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Begeht ein Schüler eine Ornungswidrigkeit (hier Schulschwänzerei) und bekommt Post vom Ordnungsamt - gibt es Fristen o.ä., die zwischen Ordnungswidrigkeit und Anzeige beachtet werden müßten?
Beispiel: begangene Ordnungswidrigkeit war am 1.1.2008, Post vom Ordnungsamt über die Anzeige kommt am 1.05.2008
Oder gibt es keine Fristen zu beachten?
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