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Erbausschlagung und Renovierungskosten
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Kallewirsch
Interessierter


Anmeldungsdatum: 09.12.2008
Beiträge: 13

BeitragVerfasst am: 19.12.08, 16:02    Titel: Erbausschlagung und Renovierungskosten Antworten mit Zitat

Meine Schwester und ich haben die Erbschaft meiner verstorbenen Mutter ausgeschlagen.

Der Vermieter der Wohnung meiner Mutter sagte mir, dass ich dann auch mit der Renovierung und Entrümpelung nichts zu tun habe.

1. Welches Gesetz gibt darüber auskunft ?

2. Können evtl. vorhandene Kinder meiner Schwester zu den Renovierungkosten herangezogen werden ?
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karli
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Anmeldungsdatum: 19.05.2006
Beiträge: 2440
Wohnort: Ronneburg

BeitragVerfasst am: 19.12.08, 16:33    Titel: Re: Erbausschlagung und Renovierungskosten Antworten mit Zitat

Kallewirsch hat folgendes geschrieben::
Meine Schwester und ich haben die Erbschaft meiner verstorbenen Mutter ausgeschlagen.

Der Vermieter der Wohnung meiner Mutter sagte mir, dass ich dann auch mit der Renovierung und Entrümpelung nichts zu tun habe.
Damit dürfte er Recht haben. Wenn man das Erbe ausgeschlagen hat ist man eigentlich auch kein Erbe.
Normalerweise treten die Erben automatisch in den Mietvertrag ein.
§563 BGB
Kallewirsch hat folgendes geschrieben::
2. Können evtl. vorhandene Kinder meiner Schwester zu den Renovierungkosten herangezogen werden ?
Die Kinder der Schwester würden dann als Erbe an die Stelle ihrer Mutter rücken und dann in die Verpflichtungen aus dem Mietvertrag eintreten. Falls sie das nicht möchten, müssten die Kinder ebenfalls das Erbe ausschlagen.
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Karsten
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 12.11.2004
Beiträge: 9688
Wohnort: München

BeitragVerfasst am: 19.12.08, 16:49    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
Normalerweise treten die Erben automatisch in den Mietvertrag ein.
§563 BGB


Naja, fast, aber trotzdem daneben.
Genau das - den Eintritt der Erben in den Mietvertrag - wird in dem besagten § 563 BGB eben nicht geregelt. Der Gesetzgeber wollte erst einmal anderen Personen den Vortritt lassen. Deswegen ist im § 563 und 563a auch von 'Erben' gar nicht die Rede. Die kommen erst an die Reihe, wenn alle Anderen wegfallen. Das kommt konsequenter Weise auch erst im § 564.

Für diesen Fall kann man einfach festhalten, dass wer nicht Erbe ist, auch mit den Angelegenheiten des Verstorbenen nichts zu tun hat. Das ist aber gesetzlich nicht geregelt, weil es eigentlich klar sein sollte. Der Gesetzgeber hat nur festgelegt, was Alles passiert, wenn man eben doch Erbe wird.
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Kallewirsch
Interessierter


Anmeldungsdatum: 09.12.2008
Beiträge: 13

BeitragVerfasst am: 19.12.08, 17:52    Titel: Antworten mit Zitat

Danke für die Antworten.

Wenn ich also nicht in den Vertrag eintrete, brauche ich ihn demnach auch nicht kündigen ??

Noch eine Frage zur Erbschaftsausschlagung:

Müss(t)en die Enkel der Verstorbenen, die Erbschaft VOR herantreten des Vermieters wg. der Renovierung und Entrümpelungs-Kosten an sie ausschlagen oder ist dies auch nachträglich möglich ?
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karli
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 19.05.2006
Beiträge: 2440
Wohnort: Ronneburg

BeitragVerfasst am: 19.12.08, 18:18    Titel: Antworten mit Zitat

Kallewirsch hat folgendes geschrieben::
Wenn ich also nicht in den Vertrag eintrete, brauche ich ihn demnach auch nicht kündigen ??
Genauso würde ich es sehen!
Kallewirsch hat folgendes geschrieben::
Müss(t)en die Enkel der Verstorbenen, die Erbschaft VOR herantreten des Vermieters wg. der Renovierung und Entrümpelungs-Kosten an sie ausschlagen oder ist dies auch nachträglich möglich ?
Ich denke, daß das unerheblich ist.
Meiner Ansicht nach ist das so: Falls die direkten Nachkommen das Erbe ausgeschlagen haben ermittelt das Nachlassgericht, wer danach als Erbe in Frage kommt.
Die Enkel dürften dann eine Nachricht vom Nachlassgericht bekommen, in dem Sie von dem Erbe in Kenntnis gesetzt werden.
Von diesem Zeitpunkt an haben die Enkel 6 Wochen Zeit das Erbe auszuschlagen.
Falls sie die 6 Wochen verstreichen lassen gilt das Erbe als angenommen.
Interessantes zur Erbausschlagung
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Frank Oseloff
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 15.01.2006
Beiträge: 5347
Wohnort: 58332 Schwelm

BeitragVerfasst am: 19.12.08, 18:32    Titel: Antworten mit Zitat

Vielleicht sollte man sich mal §1922 ff BGB anschauen.

 
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hws
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Anmeldungsdatum: 07.07.2007
Beiträge: 2038
Wohnort: Unna

BeitragVerfasst am: 19.12.08, 18:53    Titel: Antworten mit Zitat

Kallewirsch hat folgendes geschrieben::
Wenn ich also nicht in den Vertrag eintrete, brauche ich ihn demnach auch nicht kündigen ??
Sie können den Vertrag nicht kündigen ...
Sie haben das Erbe ausgeschlagen, das Haus also nicht geerbt. Sie sind nicht Besitzer, haben also mit Mietverträgen, Kosten, Einnahmen, Steuern, Versicherungen etc dieses Hauses nix zu tun, abr auch gar nix.

Sie können ja auch nicht meinem Mieter in meinem Haus kündigen. Mit den Augen rollen

hws
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Kallewirsch
Interessierter


Anmeldungsdatum: 09.12.2008
Beiträge: 13

BeitragVerfasst am: 19.12.08, 18:56    Titel: Antworten mit Zitat

Vielen Dank@Frank Winken werde im §1922 mal rein schauen.

Danke auch an alle anderen, ich Denke damit sind meine Fragen beantwortet.

Schöne Feiertage
Kallewirsch
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Frank Oseloff
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 15.01.2006
Beiträge: 5347
Wohnort: 58332 Schwelm

BeitragVerfasst am: 19.12.08, 19:15    Titel: Antworten mit Zitat

Kallewirsch hat folgendes geschrieben::
Vielen Dank@Frank Winken werde im §1922 mal rein schauen.

Und in die folgenden bitte auch. Winken

 
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Kallewirsch
Interessierter


Anmeldungsdatum: 09.12.2008
Beiträge: 13

BeitragVerfasst am: 19.12.08, 20:56    Titel: Antworten mit Zitat

Ok Cool
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Kallewirsch
Interessierter


Anmeldungsdatum: 09.12.2008
Beiträge: 13

BeitragVerfasst am: 22.12.08, 13:50    Titel: Antworten mit Zitat

Eine Frage stellt sich mir noch.

Also ich habe ja die Erbschaft ausgeschlagen, wodurch dem Vermieter nun Kosten entstehen.

Wird irgendwo geregelt, ob ich Wert-Sachen / -Gegenstände in der Wohnung belassen muss, wie z.B. alte Kleidungstücke ( welche ich evtl. gern Spenden würde ) ?
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Karsten
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Anmeldungsdatum: 12.11.2004
Beiträge: 9688
Wohnort: München

BeitragVerfasst am: 22.12.08, 14:05    Titel: Antworten mit Zitat

Sie haben in der Wohnung gar nichts zu suchen. Schon gar nicht haben sie irgendwelche Gegenstände, die ihnen nicht gehören, weil sie sie ja nicht geerbt haben, einfach irgendwohin zu spenden.


Upps. Zeit- und fast wortgleich. Geschockt

Ich würde da aber nicht an nachträgliche Erbannahme denken (das geht auch gar nicht), sondern an schlichten Diebstahl und Hausfriedensbruch.
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Zuletzt bearbeitet von Karsten am 22.12.08, 14:07, insgesamt 2-mal bearbeitet
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karli
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Anmeldungsdatum: 19.05.2006
Beiträge: 2440
Wohnort: Ronneburg

BeitragVerfasst am: 22.12.08, 14:05    Titel: Antworten mit Zitat

Kallewirsch hat folgendes geschrieben::
Wird irgendwo geregelt, ob ich Wert-Sachen / -Gegenstände in der Wohnung belassen muss, wie z.B. alte Kleidungstücke ( welche ich evtl. gern Spenden würde ) ?
Wenn sie kein Erbe sind, können sie auch nicht Dinge spenden , die sie nicht geerbt haben und die Ihnen nicht gehören.
Wenn sie Dinge aus dem Nachlaß an sich nehmen könnte man möglicherweise daraus schliessen, daß sie trotz vorheriger Erbausschlagung das Erbe angenommen haben.
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bavarian tax collector
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Anmeldungsdatum: 30.03.2008
Beiträge: 655
Wohnort: Bayern

BeitragVerfasst am: 22.12.08, 14:25    Titel: Antworten mit Zitat

Zu den letzten beiden Antworten von Karsten und Karli ist eigentlich nichts mehr hinzuzufügen!

Nur eins noch hinsichtlich der Enkel!

Ich gehe mal davon aus, dass die Enkel noch minderjährig sind. Dann sind letztendlich die Erziehungsberechtigten (zusammen!) berechtigt und verpflichtet den Erbverzicht zu beantragen. Dies kann natürlich bereits vor Ermittlung und Benachrichtigung durch das zuständige Nachlassgericht erfolgen. Spart Ihnen und dem Gericht Zeit!

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Kallewirsch
Interessierter


Anmeldungsdatum: 09.12.2008
Beiträge: 13

BeitragVerfasst am: 22.12.08, 14:35    Titel: Antworten mit Zitat

Es war so, dass ich zusammen mit meiner Mutter in der Wohnung lebte und nun habe ich 3-monate Sonderkündigungsrecht. Also habe ich schon etwas hier verloren Winken

Ok - ich rühre nichts an.

Da ich nicht der Mieter war, bedarf es doch (im Todesfall der Mieterin) auch keiner schriftl. Kündigung von mir.. oder ?


Zuletzt bearbeitet von Kallewirsch am 22.12.08, 15:55, insgesamt 2-mal bearbeitet
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