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Staatliche Zwangsanleihe für Wohlhabende

 
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BaW
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Anmeldungsdatum: 20.02.2005
Beiträge: 265

BeitragVerfasst am: 22.12.08, 09:12    Titel: Staatliche Zwangsanleihe für Wohlhabende Antworten mit Zitat

Hallo,

der hessische SPD-Spitzenkandidat plant eine Zwangsanleihe für Wohlhabende:

15 Jahre, 2 % des Vermögens, zu maximal 2,5 %.
http://www.faz.net/s/Rub594835B672714A1DB1A121534F010EE1/Doc~E4A711D62D4DD4969BC24484CC157E70D~ATpl~Ecommon~Scontent.html

Abgesehen davon, dass ich mich frage ob die SPD noch ganz nüchtern ist frage ich mich auch, ob so eine Aktion verfassungskonform wäre?

Schutz des Eigentums?
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cmd.dea
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Anmeldungsdatum: 31.05.2008
Beiträge: 1872
Wohnort: Hessen

BeitragVerfasst am: 22.12.08, 10:57    Titel: Antworten mit Zitat

Tja, ohne konkretere Angaben (genaue Ausgestaltung, Gesetzesbegründung, Ausnahmeregelungen, Höhe der Belastungen, etc.) ist das natürlich sehr schwierig zu beurteilen.

Grundsätzlich wäre ich mit Blick auf die Eigentumsgarantie (Art. 14 Abs. 1 GG) und die Vertragsfreiheit (Art. 2 Abs. 1 GG) skeptisch, denn die Verhältnismäßigkeit müsste iRd. Grundrechtseingriffs hier schon sehr überzeugend begründet werden. Das wird bereits daran scheitern können, dass das BVerfG gerade erst bei dem Urteil über die Pendlerpauschale erklärt hat, dass allein die Sanierung des Staatshaushaltes als Begründung nicht ausreicht, den verfassungsrechtlichen Anforderungen zu genügen. Und nichts anderes ist ja hier bezweckt.

Aber wie gesagt, endgültig kann man das erst bei genauerer Kenntnis beurteilen.

Gruß
Dea
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0Klaus
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Anmeldungsdatum: 30.12.2004
Beiträge: 2595

BeitragVerfasst am: 01.01.09, 12:52    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

das ganze ist eine verdeckte Vermögenssteuer, da das eingezogene Kapital nicht zum Marktzins, sondern nur mit 2,5 % verzinst wird.

Würde man den Beschaffungszins des Staates bei 5 % ansetzen (Schatzbriefe + Beschaffungskosten) ergäbe sich ein Zinsvorteil von 2,5 %. Das wäre pro Euro 2,5 Cent.

Angenommen jemand mit 100 Mio. Euro, der diese regulär zu 5 % verzinst, müsste diese Zwangsabgabe leisten. Dann ergäbe sich folgende Belastung:

Zinsgewinn vorher: 5.000.000 € pro Jahr
Zinsgewinn danach: 98.000.000 x 0,05 + 2.000.000 x 0,025

Ergebnis: 4.950.000
Effektivbelastunng: 50 TEUR
Prozentsatz: 1 % vom Kapitaleinkommen, 0,01 % vom Vermögen

Im Ergebnis stellt sich hier die Frage, was mit dieser Abgabe bezweckt werden soll. Sie hat weder eine richtige Einnahmebeschaffungsfunktion, da sie dafür zu niedrig ist, noch kann sie eine Konsumverminderzun bezwecken, da sich ein Millinär kaum davon beeinflussen lässt, dass 2 % des Vermögens auf einer Festgeldanlage liegen (man kann ja dann sein Gesamtdepot wieder anpassen. Einzig der Staat hätte sehr schnell sehr viele flüssige Mittel. Das könnte im Extremfall zu einer sehr schnellen Staatsverschuldung führen, da das Geld ja erstmal da ist.
_________________
mfg
Klaus
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kirchturm
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 02.02.2007
Beiträge: 2834
Wohnort: NRW

BeitragVerfasst am: 08.01.09, 11:47    Titel: Antworten mit Zitat

0Klaus hat folgendes geschrieben::
Im Ergebnis stellt sich hier die Frage, was mit dieser Abgabe bezweckt werden soll.

Es handelt sich um eine Neidsteuer reinsten Wassers.
_________________
Hohle Gefäße geben mehr Klang als gefüllte. Ein Schwätzer ist meist ein leerer Kopf. (August von Platen)
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