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Muß Enkel fürs Pflegeheim aufkommen?

 
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Anmeldungsdatum: 30.01.2005
Beiträge: 186

BeitragVerfasst am: 12.01.09, 19:57    Titel: Muß Enkel fürs Pflegeheim aufkommen? Antworten mit Zitat

Hallo

Die Oma hat 4 Kinder eine Tochter und drei Söhne.

Die Tochter stirbt sehr früh an Krebs und hinterläßt einen Sohn (Enkel)

Nun beschließen die drei Söhne die Oma in ein etwas besseres Pflegeheim zu stecken. Rente und Pflegeversicherung reicht nicht aus und es müssen 1.200 Euro im Monat dazu bezahlt werden.

Die söhne beschließen die Kosten durch 4 zu teilen und der Enkel soll den Beitrag der verstorbenen Tochter übernehmen.

Ist der Enkel dazu verpflichtet sich an den Kosten zu beteiligen?

Würde mich über Antworten freuen.
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Holzschuher
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 18.02.2006
Beiträge: 6354
Wohnort: Nürnberg

BeitragVerfasst am: 13.01.09, 09:18    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

m.E. nein, da nach § 1606 Abs. 2 BGB die näheren Verwandten vor den entfernteren haften.
_________________
Gruß
Peter H.
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