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Überfall in Club - Wie sieht es aus?

 
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hansalbers
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 24.12.2008
Beiträge: 1

BeitragVerfasst am: 24.12.08, 00:59    Titel: Überfall in Club - Wie sieht es aus? Antworten mit Zitat

Guten Abend/Morgen,

nehmen wir an, Person A besucht einen Club in einer Großstadt und wird hierbei überfallen. Der Tatbestand erstreckt sich vom Diebstahl eines Schmuckstückes im Bereich über 1000 Euro sowie der Körperverletzung und wird bei der Polizei zur Anzeige gebracht.

Wie ist die Rechtslage? Kann der/die Geschädigte den Sachschaden bei der Versicherung melden und eventuell auf eine ... nun ja Entschädigung bzw darauf hoffen, dass die Versicherung dafür eintritt?

Vielen Dank und frohe Festtage!

MfG

C. Limm
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Versicherungsmensch
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 10.04.2007
Beiträge: 2919
Wohnort: Stadt mit Abtei an einem Fluss

BeitragVerfasst am: 24.12.08, 10:44    Titel: Antworten mit Zitat

Der Geschädigte kann grundsätzlich soviel melden wie er lustig ist. Winken

Ich denke mal, hier sollten die Bedingungen der Hausratversicherung geprüft und durchgelesen werden (von wegen Raub und Außenversicherung). Den Schaden kann der Geschädigte dann mit allen nötigen Unterlagen (Kopie der Bescheinigung über die Erstattung einer Anzeige und Quittung des Schumckstücks) einreichen.
_________________
Ich kann länger nicht rauchen als ein Nichtraucher rauchen. Ich bin somit der mental Stärkere. (Horst Evers)
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FM
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Anmeldungsdatum: 05.12.2004
Beiträge: 7320

BeitragVerfasst am: 24.12.08, 10:51    Titel: Re: Überfall in Club - Wie sieht es aus? Antworten mit Zitat

hansalbers hat folgendes geschrieben::

Wie ist die Rechtslage? Kann der/die Geschädigte den Sachschaden bei der Versicherung melden und eventuell auf eine ... nun ja Entschädigung bzw darauf hoffen, dass die Versicherung dafür eintritt?


Zumindest für die Folgen der Körperverletzung wird die Krankenversicherung sehr wahrscheinlich leisten.

Beim Sachschaden wird es darauf ankommen, wie man versichert ist.
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