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Verfasst am: 21.12.08, 22:25 Titel: Besuch eines "Terrorcamp" strafbar. Verffassung?
Hallo,
ich frage mich wie das oben genannte mit dem GG vereinbar ist wo es doch heißt das Forschung und Lehre frei sind. Weiß da jemand etwas genaueres wie man das begründen kann? Ich bin leider kein Jurist... .
Zumal ich es auch irgenwie rechtstaatlich bedenklich finde da hier schon sehr früh angesetzt wird. Was ist den mit den Leuten die sich rein Informell über die Funktionsweisen von Bomebn etc. informieren wollen? Weil früher oder später wird das ganze wahrscheinlich auch noch auf das Internet etc. ausgebreitet.Und wenn man sich dann Informationen beschaffen will ist man ruck zuck mit einem Bein im Knast und ist Dummheit nicht das Ziel einer Diktatur?
Die Vorstellung einer Strafbarkeit von bloßen Gedankenverbrechen oder Gesinnungen ohne konkrete Tathandlungen (und das wäre der bloße Aufenthalt in einem Terrorcamp) wäre selbstverständlich verfassungsrechtlich äußerst bedenklich.
Dass ein solcher Aufenthalt auch andere Handlungen vermuten läßt, ist zwar klar. Aber die muss ein Rechtsstaat schon beweisen, um zu einer Strafbarkeit zu kommen. _________________ „Die Welt wird immer absurder. Nur ich bin weiter Katholik und Atheist. Gott sei Dank!“ (Luis B.)
Hallo,
ich frage mich wie das oben genannte mit dem GG vereinbar ist wo es doch heißt das Forschung und Lehre frei sind.
Erstens fällt die Erlangung von vorhandenen Kenntnissen nicht unter den Begriff der Forschung iSd. Art. 5 Abs. 3 GG. Zweitens betätigen sich Deutsche, die ein solches Camp besuchen, nicht als Lehrende und drittens unterliegt die Lehre, selbst wenn man sie hier etwa in Form des Bauens von Sprengkörpern anerkennen würde, als Grundrecht zumindest den verfassungsimmanenten Schranken und kann zum Schutz anderer Rechtsgüter mit Verfassungsrang (hier insgb. Körper und Leben aus Art. 2 GG) eingeschränkt werden.
Ob die Abwägung zwischen Art. 2 GG und Art. 5 GG hier dazu führt, dass der geplante § 89a StGB verfassungswidrig ist oder nicht, kann diskutiert werden. Die alleinige Entscheidung liegt bei dem BVerfG.
Und dass die Vorenthaltung von Kenntnissen über den Bau von Tötungsvorrichtungen die Bildung des Volkes derart beeinträchtigt, dass eine Diktatur ins Haus stehen kann, ist wohl nicht ernsthaft gemeint, oder?
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