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Verfasst am: 24.12.08, 00:59 Titel: Überfall in Club - Wie sieht es aus?
Guten Abend/Morgen,
nehmen wir an, Person A besucht einen Club in einer Großstadt und wird hierbei überfallen. Der Tatbestand erstreckt sich vom Diebstahl eines Schmuckstückes im Bereich über 1000 Euro sowie der Körperverletzung und wird bei der Polizei zur Anzeige gebracht.
Wie ist die Rechtslage? Kann der/die Geschädigte den Sachschaden bei der Versicherung melden und eventuell auf eine ... nun ja Entschädigung bzw darauf hoffen, dass die Versicherung dafür eintritt?
Anmeldungsdatum: 10.04.2007 Beiträge: 2919 Wohnort: Stadt mit Abtei an einem Fluss
Verfasst am: 24.12.08, 10:44 Titel:
Der Geschädigte kann grundsätzlich soviel melden wie er lustig ist.
Ich denke mal, hier sollten die Bedingungen der Hausratversicherung geprüft und durchgelesen werden (von wegen Raub und Außenversicherung). Den Schaden kann der Geschädigte dann mit allen nötigen Unterlagen (Kopie der Bescheinigung über die Erstattung einer Anzeige und Quittung des Schumckstücks) einreichen. _________________ Ich kann länger nicht rauchen als ein Nichtraucher rauchen. Ich bin somit der mental Stärkere. (Horst Evers)
Verfasst am: 24.12.08, 10:51 Titel: Re: Überfall in Club - Wie sieht es aus?
hansalbers hat folgendes geschrieben::
Wie ist die Rechtslage? Kann der/die Geschädigte den Sachschaden bei der Versicherung melden und eventuell auf eine ... nun ja Entschädigung bzw darauf hoffen, dass die Versicherung dafür eintritt?
Zumindest für die Folgen der Körperverletzung wird die Krankenversicherung sehr wahrscheinlich leisten.
Beim Sachschaden wird es darauf ankommen, wie man versichert ist.
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