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Verfasst am: 20.12.08, 20:16 Titel: Mieter meldet sich nicht
Hallo,
Der Vermieter hat da ein Problem, das er gerne unkonventionell angehen möchte. Bitte um eure Meinungen, wie die Beteiligten reagieren könnten und insbesondere wie die rechtliche Situation im Extremfall aussieht.
Angenommen, es gibt einen Mieter im Vorderhaus. Im Hinterhaus wohnt der Vermieter, d.h. Haustür zu Haustür 10 Meter.
Es gibt einen Mietrückstand von ca. 90 % einer Monatsmiete (November), die der Mieter mit Problemen bei den Unterhaltszahlungen erklärt (er hat ein uneheliches Kind) und er verpricht, alles binnen kurzem zu bezahlen.
Anfang Dezember weist der Vermieter auf den Rückstand und die fällige Dezembermiete hin und wird auf in 2 Tage vertröstet.
Ab dem 3. Dezember wird der Mieter nicht mehr gesehen. Die Mieter unterhalb meinen, ihn mal nachts in der Wohnung gehört zu haben, aber niemand hat ihn gesehen. Er reagiert auf kein Klingeln, Anrufen (Handy), Briefe. Er leert seinen Briefkasten nicht.
Am 15.12. meldet ihn seine Mutter, die im nächsten Ort wohnt, bei der Polizei als vermißt, da er sich auch nicht bei ihr oder seiner Arbeitsstelle gemeldet hat.
Gemeinsam mit der Mutter, die einen Schlüssel zur Wohnung hat, betritt der Vermieter die Wohnung und leert auch mal den Briefkasten. Die Wohnung ist nicht geräumt. Macht insgesamt einen ordentlichen Eindruck.
Offensichtlich sind etliche Mahnbescheide und Mahnungen in der Post. Vermieter bekommt mit, dass 5.000 EUR Rückstand bei den Unterhaltszahlungen bestehen.
Vermieter schickt per Einwurfeinschreiben eine fristlose Kündigung wegen fast zwei Mieten Zahlungsrückstand.
Vermieter beschließt, das Schloß zur Wohnung auszutauschen, einen Brief an die Tür zu hängen, dass der Mieter sich den Schlüssel jederzeit beim Vermieter abholen könne. So will der Vermieter den Mieter zwingen, sich zu melden.
Fragen:
Ist das schon Hausfriedensbruch? (Der Vermieter könnte ja fremde Personen gesehen haben, so dass er nicht sicher war, ob der Mieter seinen Schlüssel verloren hatte, und er gibt dem Mieter ja einen Schlüssel zum neuen Schloss, sobald er ihn fordert.)
Was passiert dem Vermieter, wenn ihn der Mieter anzeigt?
Angenommen, der Mieter meldet sich nicht. Ab wann könnte der Vermieter davon ausgehen, dass der Mieter die Wohnung aufgegeben hat?
Und weiter gedacht: Der Vermieter geht davon aus, dass der Mieter die Wohnung aufgegeben hat, räumt sie und vermietet neu, um den Schaden gering zu halten und auf einmal taucht der Mieter wieder auf. Was passiert jetzt?
Wäre super, wenn Ihr mal eure Ideen sprudeln lasst! _________________ Gruß
Jutta
Ab wann könnte der Vermieter davon ausgehen, dass der Mieter die Wohnung aufgegeben hat?
Ausgehen kann er davon auch jetzt schon - irgendwelche Rechte kann er daraus weder jetzt noch später ableiten.
Jutta hat folgendes geschrieben::
Was passiert jetzt?
Der Vermieter hat ein ziemlich großes Problem. _________________ Das Denken ist zwar allen Menschen erlaubt, aber vielen bleibt es erspart. Sapere Aude!(Kant)
Verfasst am: 21.12.08, 18:23 Titel: Re: Mieter meldet sich nicht
Jutta hat folgendes geschrieben::
......es gibt einen Mietrückstand von ca. 90 % einer Monatsmiete (November), ......
Anfang Dezember weist der Vermieter auf den Rückstand und die fällige Dezembermiete hin .....
Vermieter schickt per Einwurfeinschreiben eine fristlose Kündigung wegen fast zwei Mieten Zahlungsrückstand......
Eine fristlose Kündigung ist nicht möglich,weil die Voraussetzung (2 Monatsmieten Rückstand) fehlt.
Jutta hat folgendes geschrieben::
........... Mieter nicht mehr gesehen. Die Mieter unterhalb meinen, ihn mal nachts in der Wohnung gehört zu haben, aber niemand hat ihn gesehen. Er reagiert auf kein Klingeln, Anrufen (Handy), Briefe. Er leert seinen Briefkasten nicht. .....
Es zählt nicht zu den Pflichten eines Mieters, sich regelmässig sehen zu lassen oder den Briefkasten zu leeren. Ebenso zählt es zu den Bürgerrechten, das Klingeln ignorieren zu dürfen - egal ob an der Türe oder am Telefon.
Jutta hat folgendes geschrieben::
........... Offensichtlich sind etliche Mahnbescheide und Mahnungen in der Post. Vermieter bekommt mit, dass 5.000 EUR Rückstand bei den Unterhaltszahlungen bestehen.....
Vielleicht hat sich der Mieter auch in Anbetracht der vielen frommen "Weihnachtsgrüsse" in seinem Briefkasten aus lauter Verzweiflung das Leben genommen - wer weiß?
Dann kann der Vermieter den Nachlass pfänden.
MfG
Lucky
Ich wünsche ein gesegnetes Weihnachtsfest. _________________ Meine Beiträge stellen lediglich meine private Meinung sowie ggf. Transparenzinformationenen dar. Ich gebe grundsätzlich weder Steuer- noch Rechtsberatung.
Warnhinweis: Ich bitte zu beachten, daß ich auch "einfach nur unsinnige" Beiträge schreibe.
Verfasst am: 28.12.08, 07:57 Titel: Re: Mieter meldet sich nicht
Hallo,
falls euch interessiert, wie es weitergeht, hatte am 23.12. Termin beim Rechtsanwalt.
Lucky hat folgendes geschrieben::
Eine fristlose Kündigung ist nicht möglich,weil die Voraussetzung (2 Monatsmieten Rückstand) fehlt.
Laut Rechtsanwalt war die Kündigung in Ordnung. Gem. BGB § 543 (2) 3.a
Lucky hat folgendes geschrieben::
Es zählt nicht zu den Pflichten eines Mieters, sich regelmässig sehen zu lassen oder den Briefkasten zu leeren. Ebenso zählt es zu den Bürgerrechten, das Klingeln ignorieren zu dürfen - egal ob an der Türe oder am Telefon.
Erste Pflicht des Mieters ist es, Miete zu zahlen. Wenn er dieser nicht nachkommt, muss er sich nicht wundern, wenn versucht wird, ihn zu erreichen.
So ein Blödsinn. Wenn der Mieter Verwandten einen Satz Schlüssel gibt mit der Erlaubnis, diese zu verwenden und diese Verwandten in der Aufregung, dass er verschwunden ist, verschiedene Sachen ausplaudern, die sie beschäftigen, so verletzt der Vermieter gewiss kein Briefgeheimnis.
Biber hat folgendes geschrieben::
Der Vermieter hat ein ziemlich großes Problem.
Das deckt sich mit der Aussage des Rechtsanwaltes. Er meint bei offiziellem Vorgehen vergehen im optimalen Fall 5 - 6 Monate, bis der Vermieter wieder über seine Wohnung verfügt.
Das eigenmächtige Vorgehen empfiehlt er nicht, da es einen unüberschaubaren Rattenschwanz an Schadensersatzforderungen nach sich ziehen könnte.
Er empfiehlt den Königsweg:
Sich hinter die Verwandten klemmen, mit deren Hilfe und Zustimmung die Wohnung räumen. Dann geht der Vermieter guten Glaubens vor und tut was zur Schadensminderung.
Es zeichnet sich ab, dass dieses Vorgehen möglich wird (die Verwandten haben schon Zustimmung signalisiert) und selbstveständlich auch vom Vermieter wahrgenommen wird. _________________ Gruß
Jutta
Verfasst am: 28.12.08, 08:59 Titel: Re: Mieter meldet sich nicht
Biber hat folgendes geschrieben::
Jutta hat folgendes geschrieben::
Ist das schon Hausfriedensbruch?
Ja.
Das ist eine sehr mutige Behauptung.... Versuchen wir es mit einem Blick ins Gesetz.
§ 123 Hausfriedensbruch
(1) Wer in die Wohnung, ..., widerrechtlich eindringt, ..., wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.
(Die Auslassungen sind für den hier in Rede stehenden Sachverhalt nicht relevant)
Lt. Sachverhalt hat der Mieter seiner Mutter einen Schlüssel zur Wohnung überlassen. Die Wohnung wurde durch die Mutter geöffnet. Wenn man Hausfriedensbruch als verübt ansieht, wird man also zu begründen haben, dass das Betreten der Wohnung durch den Vermieter in Begleitung eines Brechtigten widerrechtlich wäre.
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