Unsere Website verwendet Cookies, um Ihnen eine bestmögliche Funktionaliät zu gewährleisten. Auch unserer Werbepartner Google verwendet Cookies. Wenn Sie auf der Seite weitersurfen, stimmen Sie der Cookie-Nutzung zu. Ich stimme zu.
Verfasst am: 20.12.08, 23:39 Titel: Schutz vor Sonderkündigungsrecht nach Zwangsversteigerung
Normalerweise haben die Erwerber einer zwangsversteigerten Immobilie ein Sonderkündigungsrecht. Jetzt habe ich aber gelesen, dass dieses angeblich entfällt, wenn der Mieter selber Beiträge für die Instandsetzung der Immobilie geleistet hat, und diese Beiträge vom Mieter nachgewiesen werden können.
Worin liegt hierfür die Rechtsgrundlage?
Gibt es einschlägige Rechtsprechung?
Gibt es einen Mindestumfang oder Mindestsumme hierfür, um diesen Kündigungsschutz zu erreichen?
Gilt dieser Kündigungsschutz zeitlich und inhaltlich unbegrenzt ?
Soweit ich weiss bieten Mieterinvestitionen keinen Schutz vor der Kündigung an sich. Allerdings würde der Mieter wohl der Kündigung widersprechen, da sie für ihn eine unzumutbare Härte darstellt. Und vermutlich könnte der Richter dann entscheiden, dass die Investition abgewohnt werden darf oder der Mieter finanziell entschädigt wird. Viel mehr als der Zeitwert der nachgewiesenen Investitionen dürfte aber kaum drin sein.
Der Mieter sollte auf jeden Fall vor der versteigerung mal beim Amtsgericht nachfragen und sein Problem darlegen. Evtl. muss er seine Ansprüche sogar in der Versteigerungsverhandlung anmelden.
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben. Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten. Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten. Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen. Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.