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Anspruch auf falsch angegebenen Preis??

 
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Miniwinischwein
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 26.12.2008
Beiträge: 1

BeitragVerfasst am: 26.12.08, 03:32    Titel: Anspruch auf falsch angegebenen Preis?? Antworten mit Zitat

Hallo an alle und erst einmal Frohe Weihnachten!

Ich habe heute zufälligerweise bei Durchblättern des aktuellen [Klarname emtfernt - FO] - Wochenprospektes eine falsche Preisauszeichnung gefunden.

Dort ist Kalbsbraten mit 1,49 pro KG (!!!) angegeben.
Ich denke, das es richtig 1,49 pro 100g heißen soll!

Dasselbe steht auf der Homepage auch!
Weder auf dem Prospekt noch auf der HP steht ein Hinweis mit z.B. " Druckfehler vorbehalten", "Wir haften nicht für falsche Angaben" o.ä.

Wie verhält es sich jetzt im Laden? Kann ich auf den Preis, der im Prospekt angegeben ist, bestehen?

Bei DEM Preis muß man ja zuschlagen Sehr glücklich

Danke für die Antworten!!
Lg
Miniwinischwein
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Frank Oseloff
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 15.01.2006
Beiträge: 5347
Wohnort: 58332 Schwelm

BeitragVerfasst am: 26.12.08, 07:38    Titel: Re: Anspruch auf falsch angegebenen Preis?? Antworten mit Zitat

Es gilt immer der Preis, der an der Kasse genannt wird. Diesem kann der Käufer zustimmen oder es auch bleiben lassen.

Der Verkäufer hat das Recht, sein Angebot gemäss §119 Abs. 1 BGB zu korrigieren.

Das BGH-Urteil vom 26. Januar 2005 könnte hier ebenfalls zur Anwendung kommen.

 
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spraadhans
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 26.11.2005
Beiträge: 7758
Wohnort: SMS Bayern

BeitragVerfasst am: 26.12.08, 09:00    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
Es gilt immer der Preis, der an der Kasse genannt wird. Diesem kann der Käufer zustimmen oder es auch bleiben lassen.


Das allein ist nach herrschender Meinung entscheidend, die beiden unten genannten Punkte gelten nur für bereits abgegeben rechtsverbindliche Erklärungen.
_________________
It's not about left or right, it's about right and wrong.
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nordlicht02
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 14.12.2006
Beiträge: 6040

BeitragVerfasst am: 26.12.08, 09:14    Titel: Antworten mit Zitat

Die Preisangabe im Prospekt und auf der Homepage, sogar im Laden an der Fleischtheke, stellen kein Angebot dar, sie sind lediglich eine invatio ad offerendum, eine Einladung zur Abgabe eines Angebots.
Bedeutet: der Händler fordert Sie auf ein Angebot abzugeben. Sie machen das Angebot, ein Kilo Kalbsbraten für 1,49 Euro zu kaufen, der Händler lehnt Ihr Angebot ab.
_________________
Auf die besten Motive trifft man, wenn man keine Kamera dabei hat. (Murphys Foto-Gesetz)
Ich habe meine feste Meinung - bitte verwirren Sie mich nicht durch Tatsachenfeststellungen.
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