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fume Interessierter
Anmeldungsdatum: 17.12.2008 Beiträge: 10
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Verfasst am: 17.12.08, 11:26 Titel: Vermieter möchte nun doch nicht vermieten |
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Hallo Ihr alle,
nehmen wir an Familie K. hat zum 1.1.09 ein Haus angemietet, der Mietvertrag wurde bereits im Sommer unterzeichnet. Nun hat sich zwei Wochen vor Beginn des eigentlichen Mietverhältnisses der Vermieter aus finanziellen Gründen dazu entschieden, dieses Haus nicht mehr zu vermieten, sondern möchte es verkaufen und den Mietvertrag quasi rückgängig gemacht. Familie K. kann bei Verwandten unterkommen hat also ein Dach über dem Kopf, kann aber nun nicht in das Haus einziehen.
Angeboten wurde nun vom Vermieter dabei behilflich zu sein ein neues Haus zu finden (mittels Umhören), Auslagen zu ersetzen und damit wäre für ihn gut. Oder den Mietvertrag in einen befristeten Mietvertrag auf ca. 4-6 Monate umzuwandeln.
Was kann Familie K. tun?
viele Grüße
Fume |
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Strider FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 13.09.2004 Beiträge: 11040
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Verfasst am: 17.12.08, 11:50 Titel: |
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K kann auf die Erfüllung des Mietvertrages bestehen, kommt der VM dem nicht nach kann das teuer für ihn werden. Denn K kann zum einen die Miete um 100% mindern, ferner kann K dem VM die Kosten für die Möbeleinlagerung in Rechnung stellen und wenn es keine gleichwertige Wohnung/Haus gibt muss der VM sogar die Differenz zur teureren Miete bezahlen. Das alles muss allerdings von K eingeklagt werden. Bis auf die Minderung, die nimmt K ja dann vor.
Eine Befristung ist meiner Meinung nach eh nicht möglich. Denn dazu fehlt dem VM der Grund. Und Verkauf ist kein Grund für eine Befristung.
Der VM will das Haus ohne Mieter verkaufen, weil dieses dann viel mehr Wert ist. Das kann locker bis zu 30.000,- Euro ausmachen. Daher besteht in der Regel die Möglichkeit von dem VM eine finanzielle Entschädigung zu erhalten, ohne das man lange rumklagt. |
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fume Interessierter
Anmeldungsdatum: 17.12.2008 Beiträge: 10
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Verfasst am: 17.12.08, 11:56 Titel: |
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Hallo Strider,
danke für den Rat und die Erklärungen.
VM möchte Fam. K nun mit einer Monatsmiete plus Ablöseübernahme den Schaden ersetzen. Auf der anderen Seite hat Fam. K ja auch nichts davon nun vor Gericht zu rennen. Gut dann wären jetzt eine Monatsmiete schon recht wenig. Geschätzter Wert Haus plus Grund ohne Mieter liegt bei knapp 300.000 Euro. Dürfte dann einiges ausmachen, wenn es vermietet ist.
Hinziehen wäre auch eine Möglichkeit aber VM wohnt 4 Häuser weiter und das gäbe ja auch nur böses Blut.
VM hat den Mietvertrag bereits vernichtet, möchte Ende der Woche ein Gespräch und meint Fam. K. soll auch bitte den Mietvertrag zerreißen. Machen sie natürlich nicht.
VM begründet sein Vorgehen damit, dass Fam. K. ja noch nicht eingezogen ist und eine Bleibe hat. Damit meint er im Recht zu sein.
viele Grüße
Fume |
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Strider FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 13.09.2004 Beiträge: 11040
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Verfasst am: 17.12.08, 12:00 Titel: |
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| Schön das der VM meint im Recht zu sein, dann wird er vor Gericht eins auf die Nase bekommen. Wenn es soweit kommen sollte. |
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fume Interessierter
Anmeldungsdatum: 17.12.2008 Beiträge: 10
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Verfasst am: 17.12.08, 12:05 Titel: |
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Hallo Strider,
danke nochmal. Ja das denke ich auch.
K wäre an einer gütlichen Einigung interessiert. Nur wo setzt man die Forderungen fest? Es ist ja aktuell nicht abschätzbar ob man was Gleichwertiges und vor allem Bezahlbares findet, wie lange das dauert usw.? Wie sollte sich K bei dem Gespräch verhalten? Schwierig.
VM wird Aufhebungsvertrag wollen, aber K muss ja nicht zustimmen. Einziehen und dann nicht wohlfühlen ist auch nicht das Gelbe vom Ei. Für ein paar Euro Rechte abtreten? |
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fume Interessierter
Anmeldungsdatum: 17.12.2008 Beiträge: 10
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Verfasst am: 17.12.08, 13:04 Titel: |
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Hallo,
danke nochmal für die Tipps.
K hat sich gerade noch mit einem Rechtsbeistand seines Vertrauens beraten und geht jetzt etwas gelassener zum Gespräch mit VM.
Problem ist halt wirklich es ist für K nicht abschätzbar inwieweit noch Kosten kommen. |
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ralph12345 FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 30.04.2007 Beiträge: 704 Wohnort: Hamburg
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Verfasst am: 17.12.08, 13:07 Titel: |
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| Zunächst mal besteht ein gültiger Vertrag und der Vermieter hat nicht wirksam gekündigt. Dazu fehlt ihm auch ein rechtswirksamer Grund. Dem Vermieter bleibt also gar nichts anderes übrig, als dem Mieter einen Aufhebungsvertrag anzubieten, dessen Konditionen frei verhandelbar sind. |
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hubba FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 24.11.2008 Beiträge: 58
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Verfasst am: 17.12.08, 13:27 Titel: |
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Wenn dir kein Schaden entsteht wie z.B. Beauftragung einer Maklers, würde ich an euer Stelle das Geld nehmen und mich darüber freuen. Eine Monatsmiete sind immerhin auch gutes Geld, das du im Prinzip geschenkt bekommst. _________________ Alle meine Aussagen sind nur meine eigene Meinung, stellen keine Rechtsberatung dar und können nicht richtig sein. |
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karli FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 19.05.2006 Beiträge: 2440 Wohnort: Ronneburg
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Verfasst am: 17.12.08, 14:05 Titel: |
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| fume hat folgendes geschrieben:: | | VM möchte Fam. K nun mit einer Monatsmiete plus Ablöseübernahme den Schaden ersetzen. | Das sieht ja eher nach einem Trinkgeld aus! Wie hoch soll denn die Ablösesummen nach Ansicht des Vermieters sein? | hubba hat folgendes geschrieben:: | | Wenn dir kein Schaden entsteht wie z.B. Beauftragung einer Maklers, würde ich an euer Stelle das Geld nehmen und mich darüber freuen. | Das halte ich in einer aktuellen Situation für eine schlechte Alternative. Familie K weis zu diesem Zeitpunkt nicht mal annähernd, welcher Schaden/ Kosten auf sie zukommt. Mit einem Aufhebungsvertrag incl. Ablösesumme ist das Risiko für Familie K groß. Je nach grosszügikkeit des VM ist es ggfs besser den Schaden erst geltend zu machen, wenn er entstanden ist. Allein ein Makler nimmt ja schon 2 Monatskaltmieten.
| fume hat folgendes geschrieben:: | | K hat sich gerade noch mit einem Rechtsbeistand seines Vertrauens beraten | Meiner Ansicht nach die vernünftigste Lösung. _________________ Wir machen das mit den Fähnchen! |
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fume Interessierter
Anmeldungsdatum: 17.12.2008 Beiträge: 10
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Verfasst am: 17.12.08, 14:48 Titel: |
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hallo Ihr,
die Ablösesumme wäre nur für Ablöse, welche vom Vormieter übernommene Sachen fällig wäre z.B. Ofen, Küche. Also Fam. K hat mit dem Vormieter vereinbart Sachen in Höhe von ca. 600 Euro abzulösen und diese würde jetzt der VM übernehmen. Plus eine Kaltmiete.
Es ist auch noch nicht abzuschätzen ob der Vormieter nun einen "Auszugsaufschub" vom VM bekommen hat. Dann würde VM ja noch Mieteinnahmen vom Vormieter bekommen plus teurer verkaufen können, als mit K als neuen Mieter im Haus.
Das ganze ist aus mehreren Gründen noch nicht als Summe bezifferbar: wann findet Fam. K eine neue Bleibe? wie hoch wäre dann z.B. die Provision an einen möglichen Makler? Wieviel mehr kostet das neue Zuhause dann Miete? Das kann man zum jetzigen Zeitpunkt ja noch gar nicht abschätzen.
Noch eine Variable die ich jetzt mal fiktiv einbaue: K hat aktuell noch eine ETW die er aufgrund finanzieller Gründe verkaufen wollte und deshalb hatte K dieses Haus angemietet, um "besser über die Runden zu kommen". Nun drängte die Zeit zwecks Doppelbelastung und K ist um 10.000 Euro mit dem Kaufpreis runter gegangen, um schneller verkaufen zu können. Was ja wiederum nicht der Fall gewesen wäre, wäre der Mietvertrag nicht schon unter Dach und Fach gewesen.
Problem bleibt ja das gleiche ETW muss verkauft werden, nun günstiger denn Preis wieder hochschrauben naja? Und eine neue ähnlich günstige Bleibe muss wieder her. |
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Frank Oseloff FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 15.01.2006 Beiträge: 5347 Wohnort: 58332 Schwelm
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Verfasst am: 17.12.08, 17:37 Titel: |
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Es wäre mir unter den gegebenen Umständen völlig egal, ob es böses Blut gibt oder nicht. Abgesehen von den Kosten, die gerade bezifferbar sind, kämen weitere -unbezifferbare- Kosten auf mich zu auf denen ich vermutlich sitzen bleibe.
Ich würde auf Einhaltung des Vertrages pochen.
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fume Interessierter
Anmeldungsdatum: 17.12.2008 Beiträge: 10
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Verfasst am: 17.12.08, 17:55 Titel: |
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Hallo Frank,
danke für die moralische Unterstützung.
Fakt ist ja dass F eh schon dem VM zweimal entgegenkam in Form von Mietvertrag war für September geplant (da hätte F auch einen Käufer gehabt) dann für November jetzt Januar und jetzt 2 Wochen vorher so versuchen aus der Affäre zu ziehen.
Angeblich hat ein Wohnungseigentümerverein (name lasse ich weg) dem VM gesagt, solange wir noch nicht eingezogen sind, kann er zurücktreten. Glaube ich nicht. Die Vormieter bräuchten eh Aufschub mit dem Auszug, also wäre da evtl. noch für den VM die Miete "drinnen". Und der VM wollte dass F "einfach seinen Mietvertrag zerreisst, hätte er auch getan".
F wartet jetzt auf das Gespräch morgen mit einer befreundeten Juristin und ich sage euch dann Bescheid bei Interesse.
Ja Fakt ist die Kosten sind nicht kalkulierbar. |
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Frank Oseloff FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 15.01.2006 Beiträge: 5347 Wohnort: 58332 Schwelm
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Verfasst am: 17.12.08, 18:03 Titel: |
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| fume hat folgendes geschrieben:: | | F wartet jetzt auf das Gespräch morgen mit einer befreundeten Juristin und ich sage euch dann Bescheid bei Interesse. |
Zumindest mein Interesse wird schon jetzt angemeldet.
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pOtH FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 07.03.2006 Beiträge: 3729 Wohnort: Ober-Ramstadt | Das Tor zum Odenwald
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Verfasst am: 17.12.08, 21:56 Titel: |
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wenn der VM von seinem vertrag zurücktreten will warum nicht - soll er mal den makler bezahlen der schnell ein neues objekt findet u. eine aufwandsentschädigung in höhe von 2-3 monats kaltmieten, mehr wie nein sagen kann er nicht. falls er drauf eingeht, alles schriftlich fixieren! _________________ LAIENMEINUNG! <---> Lese hier nur öfters!
Ab jetzt nurnoch Ringelpitz ohne anfassen! |
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jelly FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 30.05.2006 Beiträge: 937
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Verfasst am: 17.12.08, 23:04 Titel: |
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| fume hat folgendes geschrieben:: | | Angeblich hat ein Wohnungseigentümerverein (name lasse ich weg) dem VM gesagt, solange wir noch nicht eingezogen sind, kann er zurücktreten. Glaube ich nicht. |
Glaube ich auch nicht. Allerdings - sollte der Mieter seine Miete nicht zahlen, kann der Vermieter fristlos kündigen. Ich glaube zwar, dass man die Miete mindern kann, wenn der VM die Wohnung nicht fristgerecht zur Verfügung stellt, aber vielleicht sollte man das (zusammen mit dem Rechtsberater des Vertrauens) ja schriftlich machen. Voraussetzung für die Mietminderung ist ja auch ne Mängelanzeige nebst Fristsetzung zur Behebung (hier also vielleicht fehlender Zugang zur Wohnung als Mangel) ...
Wie gesagt, genau weiss ich das absolut nicht. Möchte nur darauf hinweisen, dass der Mieter sich ganz schnell selbst rauskatapultieren kann, wenn er die Miete ohne weitere Ankündigungen einfach nicht zahlt. |
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