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Schaden bei Klaviertransport durch Spedition

 
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ppprager
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Anmeldungsdatum: 22.12.2008
Beiträge: 3

BeitragVerfasst am: 22.12.08, 02:34    Titel: Schaden bei Klaviertransport durch Spedition Antworten mit Zitat

Guten Tag,

ich habe mein Klavier von einer Speditionsfirma transportieren lassen. Im Angebot ist angegeben, dass der Transport versichert erfolgt. Bei der Abholung des Klaviers sind an zwei Stellen nicht unerhebliche "Macken" am Klavier enstanden (Lack ist bis aufs Holz abgesplittert). Ein Bekannter von mir, der vor Ort war, hat diesen Schaden bei den Mitarbeitern sofort beanstandet und Fotos gemacht (ich konnte nicht vor Ort sein, lebe inzwischen im Ausland).

Den Schaden habe ich der Spedition per E-Mail mitgeteilt. Daraufhin ist keine Reaktion erfolgt. Erst nach mehreren Versuchen meinerseits und nciht eingehaltenen Rückruf-Versprechungen habe ich schließlich am Telefon die Auskunft bekommen, dass ein Schadenersatz abgelehnt wird, weil angeblich bei der Lieferung unterschrieben worden wäre, dass das Klavier in einwandfreiem Zustand sei.

Bei der Lieferung des Klaviers war lediglich meine Tante anwesend, um die Tür zu öffnen. Sie kann sich nicht erinnern, etwas unterschrieben zu haben und hat auch nur eine Quittung über die Transportkosten erhalten, nichts weiter.

Meine Frage: wie ist die Rechtslage, wenn

a) unterschrieben wurde, dass alles in Ordnung ist (was von einem Laien in diesem Alter wie meine Tante ist kaum zu beurteilen ist, da sie auch nicht wissen konnte, in welchem Zustand das Klavier bei Abholung war)

b) nichts unterschrieben wurde.

Vielen herzlichen Dank für Ihre Meinung.
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Günni
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Anmeldungsdatum: 27.12.2004
Beiträge: 1232

BeitragVerfasst am: 22.12.08, 14:54    Titel: Re: Schaden bei Klaviertransport durch Spedition Antworten mit Zitat

ppprager hat folgendes geschrieben::
Guten Tag,

ich habe mein Klavier von einer Speditionsfirma transportieren lassen. Im Angebot ist angegeben, dass der Transport versichert erfolgt. Bei der Abholung des Klaviers sind an zwei Stellen nicht unerhebliche "Macken" am Klavier enstanden (Lack ist bis aufs Holz abgesplittert). Ein Bekannter von mir, der vor Ort war, hat diesen Schaden bei den Mitarbeitern sofort beanstandet und Fotos gemacht (ich konnte nicht vor Ort sein, lebe inzwischen im Ausland).

Den Schaden habe ich der Spedition per E-Mail mitgeteilt. Daraufhin ist keine Reaktion erfolgt. Erst nach mehreren Versuchen meinerseits und nciht eingehaltenen Rückruf-Versprechungen habe ich schließlich am Telefon die Auskunft bekommen, dass ein Schadenersatz abgelehnt wird, weil angeblich bei der Lieferung unterschrieben worden wäre, dass das Klavier in einwandfreiem Zustand sei.

Bei der Lieferung des Klaviers war lediglich meine Tante anwesend, um die Tür zu öffnen. Sie kann sich nicht erinnern, etwas unterschrieben zu haben und hat auch nur eine Quittung über die Transportkosten erhalten, nichts weiter.

Meine Frage: wie ist die Rechtslage, wenn

a) unterschrieben wurde, dass alles in Ordnung ist (was von einem Laien in diesem Alter wie meine Tante ist kaum zu beurteilen ist, da sie auch nicht wissen konnte, in welchem Zustand das Klavier bei Abholung war)

b) nichts unterschrieben wurde.

Vielen herzlichen Dank für Ihre Meinung.


Google mal nach $ 438 HGB.

Noch was: Eine Vermutung kann man versuchen zu widerlegen.
_________________
mfg


Günni
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ppprager
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 22.12.2008
Beiträge: 3

BeitragVerfasst am: 22.12.08, 21:27    Titel: Antworten mit Zitat

Vielen Dank.

Der Schaden ist ja vom Absender (bzw. meinem Bekannten, der ja vor Ort war bei Abholung und diese Funktion übernommen hat) sofort den beiden Mitarbeitern, die das Klavier transportiert haben, gegenüber angezeigt worden. Im Gesetzestext steht, dass der Schaden NACH Ablieferung schriftlich zu erfolgen hat. Beinhaltet dies, dass der Schaden vor Ablieferung auch mündlich angezeigt werden kann? Ich habe zusätzlich noch eine E-Mail innerhalb der 7 Tage Frist mit Beweisfotos gesendet.

Wie kann ich nun weiter vorgehen, was für ein Rechtsanwalt wäre hier der richtige Ansprechpartner?

Schöne Weihnachten!
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Tim_S.
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Anmeldungsdatum: 25.11.2008
Beiträge: 305

BeitragVerfasst am: 22.12.08, 21:50    Titel: Antworten mit Zitat

N´abend PPPrager,
ein Klavier wird eigentlich nicht als normales Transportgut oder gar als Stückgut im Sammelverkehr aufgegeben. Könnte es vielleicht sein, dass es als Umzugsgut von einer Möbelspedition befördert wurde?
Dann wäre allerdings § 451f HGB zu beachten, der Schaden muss spätestens am Tag nach der Ablieferung angezeigt werden. Da wäre es natürlich schlecht, wenn bei Ablieferung die Mängelfreiheit quittiert wurde.
Zitat:
und hat auch nur eine Quittung über die Transportkosten erhalten, nichts weiter

Was ist denn mit einer Quittung "über Kosten" gemeint? Die Quittung im rechtlichen Sinn ist ein schriftliches Empfangsbekenntnis. Wer hat hier den Empfang wovon bestätigt? Hat die Tante bar bezahlt und für die Hingabe von Geld eine Quittung bekommen? Hat der Ablieferer etwas unterzeichnet, also etwas quittiert?

Das eine zusätzliche Warentransportversicherung abgeschlossen wurde ist sehr wahrscheinlich. In der Rechnung des Spediteurs wird dies drinstehen, meist mit einem 0/00-Satz vom angegebenen Möbelwert.

Wenn es kein Umzugsvertrag war, wäre alles noch leichter, vorausgesetzt, das Klavier wurde beförderungssicher verpackt.

Grüße
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ppprager
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Anmeldungsdatum: 22.12.2008
Beiträge: 3

BeitragVerfasst am: 31.12.08, 14:27    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

es sind einige Tage vergangen. Meine Tante hat nach ihrer Aussage bei der Lieferung des Klaviers nichts unterschrieben, sondern lediglich eine Quittung bekommen, auf der der Erhalt der Transportkosten über 200 Euro bestätigt wird.

Der Transport wurde durch ein Klaviertransport-Unternehmen abgewickelt, also weder durch eine normale Möbelspedition noch durch den "Versand auf dem Postweg". Der Schaden wurde einmal direkt bei Abholung persönlich als auch von mir 3 Tage später per E-Mail angezeigt. Laut Angebot der Transportfirma war der Transport versichert.

Wie kann ich weiter vorgehen? Ich habe etwas Angst, wichtige Fristen zu versäumen.

Guten Rutsch wünscht

Paul Prager
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