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Duldung ???

 
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atze112
Interessierter


Anmeldungsdatum: 05.09.2007
Beiträge: 16
Wohnort: Bornheim

BeitragVerfasst am: 22.12.08, 12:46    Titel: Duldung ??? Antworten mit Zitat

Hallo liebes Forum
habe mal wieder eure tolle Anregungen nötig.

Folgendes Mieter (M) stellt seit 2 Jahren bei Vermieter (VM) auf Angebot des VM kostenlos in einem abgeschlossenen Unterstellplatz einen Rasenmähertraktor ab. Nun kommt es wegen Streitigkeiten zur Aufforderung des VM diese Gerätschaften sofort aus dem Unterstellplatz zu entfernen. M hat aber keine Möglichkeit, diese adäquat gegen Witterungseinflüsse unterzustellen. Was nun, kann der VM ihn zur sofortigen Massnahme zwingen oder nicht?

Gruß
Atze
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ktown
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 31.01.2005
Beiträge: 4210
Wohnort: Auf diesem Planeten

BeitragVerfasst am: 22.12.08, 12:51    Titel: Antworten mit Zitat

Also grundsätzlich kann der VM dies verlangen. Eventuell kann aus der Tatsache, dass der VM diese Nutzung bisher zugelassen hat, das Zeitfenster vergrößert werden.
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RM
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Anmeldungsdatum: 31.12.2004
Beiträge: 4266
Wohnort: Halle (Saale)

BeitragVerfasst am: 23.12.08, 06:25    Titel: Antworten mit Zitat

ktown hat folgendes geschrieben::
... Eventuell kann aus der Tatsache, dass der VM diese Nutzung bisher zugelassen hat, das Zeitfenster vergrößert werden.


Es wird unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls festzustellen sein, ob eine Gestattung des (Mit-)Gebrauchs vorliegt, die jederzeit widerrufen werden kann oder ob es eine Änderung des Mietvertrag gab, die nicht widerrufen werden kann.
Im ersten Fall kann der Vermieter die Nutzung ohne Einhaltung einer Frist untersagen. Im zweiten Fall kann allenfalls das Mietverhältnis als Ganzes gekündigt werden.
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ktown
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 31.01.2005
Beiträge: 4210
Wohnort: Auf diesem Planeten

BeitragVerfasst am: 23.12.08, 09:40    Titel: Antworten mit Zitat

RM hat folgendes geschrieben::
ktown hat folgendes geschrieben::
... Eventuell kann aus der Tatsache, dass der VM diese Nutzung bisher zugelassen hat, das Zeitfenster vergrößert werden.


Es wird unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls festzustellen sein, ob eine Gestattung des (Mit-)Gebrauchs vorliegt, die jederzeit widerrufen werden kann oder ob es eine Änderung des Mietvertrag gab, die nicht widerrufen werden kann.
Im ersten Fall kann der Vermieter die Nutzung ohne Einhaltung einer Frist untersagen. Im zweiten Fall kann allenfalls das Mietverhältnis als Ganzes gekündigt werden.


mir ging es auch eher um die menschliche Schiene.. Winken
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atze112
Interessierter


Anmeldungsdatum: 05.09.2007
Beiträge: 16
Wohnort: Bornheim

BeitragVerfasst am: 24.12.08, 02:00    Titel: Antworten mit Zitat

Das menschliche ist leider dort schon weg Traurig
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