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Schutz vor Sonderkündigungsrecht nach Zwangsversteigerung

 
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hobbyjurist
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 14.11.2004
Beiträge: 52
Wohnort: giessen

BeitragVerfasst am: 20.12.08, 23:39    Titel: Schutz vor Sonderkündigungsrecht nach Zwangsversteigerung Antworten mit Zitat

Normalerweise haben die Erwerber einer zwangsversteigerten Immobilie ein Sonderkündigungsrecht. Jetzt habe ich aber gelesen, dass dieses angeblich entfällt, wenn der Mieter selber Beiträge für die Instandsetzung der Immobilie geleistet hat, und diese Beiträge vom Mieter nachgewiesen werden können.

Worin liegt hierfür die Rechtsgrundlage?
Gibt es einschlägige Rechtsprechung?
Gibt es einen Mindestumfang oder Mindestsumme hierfür, um diesen Kündigungsschutz zu erreichen?
Gilt dieser Kündigungsschutz zeitlich und inhaltlich unbegrenzt ?

Für weitere Informationen bin ich sehr dankbar.
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jelly
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 30.05.2006
Beiträge: 937

BeitragVerfasst am: 21.12.08, 20:21    Titel: Antworten mit Zitat

Soweit ich weiss bieten Mieterinvestitionen keinen Schutz vor der Kündigung an sich. Allerdings würde der Mieter wohl der Kündigung widersprechen, da sie für ihn eine unzumutbare Härte darstellt. Und vermutlich könnte der Richter dann entscheiden, dass die Investition abgewohnt werden darf oder der Mieter finanziell entschädigt wird. Viel mehr als der Zeitwert der nachgewiesenen Investitionen dürfte aber kaum drin sein.

Der Mieter sollte auf jeden Fall vor der versteigerung mal beim Amtsgericht nachfragen und sein Problem darlegen. Evtl. muss er seine Ansprüche sogar in der Versteigerungsverhandlung anmelden.

Sorry, alles nur Laienmeinungen ....
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