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Verfasst am: 22.12.08, 23:37 Titel: Durchnässte Post
Wir sind in eine neue Wohnung gezogen und haben überraschenderweise das Problem, dass unser Briefkasten extremen Wetterverhältnissen schutzlos ausgesetzt ist.
Er ist nach Westen (Wetterseite) ausgerichtet und ungenügend überdacht. Bei Regen oder Schnee ist großformatige Post regelmässig durchweicht und man kann sie wegwerfen. Selbst normale Post war schon durchnässt, da Wasser auch so in den Briefkasten läuft.
Unter anderem mussten wir einen Katalog komplett in den Müll geben, da dieser durch die Nässe unbrauchbar wurde.
Och Strider, dieser pauschale Satz wird auch durch ständige Wiederholungen nicht richtiger.
Richtig ist vielmehr, dass dem Mieter die Rechte nach §§536, 536a BGB nicht zustehen, wenn er den Mangel kennt und annimmt, siehe §536b BGB Davon, dass dem Fragesteller der Mangel bekannt war ist nichts zu lesen.
Verfasst am: 03.01.09, 10:09 Titel: Post durchnässt
Frank Oseloff hat folgendes geschrieben::
Strider hat folgendes geschrieben::
Keine, gemietet wie gesehen.
Och Strider, dieser pauschale Satz wird auch durch ständige Wiederholungen nicht richtiger.
Richtig ist vielmehr, dass dem Mieter die Rechte nach §§536, 536a BGB nicht zustehen, wenn er den Mangel kennt und annimmt, siehe §536b BGB Davon, dass dem Fragesteller der Mangel bekannt war ist nichts zu lesen.
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Hallo - erst mal ein gutes Neues Jahr
und danke für euer Interesse.
Unsere Hausverwaltung behauptet auch: gemietet wie gesehen.
Das ist schon sehr merkwürdig.
Bevor man in die Wohnung einzieht, unterschreibt man diesbezüglich den Mietvertrag, hat aber bis dato noch keine Post im Briefkasten, um derartige Mängel zu erkennen.
Ausserdem war es Sommer und knochentrocken.
Eigentlich haben beide Recht. Hier wäre zu untersuchen, ob der Mieter bei entsprechender Sorgfalt (und die wird nunmal von ihm verlangt) diesen Mangel hätte erkennen müssen, oder nicht. Da kann man herrlich streiten: Achtzig Gutachten und Gegengutachten, Ortstermine, hundert Ordner mit Fotos des gesamten Stadtteils, vielleicht noch ein Klimaforscher...
Vielleicht sollte man einfach nachfragen, ob man ein Blech drannieten darf. Manchmal sind die gar nicht so. _________________ Es heißt Frist, nicht Frits, auch nicht First, sondern Frist, Frist, Frist, Frist, Frsit... Ich lern's nicht mehr.
Die Sorgfaltspflicht eines Mieters darf aber auch nicht überzogen sein, siehe dazu auch §536b BGB
Ich halte es nicht für unsorgfältig oder gar grob fahrlässig, wenn der Mieter im Hochsommer nicht erkennt, dass es ihm im November die Post verregnet.
Folgt man der Auffassung, dass ein Gemietet-wie-gesehen- spätere Mietminderungen wegen eines Mangels ausschliesst, dann können Wohnungsvermietungen beispielhaft wie folgt ablaufen:
"Die Wohnung ist also ab 01.04. frei? Schön, ich komme aber Ende Mai nochmal wieder um zu sehen, ob mir dieser Baum dort nicht zuviel Licht nimmt. Und dann komme ich nochmal im November wieder um zu prüfen, ob Türen und Fenster dicht sind und es mir nicht die Post verregnet. Und im Dezember komme ich dann nochmal, um zu prüfen, ob die Räume ausreichend beheizt werden können und das Warmwasser auch nach X Sekunden zur Verfügung steht. Wenn das alles passt, dann nehme ich die Wohnung."
Die Reaktion des Vermieters kann ich mir lebhaft vorstellen. "Guter Mann, wäre es nicht besser, Sie würden sich in eine Psychatrie einmieten?"
Verfasst am: 08.01.09, 08:48 Titel: Post durchnässt
Hausverwaltung sagt:
egal ob Sommerwetter bei Besichtigung.
Es ist erkenntlich, dass die Briefkastenanlage eine Aussenanlage ist und somit wetteranfällig.
Das hätte ich nicht bemängelt.
In unserem Hausflur ist unendlich viel Platz und man könnte die Anlage im Haus montieren.
Kostet aber, da Eigentumswohnungen - Eigentümer stimmen Ausgaben nicht zu.
Anmeldungsdatum: 10.04.2007 Beiträge: 2919 Wohnort: Stadt mit Abtei an einem Fluss
Verfasst am: 08.01.09, 09:01 Titel:
Haben die anderen Hausbewohner denn keine Probleme mit der nassen Post? Kann ich mir irgendwie nicht vorstellen. Es sei denn Ihr Briefkasten steht allein auf ferner Flur. _________________ Ich kann länger nicht rauchen als ein Nichtraucher rauchen. Ich bin somit der mental Stärkere. (Horst Evers)
Verfasst am: 08.01.09, 09:02 Titel: Re: Durchnässte Post
hschult hat folgendes geschrieben::
Bei Regen oder Schnee ist großformatige Post regelmässig durchweicht und man kann sie wegwerfen. Selbst normale Post war schon durchnässt, da Wasser auch so in den Briefkasten läuft.
Unter anderem mussten wir einen Katalog komplett in den Müll geben, da dieser durch die Nässe unbrauchbar wurde.
(AG Charlottenburg, Beschluss v. 16.5.2001 - 27 C 262/00, NZM 2002, S. 163)
Stellen Sie sich vor, Ihr Zeitungsausträger quetscht, drückt und stopft Ihre Zeitung jeden Morgen in den Briefkasten rein. Total zerknittert und eingerissen finden Sie sie vor - und ärgern sich jeden Morgen maßlos darüber.
Jedoch: Ihrem Zeitungsausträger können Sie da keinen Vorwurf machen - er will nur, dass Sie Ihre Zeitung bekommen. Vielleicht ist einfach Ihr Briefkasten zu klein. Wollen Sie den nicht größer haben, ist das Sache des Vermieters. Ist der Mieter jedoch mit der Größe seines Briefkastens nicht einverstanden, hat der Vermieter ein Problem!
Ein DIN-A4-Umschlag muss mindestens in den Mieterbriefkasten reinpassen
Ein Charlottenburger Mieter ließ gerichtlich klären, wie groß ein Briefkasten sein muss. Seiner war ihm jedenfalls zu klein: Der Einwurfschlitz war nur 18 cm breit und 3 cm hoch. Ein DIN-A4-Briefumschlag passte da nicht rein!
Der Mieter bestand auf einen mindestens 23 cm breiten Einwurfschlitz. Den klagte er sogar ein. Doch bevor es zum Urteil kam, schraubte ihm sein Vermieter einen neuen Briefkasten mit einem Briefschlitz von 33 x 3 cm an die Wand. Der Rechtsstreit war damit erledigt!
Gericht urteilte: Ihr Briefkasten muss mindestens 32,5 cm breit sein
Dennoch bemühte sich das Gericht darum klarzustellen, wie groß ein Briefkasten normalerweise sein muss. Es berief sich dabei auf die DIN-Vorschrift 32617 und bestimmte, dass ein Briefkasten mindestens 32,5 cm breit sein muss.
Nur so passen auch DIN-A4-Umschläge und Zeitschriften ohne Knick in den Briefkasten. Der 18 x 3 cm großen Briefkasten, den der Charlottenburger Mieter hatte, entsprach nicht mehr den heutigen Ansprüchen für die Postzustellung.
Wegen des zu kleinen Briefkastens darf der Mieter um 0,5 % die Miete mindern
Schon einmal hat ein Gericht darüber entschieden, was passiert, wenn der Vermieter seinem Mieter einen viel zu kleinen Briefkasten zur Verfügung stellen. Das Landgericht Bonn sprach einem Mieter deswegen eine Mietminderung von 0,5 % zu.
Obwohl der Mieter die Wohnung mit dem vorhandenen, kleinen Briefkasten zunächst besichtigt und vorbehaltlos so angemietet hatte.
Wohnung trotz kleinem Briefkasten angemietet: Das heißt noch gar nichts!Der Vermieter kam mit diesem Argument vor Gericht nicht durch. Weil ein Mieter beim Anmieten einer Wohnung nicht zuerst danach schaut, wie groß der Briefkasten ist.
Allein dadurch, dass er die Wohnung trotz des kleinen Briefkastens anmietete, darf der Vermieter nicht schließen, der Mieter hätte ihn damit akzeptiert.
Der aktuelle Praxis-Hinweis
Ein zu kleiner Briefkasten kann Ihnen viel Ärger einbringen: Der Mieter kann deswegen die Miete um 0,5 % mindern und kann zudem darauf bestehen, dass der Vermieter ihm einen DIN-gemäßen Briefkasten montieren.
Dessen Briefschlitz muss mindestens 32,5 cm breit sein. Damit ein großer Briefumschlag reinpasst.
Zuletzt bearbeitet von Werner am 08.01.09, 09:14, insgesamt 1-mal bearbeitet
Anmeldungsdatum: 10.04.2007 Beiträge: 2919 Wohnort: Stadt mit Abtei an einem Fluss
Verfasst am: 08.01.09, 09:12 Titel: Re: Durchnässte Post
Werner hat folgendes geschrieben::
hschult hat folgendes geschrieben::
Bei Regen oder Schnee ist großformatige Post regelmässig durchweicht und man kann sie wegwerfen. Selbst normale Post war schon durchnässt, da Wasser auch so in den Briefkasten läuft.
Unter anderem mussten wir einen Katalog komplett in den Müll geben, da dieser durch die Nässe unbrauchbar wurde.
(...)
Der aktuelle Praxis-Hinweis
Ein zu kleiner Briefkasten kann Ihnen viel Ärger einbringen: Der Mieter kann deswegen die Miete um 0,5 % mindern und kann zudem darauf bestehen, dass der Vermieter ihm einen DIN-gemäßen Briefkasten montieren.
Dessen Briefschlitz muss mindestens 32,5 cm breit sein. Damit ein großer Briefumschlag reinpasst.
Das stelle ich mir jetzt gerade in einem größeren Mehrfamilienhaus oder einem Hochhaus vor. Könnte ein Platzproblem ergeben. _________________ Ich kann länger nicht rauchen als ein Nichtraucher rauchen. Ich bin somit der mental Stärkere. (Horst Evers)
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