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Abgabe der Diplomarbeit per Post möglich

 
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alexraasch
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 28.06.2007
Beiträge: 39

BeitragVerfasst am: 23.12.08, 22:48    Titel: Abgabe der Diplomarbeit per Post möglich Antworten mit Zitat

In der Prüfungsordnung eines Studienganges steht, dass die Diplomarbeit "beim Vorsitzenden des Prüfungsausschusses abzugeben" und "darüber ein Aktenvermerk anzulegen" sei. Nun ist als Abgabetermin für einen Studenten der 31.12. festgesetzt. Die Fakultät macht keinerlei Angaben über die Öffnungszeiten des Prüfungsamtes während der Zeit zwischen Heiligabend und Neujahr. Der Student will die Arbeit am 29., einem Werktag, abgeben, findet sich aber vor verschlossener Tür wieder.

Kann er die Arbeit bei der Post aufgeben, um seine Arbeit rechtzeitig "abzugeben"? (Vorausgesetzt, die Lieferung innerhalb der Stadt dauert nur 1 Tag.) Die Zustellung würde durch den Postangestellten beurkundet und in das Postfach der Universität erfolgen.
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katmai
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 28.01.2007
Beiträge: 411
Wohnort: Down Under.

BeitragVerfasst am: 24.12.08, 02:14    Titel: Antworten mit Zitat

Ich würde es bejahren - auch könnte man ggf. durch einen Zeugen mit feststellen lassen, dass man am Tag der Abgabe vor verschlosser Türe stand. Dann hat es die Hochschule zu vertreten, dass sie keine Möglichkeit zur Abgabe gelassen hat. Aber eine Postzustellungurkunde sollte meines Erachtens auch reichen.

Gruß,

kat.
_________________
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alexraasch
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 28.06.2007
Beiträge: 39

BeitragVerfasst am: 22.01.09, 21:52    Titel: Antworten mit Zitat

Nun hat der fiktive Student seine Arbeit doch erst am 31.12. bei der Post aufgegeben als Paket und bekam heute Post von der Universität, dass die Abgabe damit als nicht rechtzeitig gilt.

Da er aber von vielen anderen Studenten (wohlbemerkt anderer Universitäten in anderen Bundesländern) gehört hat, dass diese ihre Arbeiten ebenfalls erst am Abgabetermin bei der Post aufgegeben haben, wundert er sich natürlich.

Welche Vorschriften regeln diese Art der Zustellung? Gibt es da was allgemeines im BGB oder im VwVG?
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markus_1002001
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 23.05.2005
Beiträge: 136
Wohnort: Bielefeld

BeitragVerfasst am: 22.01.09, 22:12    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

ich mutmaße mal, daß die Arbeit spätestens zum Stichtag vorliegen muß.
Wenn sie erst am Stichtag zur Post geht, kann sie an diesem Tag nicht mehr zugestellt werden und ist somit nicht rechtzeitig da.

Gut, daß es sich hier nur um ein Beispiel handelt (der fiktive Student wusste schließlich am 23.12. schon, daß er sechs Tage später vor verschlossener Tür stehen wird und wartet danach trotzdem noch zwei weitere Tage). Das würde ein durchschnittlich begabter Mensch (er hat es schließlich bis zur Diplomarbeit geschafft) sicher nicht machen.

Einen realen Menschen könnte ich nicht bedauern.

Schönen Gruß
Markus
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