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Verfasst am: 16.12.08, 22:20 Titel: Mahnbescheid eines RA in eigener Sache; Mahngebühren
Hallo,
ich habe zwar die Suche bemüht, aber bin nicht gänzlich fündig geworden.
1)
Sagen wir, ein RA soll für A gegen B eine Forderung eintreiben. Wenn der RA dann außergerichlich anschreibt, entsteht die 2300 zzgl. Auslagen und USt. Wird später der Mahnbescheid erstellt, werden die außergerichtlichen RA-Gebühren in voller Höhe mit geltend gemacht. Die 3305 reduziert sich aber um die hälftige 2300, dann zzgl. Auslagen und USt. Richtig?
2) Wenn der RA gegen einen eigenen Mandanten vorgehen will, dann sieht das Spielchen doch anders aus.
=> Kann der RA für das Anmahnen eine 2300 Gebühr beanspruchen? Wenn nein, ist die Begründung, dass ihm kein Schaden entstanden ist? Auf der anderen Seite kann man sich doch in eigenen Sachen selber vertreten. Falls es also nicht geht, fällt die 2300 nur an, wenn man einen Kollegen anmahnen läßt?
Gehen wir davon aus, 2300 ist nicht möglich. Dann erhält der RA die 3305 in voller Höhe zzgl. Auslagen, USt fällt aber nicht an.
=> Was ist mit den Mahngebühren, bspw. 5 Euro pro Schreiben?
Im Online-Mahnantrag habe ich gesehen, dass man da bei den Nebenforderungen, die einzeln beschrieben waren, bei den "Mahngebühren" zusätzlich noch Zinsen eingeben kann.
Ich dachte immer, dass Mahngebühren nicht verzinslich wären. Ist das doch der Fall oder läßt der Online-Mahnantrag Zinsen für etwas beantragen, das dann doch nicht geht?
Meines Erachtens fällt die 2300 an... da es dem Bürger aber schwer zu vermitteln ist, dass die Mahnung eines Dienstleisters für die eigene Rechnung u.U. mehrere hundert Euro kostet, geben wir die Inkassosachen grundsätzlich einem Kollegen, um das G´schmäckle zu vermeiden.... _________________ _______________________________________________
"Zwei Dinge sind unendlich, das Universum und die menschliche Dummheit, aber bei dem Universum bin ich mir noch nicht ganz sicher.“
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