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ist die Einführung der Noten zum Arbeitsverhalten und Sozialverhalten und Schlussfolgerungen aus der Evaluation vom 11.2008 für Schulen bindend oder ist
eine Abweichung auf 3 Noten zulässig?
Gibt es einen Erlass, dass dafür ein Tag Unterricht Ausfall von der Ministerin genehmigt wurde um die Noten festzulegen?
Bundesland: NRW
ist die Einführung der Noten zum Arbeitsverhalten und Sozialverhalten und Schlussfolgerungen aus der Evaluation vom 11.2008 für Schulen bindend oder ist eine Abweichung auf 3 Noten zulässig?
Die "Kopfnoten" am Fuße des Zeugnisses beschränken sich künftig (jedenfalls bei der nächsten Zeugnisausgabe) auf 3 Beurteilungsbereiche: Arbeitsverhalten (Leistungsbereitschaft, Zuverlässigkeit/Sorgfalt), Sozialverhalten. Bei den Notenstufen bleibt es bei 4 Noten: sehr gut, gut, befriedigend, unbefriedigend. Diese Regelungen sind selbstverständlich für alle Schulen bindend, zumal die einzelnen Notenstufen auf den Zeugnissen auch erläutert werden.
Zitat:
Gibt es einen Erlass, dass dafür ein Tag Unterricht Ausfall von der Ministerin genehmigt wurde um die Noten festzulegen?
Bundesland: NRW
Im vergangenen Jahr gab es in der Tat eine ministerielle Erlaubnis für ganztägige Zeugniskonferenzen, um dem Beratungsbedarf bei den Kopfnoten zu entsprechen:
Das Schulministerium schrieb:
Zitat:
[12.12.2007] Ganztägige Zeugniskonferenzen im Schuljahr 2007/08
An
alle Schulen in NRW
nachrichtlich
an die Bezirksregierungen und Schulämter
In diesem Schuljahr sind erstmals Bewertungen für das Arbeitsverhalten und das Sozialverhalten der Schülerinnen und Schüler auf den Zeugnissen auszuweisen.
Diesen Bewertungen kommt besondere Bedeutung zu, sowohl im Rahmen des Bildungs- und Erziehungsauftrags der Schule, als auch für die individuelle Entwicklung der Schülerinnen und Schüler.
Gerade im ersten Jahr der Umsetzung ergibt sich daraus ein erhöhter Beratungs- und Abstimmungsbedarf, für den den Schulen hinreichend Zeit eingeräumt werden soll. Bei Bedarf wird den Schulen deshalb die Möglichkeit gegeben, nach Beschluss der Schulkonferenz im Schuljahr 2007/08 Zeugniskonferenzen auch ganztägig durchzuführen. Im Interesse einer zeitnahen Entscheidung kann die Beschlussfassung auch im Eilverfahren erfolgen.
Im Auftrag
gez. Winands
Trotz des genannten Zeitraumes (Schuljahr 2007/08)halte ich die Durchführung einer ganztägigen Zeugniskonferenz auch für dieses Schuljahr bei Vorliegen der Voraussetzungen (Bedarf, Beschluss der Schulkonferenz) für legitim. Denkbar ist allerdings auch, dass das Ministerium einen erhöhten Beratungsbedarf unter Hinweis auf die reduzierte Anzahl der Kopfnoten verneint und einen entsprechenden Beschluss wieder aufhebt.
einen Erlass zur Durchführung ganztägiger Konferenzen in diesem Schuljahr gibt es bereits seit dem 09.12.2008, aber er wurde noch nicht veröffentlicht. Über den Inhalt des Erlasses des Lehrers wurden die Schulleiter mit Mail vom 12.12.2008 bereits vorab informiert - wieder aber offenbar nicht alle Lehrer (jedenfalls nicht an meiner Schule). Man kann ahnen, warum sich viele Lehrer dagegen sträuben, dass Schulleiter Dienstvorgesetztenfunktion erhalten haben bzw. noch bekommen werden.
Ansonsten wieder einmal ein Beispiel für die NRW Schulpolitik im Hau-Ruck-Verfahren.
Das Schreiben des heimlichen Schulministers finden Sie hier:
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