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Verzug der Nebekostenrechnung

 
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Cedric_4
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 11.02.2005
Beiträge: 23

BeitragVerfasst am: 19.12.08, 16:51    Titel: Verzug der Nebekostenrechnung Antworten mit Zitat

Jedes Jahr das gleiche ,der Mieter zahlt die Nebenkosten 8 Monate nach Rechnungstellung.

Darf der Vermieter den Mieter eine Frist v 6 Wochen geben, um die Verb. an den Vermieter auszugleichen.

Darf der Vermieter ausdrücklich vermerken das nach der Frist v. 6 Wochen Verzugzinsen in Höhe z.b. 6% berechnet wird.
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Karsten
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 12.11.2004
Beiträge: 9688
Wohnort: München

BeitragVerfasst am: 19.12.08, 17:56    Titel: Antworten mit Zitat

Ja das darf er. Aber sogar der Gesetzgeber gibt nur maximal 30 Tage vor. Der Vermieter könnte also einfach auf den §286 BGB und den dort genannten automatischen Verzug 30 Tage nach Erhalt der Rechnung verweisen. Dann liegt er auch genau auf der Linie der Rechtsprechung, die dem Mieter diese 30 Tage zur Prüfung der Abrechnung zugesteht.
_________________
Es heißt Frist, nicht Frits, auch nicht First, sondern Frist, Frist, Frist, Frist, Frsit... Ich lern's nicht mehr.
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