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GbR und Gewerbeanmeldung (Nochmal nachgehakt...)

 
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Kranych
Interessierter


Anmeldungsdatum: 18.04.2005
Beiträge: 9

BeitragVerfasst am: 21.12.08, 16:10    Titel: GbR und Gewerbeanmeldung (Nochmal nachgehakt...) Antworten mit Zitat

Hallo zusammen, erstmal hoffe ich das meine Frage(n) hier richtig gelandet sind, sollte das nicht so sein bitte ich um Entschuldigung und Verschieben des "Themas" an den richtigen Platz.

Also, bisher habe ich viel gelesen, Infos gesammelt, Fragen gestellt, aber ein paar Unklarheiten sind mir geblieben.

Vorgeschichte:

Mann und Frau (Ehepaar, Frau Angestellte, Mann Meister und arbeitssuchend) wollen sich mit einem Nebengewerbe selbständig machen.

Er mit Handwerksbetrieb, Sie mit Haushaltsdienstleistungen.

Sie wollen sich gegenseitig unterstützen, also eigentlich ein gemeinsames Gewerbe ausüben, aber trotzdem die Möglichkeit haben die Gewerbe später ohne Probleme zu trennen, wenn z.B. der Mann aufgrund einer Arbeitsaufnahme eventuell ausscheidet.

Soweit ich weiß ist da eine GbR das Richtige........


Jetzt die Fragen:

1) Können oder müssen Mann und Frau jeweils ein Gewerbe anmelden?

2) Wenn beide je ein Gewerbe angemeldet haben, wie ist es anzustellen das beide Gewerbe über eine GbR abgewickelt (Auftreten gegenüber dem Kunden als "eine Firma", eine Büro, Telefonnummern, Fax, Rechnungen, Angebote, Einkauf von Waren, Verkauf von Waren etc.) und auch steuerlich unter dem Dach der GbR (eine Steuernummer, eine Steuervoranmeldung, ein Büroraum etc.) veranschlagt werden? Anmeldung gesondert beim FA?

3) Ist es korrekt das per EÜR der Gewinn, bzw. der Verlust ermittelt und am Jahresende durch 2 geteilt und dann jeweils Mann und Frau zugerechnet wird.


Wie ist hier also die Rechtslage?
Fürs Erste würde ich mich über die Beantwortung dieser Fragen freuen, sollte immer noch was unklar sein hake ich dann nach.

Vielen Dank
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Ronald
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Anmeldungsdatum: 01.11.2004
Beiträge: 3478
Wohnort: Dresden

BeitragVerfasst am: 22.12.08, 09:05    Titel: Re: GbR und Gewerbeanmeldung (Nochmal nachgehakt...) Antworten mit Zitat

Kranych hat folgendes geschrieben::
Hallo zusammen, erstmal hoffe ich das meine Frage(n) hier richtig gelandet sind, sollte das nicht so sein bitte ich um Entschuldigung und Verschieben des "Themas" an den richtigen Platz.

Also, bisher habe ich viel gelesen, Infos gesammelt, Fragen gestellt, aber ein paar Unklarheiten sind mir geblieben.

Vorgeschichte:

Mann und Frau (Ehepaar, Frau Angestellte, Mann Meister und arbeitssuchend) wollen sich mit einem Nebengewerbe selbständig machen.

Er mit Handwerksbetrieb, Sie mit Haushaltsdienstleistungen.

Sie wollen sich gegenseitig unterstützen, also eigentlich ein gemeinsames Gewerbe ausüben, aber trotzdem die Möglichkeit haben die Gewerbe später ohne Probleme zu trennen, wenn z.B. der Mann aufgrund einer Arbeitsaufnahme eventuell ausscheidet.

Soweit ich weiß ist da eine GbR das Richtige........


Jetzt die Fragen:

1) Können oder müssen Mann und Frau jeweils ein Gewerbe anmelden?


Nein, sie können als GbR firmieren. Je nach Art und Umfang des Gewerbes kann daraus ganz schnell eine OHG werden, womit dann die Kaufmannseigenschaft vorliegt. Seit 01.11.2008 kann auch ganz günstig eine Unternehmergesellschaft gegründet werden, wobei die Haftung auf das Gesellschaftsvermögen beschränkt wäre, bei einer GbR oder OHG haften alle Beteiligten mit ihrem gesamten Privatvermögen.

Kranych hat folgendes geschrieben::
2) Wenn beide je ein Gewerbe angemeldet haben, wie ist es anzustellen das beide Gewerbe über eine GbR abgewickelt (Auftreten gegenüber dem Kunden als "eine Firma", eine Büro, Telefonnummern, Fax, Rechnungen, Angebote, Einkauf von Waren, Verkauf von Waren etc.) und auch steuerlich unter dem Dach der GbR (eine Steuernummer, eine Steuervoranmeldung, ein Büroraum etc.) veranschlagt werden? Anmeldung gesondert beim FA?


Ja, eine Firma, ein Name, eine Steuernummer, eine gesonderte Anmeldung beim FA, ein Gewerbesteuer-Freibetrag...

Würden zwei Einzelunternehmen bestehen, gäbe es zwei Gewerbesteuer-Freibeträge...

Kranych hat folgendes geschrieben::
3) Ist es korrekt, daß per EÜR der Gewinn, bzw. der Verlust ermittelt und am Jahresende durch 2 geteilt und dann jeweils Mann und Frau zugerechnet wird.


Ja, kann man so machen. Es kann auch eine abweichende Gewinnverteilung vereinbart werden.
Sofern aus der GbR eine OHG wird, muß statt EÜR eine Bilanz erstellt werden.

Kranych hat folgendes geschrieben::
Wie ist hier also die Rechtslage?
Fürs Erste würde ich mich über die Beantwortung dieser Fragen freuen, sollte immer noch was unklar sein hake ich dann nach.

Vielen Dank


Mit freundlichen Grüßen

Ronald
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Wer lesen kann, ist klar im Vorteil.

"Wer Steuergesetze nicht kennt, muß für den zahlen, der sie gut kennt." (Louis Verneuil, 1893 - 1952)
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Kranych
Interessierter


Anmeldungsdatum: 18.04.2005
Beiträge: 9

BeitragVerfasst am: 22.12.08, 09:33    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo, erstmal vielen Dank für die Antwort........

Was ich noch nicht verstanden habe: Frage

Zitat:
Nein, sie können als GbR firmieren.


Ich kann doch aber keine GbR als Gewerbe anmelden, eine GbR entsteht doch erst durch Gesellschaftervertrag, oder bin ich da falsch informiert? Deshalb auch die Frage nach der Gewerbeanmeldung, ob beide "JE" eines anmelden müssen?



Unternehmergesellschaft ist trotz allem zu kompliziert da sich das Ganze hauptsächlich um ein Gewerbebetrieb handelt, also alle damit erforderlichen Eintragungen und Auflagen entfallen können.

Zitat:
Ja, eine Firma, ein Name, eine Steuernummer, eine gesonderte Anmeldung beim FA, ein Gewerbesteuer-Freibetrag..


Sorry, aber da steht nicht wie ich das dem Finanzamt "beibringe".
Muss ich EINE Steuernummer für die GbR beantragen?
Gewerbesteuer ist zu vernachlässigen.

Klärt sich wohl erst auf wenn die erste Frage ausreichend beantwortet wurde und ich es auch verstanden habe. Winken

Mit freundlichem Gruß und Danke für die Mühe
Holger
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chatterhand
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Anmeldungsdatum: 27.09.2005
Beiträge: 1484
Wohnort: Wilder Westen

BeitragVerfasst am: 22.12.08, 11:45    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,
Kranych hat folgendes geschrieben::
...Ich kann doch aber keine GbR als Gewerbe anmelden, eine GbR entsteht doch erst durch Gesellschaftervertrag, oder bin ich da falsch informiert? Deshalb auch die Frage nach der Gewerbeanmeldung, ob beide "JE" eines anmelden müssen?..

Wenn man bei der Gewerbeanmeldung den Gesellschaftsvertrag vorlegt, sollte es keine Probleme geben.

Die Entscheidung zwei eigenständige Gewerbe zu führen kann jedoch durchaus sinnvoll sein. Ggfs. wäre es ratsam einen Steuerberater hinzuzuziehen.
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chatterhand
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Kranych
Interessierter


Anmeldungsdatum: 18.04.2005
Beiträge: 9

BeitragVerfasst am: 22.12.08, 12:06    Titel: Antworten mit Zitat

Sorry, immer noch nicht klarer........

Zitat:
Zitat:
Kranych hat folgendes geschrieben::
...Ich kann doch aber keine GbR als Gewerbe anmelden, eine GbR entsteht doch erst durch Gesellschaftervertrag, oder bin ich da falsch informiert? Deshalb auch die Frage nach der Gewerbeanmeldung, ob beide "JE" eines anmelden müssen?..


Wenn man bei der Gewerbeanmeldung den Gesellschaftsvertrag vorlegt, sollte es keine Probleme geben.


Kann denn jetzt jeder ein Gewerbe (also gesamt zwei Gewerbe) anmelden?

Wie kommt man dann aber dazu das die Steuer auch die GbR (aus den zwei Einzelgewerben) als Gewerbe anerkennt?

Oder mach ich da immer noch einen Denkfehler?

Es könnten sich doch auch zwei Fremde, die bereits je ein Gewerbe angemeldet haben, zur GbR zusammentun. Wie machen die denn das?

Im Endeffekt geht es darum, das die GbR die zwei unterschiedlichen Gewerbe enthält, aber als ein Gewerbe auftritt. Besser ausdrücken kann ich das nicht. Mit den Augen rollen

Gruss, Holger
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chatterhand
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Anmeldungsdatum: 27.09.2005
Beiträge: 1484
Wohnort: Wilder Westen

BeitragVerfasst am: 22.12.08, 13:04    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,
Kranych hat folgendes geschrieben::
...Kann denn jetzt jeder ein Gewerbe (also gesamt zwei Gewerbe) anmelden?
Ja.

Kranych hat folgendes geschrieben::
Wie kommt man dann aber dazu das die Steuer auch die GbR (aus den zwei Einzelgewerben) als Gewerbe anerkennt?
Wenn es zwei Einzelunternehmen gibt (= 2 mal Gewerbeanmeldung), gibt es keine GbR.

Wenn die GbR zwei Geschäftsbereiche (hier: Handwerk und Dienstleistung) haben soll, dann mit dem Gesellschaftsvertrag ein Gewerbe anmelden!

Ich wiederhole meine oben gegebene Empfehlung mit dem Steuerberater nachdrücklich.
U.a auch wegen der unterschiedlichen Kammerzugehörigkeiten, etc.
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chatterhand
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Ronald
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Anmeldungsdatum: 01.11.2004
Beiträge: 3478
Wohnort: Dresden

BeitragVerfasst am: 23.12.08, 09:24    Titel: Antworten mit Zitat

Also ich bin für zwei Unternehmen, nicht für GbR. Schon allein wegen der Gewerbesteuer-Freibeträge und der -Staffelung...

Die zwei Unternehmen können sich doch trotzdem zusammentun, z. B. als Werbegemeinschaft.

Zitat:
Unternehmergesellschaft ist trotz allem zu kompliziert


Nö. Warum? Was ist denn daran zu kompliziert?

Ronald
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I-user
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Anmeldungsdatum: 27.03.2006
Beiträge: 5309
Wohnort: Dortmund

BeitragVerfasst am: 23.12.08, 23:20    Titel: Antworten mit Zitat

Ronald hat folgendes geschrieben::
Also ich bin für zwei Unternehmen, nicht für GbR. Schon allein wegen der Gewerbesteuer-Freibeträge und der -Staffelung...
Welche Staffelung? Die aus dem § 11 GewStG ist doch seit 2008 weg?
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Ronald
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Anmeldungsdatum: 01.11.2004
Beiträge: 3478
Wohnort: Dresden

BeitragVerfasst am: 24.12.08, 10:24    Titel: Antworten mit Zitat

I-user hat folgendes geschrieben::
Ronald hat folgendes geschrieben::
Also ich bin für zwei Unternehmen, nicht für GbR. Schon allein wegen der Gewerbesteuer-Freibeträge und der -Staffelung...
Welche Staffelung? Die aus dem § 11 GewStG ist doch seit 2008 weg?


Tja, ich könnte mich ja rausreden, daß es erst für die Steuern 2008 gilt und wir da noch keine Erklärung erstellt haben - mache es aber nicht...

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Frohe Weihnachten

Ronald
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