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LEBENSVERSICHERUNG: AUSZAHLUNG BEI MORD

 
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Walter 763
Interessierter


Anmeldungsdatum: 22.12.2008
Beiträge: 6

BeitragVerfasst am: 22.12.08, 11:50    Titel: LEBENSVERSICHERUNG: AUSZAHLUNG BEI MORD Antworten mit Zitat

Der Ehemann von einer Bekannten von mir ist im Ausland erschossen worden. Zahlt nun seine LV? Danke - Walter.
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Versicherungsmensch
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Anmeldungsdatum: 10.04.2007
Beiträge: 2919
Wohnort: Stadt mit Abtei an einem Fluss

BeitragVerfasst am: 22.12.08, 12:02    Titel: Antworten mit Zitat

Je nach Bedingungen, ja. Es kommt natürlich darauf an, wo und in welchem Rahmen dies geschehen ist. Wenn er im Wehrdienst unterwegs war oder in einem Land, in dem Unruhen herrschen oder Krieg, sieht es eher schlecht aus.

Wie wäre es den Versicherungsfall einfach zu melden, mehr als ablehnen oder zahlen kann der Versicherer nicht.
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Ich kann länger nicht rauchen als ein Nichtraucher rauchen. Ich bin somit der mental Stärkere. (Horst Evers)
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Walter 763
Interessierter


Anmeldungsdatum: 22.12.2008
Beiträge: 6

BeitragVerfasst am: 22.12.08, 12:23    Titel: LEBENSVERSICHERUNG: AUSZAHLUNG BEI MORD Antworten mit Zitat

Der Mann war geschäftlich in Litauen; er wurde gestern tot (erschossen) auf einem Parkplatz neben seinem Auto gefunden. Da er bei sich ca. 20.000 Euro hatte, und dieses Geld nicht da war, geht die Polizei von einem Raubmord aus. Wie soll die Frau den Tod nachweisen - ihr fehlen bis jetzt noch sämtliche Unterlagen!
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Biber
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Anmeldungsdatum: 21.11.2005
Beiträge: 11363
Wohnort: This world is not my home - I'm only passing through!

BeitragVerfasst am: 22.12.08, 12:33    Titel: Re: LEBENSVERSICHERUNG: AUSZAHLUNG BEI MORD Antworten mit Zitat

Walter 763 hat folgendes geschrieben::
Wie soll die Frau den Tod nachweisen
Totenschein.

Walter 763 hat folgendes geschrieben::
ihr fehlen bis jetzt noch sämtliche Unterlagen!
Das ist wohl nicht so ungewöhnlich. Wenn ich mich nicht irre, ist Litauen nicht gerade nebenan, da kann es schon etwas dauern. Die Meldung an die LV ist aber unabhängig von den Unterlagen.
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Walter 763
Interessierter


Anmeldungsdatum: 22.12.2008
Beiträge: 6

BeitragVerfasst am: 22.12.08, 13:03    Titel: LEBENSVERSICHERUNG: AUSZAHLUNG BEI MORD Antworten mit Zitat

Aber Mord als solcher - wird er zum Hindernis bei der auszahling der LV oder nicht?
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Versicherungsmensch
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Anmeldungsdatum: 10.04.2007
Beiträge: 2919
Wohnort: Stadt mit Abtei an einem Fluss

BeitragVerfasst am: 22.12.08, 13:11    Titel: Antworten mit Zitat

Im Grunde wüsste ich nichts, was darauf hindeuten könnte.
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chatterhand
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Anmeldungsdatum: 27.09.2005
Beiträge: 1484
Wohnort: Wilder Westen

BeitragVerfasst am: 22.12.08, 13:15    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

der Versicherer wird zu seiner Leistungspflicht Stellung nehmen, wenn ihm die dazu nötigen Unterlagen vorliegen.
Die Meldung über den Todesfall - auch ohne Unterlagen - würde ich sofort vornehmen.

Nach der bisherigen Schilderung sehe ich keinen Anhaltspunkt dafür, daß die Versicherung nicht zahlen müßte.
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Walter 763
Interessierter


Anmeldungsdatum: 22.12.2008
Beiträge: 6

BeitragVerfasst am: 22.12.08, 13:26    Titel: LEBENSVERSICHERUNG: AUSZAHLUNG BEI MORD Antworten mit Zitat

Ich habe bloß irgendwo gehört, dass die Versicherungsgesellschaften mit der Auszahlung bis zur Aufklärung des Mordes abwarten - was nun, wenn der Mord unaufgeklärt bleibt? Man weiss ja nicht, ob die Polizei in Litauen es aufklären kann (oder will)!
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Versicherungsmensch
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Anmeldungsdatum: 10.04.2007
Beiträge: 2919
Wohnort: Stadt mit Abtei an einem Fluss

BeitragVerfasst am: 22.12.08, 13:49    Titel: Antworten mit Zitat

Naja, solange nicht der Verdacht entstehen könnte, dass die bezugsberechtigte Person den Mord verübt hat oder darin verstrickt ist.... Geschockt

Mit Mutmaßungen kommen wir aber ja nicht weiter. Einfach melden und abwarten.

edit: Meine Güte, das Schreiben fällt mir heute schwer. Gut, dass man hier seine Rechtschreibfehler noch verwischen kann
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Zuletzt bearbeitet von Versicherungsmensch am 22.12.08, 14:01, insgesamt 1-mal bearbeitet
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Walter 763
Interessierter


Anmeldungsdatum: 22.12.2008
Beiträge: 6

BeitragVerfasst am: 22.12.08, 13:57    Titel: LEBENSVERSICHERUNG: AUSZAHLUNG BEI MORD Antworten mit Zitat

Ok, wäre dann die Witwe gut beraten, einen Anwalt zu nehmen, der sie als Bezugsberechtigte Person vertreten würde? Sonst kann sie ja die Hypotheke nicht bezahlen. Wenn die Versicherung sich monatelang weigert, die Leistung auszuzahlen, wird die Frau auf der Straße sitzen.
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chatterhand
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Anmeldungsdatum: 27.09.2005
Beiträge: 1484
Wohnort: Wilder Westen

BeitragVerfasst am: 22.12.08, 14:12    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

im Moment wüßte ich nicht, was hier ein RA beschleunigen könnte.
Die Witwe wäre mA gut beraten auch die Bank umgehend zu informieren!
Man wird von dort sicherlich der Witwe entgegenkommen können und ggfs. Raten aussetzen o.Ä.
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chatterhand
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Walter 763
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Anmeldungsdatum: 22.12.2008
Beiträge: 6

BeitragVerfasst am: 22.12.08, 14:16    Titel: LEBENSVERSICHERUNG: AUSZAHLUNG BEI MORD Antworten mit Zitat

Danke an alle! Ich werde, falls notwendig, weitere Fragen stellen...
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