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Verfasst am: 23.12.08, 16:32 Titel: Urlaubsversprechungen nicht eingehalten
Guten Tag,
folgender Sachverhalt:
Person A und B buchen einen Ski-Urlaub bei einem Veranstalter. In dessen Beschreibung steht unter anderem ein Whirlpool, Sauna, Ski-Shuttle-Bus, Fitnessraum, TV uvm.
Nach Ankunft stellen A und B fest, dass all die aufgeführten Sachen nicht vorhanden sind bzw. nicht angeboten werden. Vor Ort ließen sich A und B dies bescheinigen und von der Reiseleitung unterzeichnen.
Nun soll ein Anschreiben an den Veranstalter aufgesetzt werden.
Welche Forderung wäre in diesem Falle sinnvoll, wenn grundlegendes nicht eingehalten wurde ? Der Urlaub wäre unter diesen Vorraussetzungen von A und B nicht gebucht worden.
Anmeldungsdatum: 04.09.2005 Beiträge: 3541 Wohnort: Im schönen Rheintal
Verfasst am: 29.12.08, 11:18 Titel:
Mal die Suchmaschine des Vertrauens mit den Stichworten "Frankfurter Tabelle" füttern - das ist ein grober Anhaltspunkt für mögliche Schadenersatzforderungen. _________________ Suchet und ihr werdet finden. Fragt und euch wird geantwortet.
Doch verdammt sind jene, die nicht suchen und dennoch fragen. Selig ist der, der suchet und erst fragt, wenn er nichts gefunden hat.
Der Reispreis belief sich auf 480 EUR, darin enthalten war ebenfalls ein Skipass. Der Veranstalter lies nun verlauten, dass sich ein Gutschein einlösen ließe, der Preis für den Skipass jedoch vorher heraus gerechnet werden müsste.
Bezieht sich die Forderung auf den kompletten Reisebetrag inkl. aller Leistungen ?
Anmeldungsdatum: 04.09.2005 Beiträge: 3541 Wohnort: Im schönen Rheintal
Verfasst am: 09.01.09, 17:31 Titel:
Zitat:
Der Veranstalter lies nun verlauten, dass sich ein Gutschein einlösen ließe
Soll das bedeuten, dass der Veranstalter einen Gutschein als Kompensation ausstellen möchte ? Dies kann man akzeptieren, muss man aber nicht.
Wenn der Skipass Bestandteil des Gesamtpaketes und für den Kunden nicht ersichtlich war, wie viel dieser kostet, sollte m.E. der Pass nicht herausgerechnet werden.
Genau das ist der Sinn der Frankfurter Tabelle, die bei Paketreisen als Richtlinie dient. Der Prozentsatz wird grundsätzlich vom Gesamtpreis abgezogen, auch wenn andere (Teil-)Leistungen in Ordnung waren. _________________ Suchet und ihr werdet finden. Fragt und euch wird geantwortet.
Doch verdammt sind jene, die nicht suchen und dennoch fragen. Selig ist der, der suchet und erst fragt, wenn er nichts gefunden hat.
"6-Tage-Skipass (Wert des Skipasses bis zu 141,- €)"
Die Anwältin des Veranstalters sagte nun, dass der Skipass heraus zu rechnen wäre, er trägt jedoch zum Gesamtpreis bei, da er inklusive war. Nun ist die Frage ob der gesamt gezahlte Preis hergenommen werden muss oder der Betrag welcher explizit dem Veranstalter zuzuordnen ist.
Anmeldungsdatum: 04.09.2005 Beiträge: 3541 Wohnort: Im schönen Rheintal
Verfasst am: 12.01.09, 18:08 Titel:
Imho liegt die Dame mit ihren Behauptungen falsch.
Leider gibt es kein Gesetz in Deutschalnd, in dem die Definition der Pauschalreise verankert ist. Die EU-Richtline 90/314/EWG spricht von einer Pauschalreise, wenn mindestens 2 Dienstleistungen zu einem gemeinsamen Preis angeboten werden.
Diese Dienstleistungen können sein:
- Beförderung
- Unterkunft
- andere touristische Dienstleistungen, die nicht Nebenleistungen von Beförderung oder Unterbringung sind und einen beträchtlichen Teil der Gesamtleistung ausmachen.
Im letzten Abschnitt liegt der Knackpunkt: In einem Skiurlaub ist der Skilift klar ein "beträchtlicher Teil einer Gesamtleistung" und somit deutlich Bestandteil einer Pauschalreise.
Und wenn wir jetzt festgestellt haben, dass es eine solche ist, darf die Leistung nicht herausgerechnet werden. _________________ Suchet und ihr werdet finden. Fragt und euch wird geantwortet.
Doch verdammt sind jene, die nicht suchen und dennoch fragen. Selig ist der, der suchet und erst fragt, wenn er nichts gefunden hat.
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