkauft. In der Artikelbeschreibung steht, dass der Versand mindestens 14 Tage dauert.
- Am 22.11.08 schicke ich dem Käufer eine Email, ob er den Kauf stornieren möchte, weil das Handy defekt ist.
- Am 3.12.08 einigten wir uns auf Stornierung
- Leider bin ich in der zwischenzeit Insolvent geworden, also habe ich dem Verkäufer vorgeschlagen, das Geld bist zum 1. Januar zu Überweisen, oder ihm eine Einzugsermächtigung zu schicken (per Post).
- Ich bekomme per Email eigentlich nur Freche antworten bis er mich schliesslich am 19.12.08 angezeigt hat.
Es geht übrigens um einen Betrag in Höhe von 75€
Was erwartet mich nun rechtlich? Ich bin ja eigentlich ein erlicher Kerl, das ist nur leider aus dem Ruder gelaufen.
MfG _________________ Bügerinitiativen vertreten das Volk gegenüber den Volksvertretern. |
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I-user FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 27.03.2006 Beiträge: 5309 Wohnort: Dortmund
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Verfasst am: 20.12.08, 00:46 Titel: Re: Internetauktionshaus [Name geändert]-Problem |
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phmenkat hat folgendes geschrieben:: | - Leider bin ich in der zwischenzeit Insolvent geworden, also habe ich dem Verkäufer vorgeschlagen, das Geld bist zum 1. Januar zu Überweisen, oder ihm eine Einzugsermächtigung zu schicken (per Post).
- Ich bekomme per Email eigentlich nur Freche antworten bis er mich schliesslich am 19.12.08 angezeigt hat. | 1) Der Verkäufer hat das Handy verkauft, der Kaufvertrag ist einvernehmlich rückgängig gemacht worden und der Verkäufer muss nun das Geld zurück an den Käufer überweisen?
2) Wegen was hat der Käufer den Verkäufer angezeigt? _________________ Recht ist interessant, aber sehr umfangreich; bin kein Fachmann
"Wenn ich schon lüge, dann am liebsten indem ich ausschließlich die Wahrheit sage." |
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phmenkat FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 20.10.2008 Beiträge: 36
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Verfasst am: 20.12.08, 11:15 Titel: |
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Oh tut mir leid, ich hab bissle was verwechselt.
"Ich habe dem Käufer!! vorgeschlagen das Geld bis zum 1. Januar zurück zu überweisen".
Der Käufer hat mich angezeigt, weil er noch kein Geld bekommen hat. Aber wie gesagt, vor dem 1. Januar kann ich das auch nicht.
Bekomme ich vielleicht einen Eintag in meinem Führungszeugnis? Ich meine dann kann ich ja gleich Hartz4 beantragen, kann seit Tagen nicht mehr schlafen. _________________ Bügerinitiativen vertreten das Volk gegenüber den Volksvertretern. |
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Franz Königs FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 07.10.2007 Beiträge: 4915 Wohnort: Bad Honnef
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Verfasst am: 20.12.08, 12:13 Titel: |
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phmenkat hat folgendes geschrieben:: | Bekomme ich vielleicht einen Eintag in meinem Führungszeugnis? |
Wenn es aufgrund der Strafanzeige zu einer strafgerichtlichen Verurteilung kommt, könnte es sein, dass diese Verurteilung in das Führungszeugnis aufzunehmen ist. |
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I-user FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 27.03.2006 Beiträge: 5309 Wohnort: Dortmund
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Verfasst am: 20.12.08, 16:09 Titel: |
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phmenkat hat folgendes geschrieben:: | Bekomme ich vielleicht einen Eintag in meinem Führungszeugnis? Ich meine dann kann ich ja gleich Hartz4 beantragen, kann seit Tagen nicht mehr schlafen. | Dann ist der Thread hier m.E. falsch. Das gehört zum Strafrecht-, Sozialrecht- bzw. Psychotherapie-Forum.
Ins Führungszeugnis kommen m.W. Strafen von mindestens 90 Tagessätzen. Hier kommt m.E. nur Betrug in Betracht. Dafür muss man dem Verkäufer nachweisen, dass er den Käufer absichtlich täuschte, um sich auf dessen Kosten einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen. _________________ Recht ist interessant, aber sehr umfangreich; bin kein Fachmann
"Wenn ich schon lüge, dann am liebsten indem ich ausschließlich die Wahrheit sage." |
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phmenkat FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 20.10.2008 Beiträge: 36
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Verfasst am: 20.12.08, 18:31 Titel: |
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Ja gut vielen dank. Das mit Psychotherapie verbuch ich mal als sarkastische Nebenbemerkung. Aber kann man wohl nur abwarten. _________________ Bügerinitiativen vertreten das Volk gegenüber den Volksvertretern. |
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I-user FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 27.03.2006 Beiträge: 5309 Wohnort: Dortmund
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Verfasst am: 20.12.08, 19:25 Titel: |
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Entschuldigung, ich wollte keine sarkastische Bemerkung machen. Für mich ist das ein Forum wie jedes andere, wo ich auch schreibe. Im Ernst: Strafrecht dürfte am besten passen. _________________ Recht ist interessant, aber sehr umfangreich; bin kein Fachmann
"Wenn ich schon lüge, dann am liebsten indem ich ausschließlich die Wahrheit sage." |
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phmenkat FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 20.10.2008 Beiträge: 36
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Verfasst am: 20.12.08, 22:22 Titel: |
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Ja natürlich ich verbuch das ja nicht als Beleidigung oder sonstiges. Aber ich will nicht weiter nerven, also Moderator, schließet dieses Thema _________________ Bügerinitiativen vertreten das Volk gegenüber den Volksvertretern. |
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