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Haustüre im Mehrparteien-Haus offen, dann Einbruch

 
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bkuhlen
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 15.10.2006
Beiträge: 22

BeitragVerfasst am: 24.12.08, 01:43    Titel: Haustüre im Mehrparteien-Haus offen, dann Einbruch Antworten mit Zitat

Ein fiktiver Fall:

Person A wohne in einem Mehrparteienhaus, Parterre. Es gibt oft Probleme mit der Eingangstüre, die nicht richtig schließt. Oftmals schließen die Mieter oder der Postbote / Pizzamann die Tür nicht richtig, sie ist also offen. Zwar ist das nicht direkt sichtbar (man sieht nicht, dass die Tür offen ist, man muss schon drücken, um das festzustellen) aber das ist im juristischen Sinne sicher unwesentlich.

A meldet den Mangel beim Vermieter, der repariert auch, aber schon bald ist das alte Problem wieder da. Die Tür schließt nicht und die Nachbarn kommen ihrer Sorgfaltspflicht auch nicht nach.

Nun passiert es: Es wird bei A eingebrochen. Die Polizei stellt fest, dass der Einbrecher ohne Gewalteinwirkung in den Hausflur gelangen konnte und die Wohnungstür von A ist keine Sicherheitstür.

Ersetzt nun die Hausratversicherung von A den Schaden? A kann nichts dafür, dass die Tür offen stand. Auch ist nicht nachvollziehbar, welcher Nachbar oder Post/Pizzabote verantwortlich zu machen wäre.
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J_Denver
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 16.05.2006
Beiträge: 3777
Wohnort: hinterm Deich

BeitragVerfasst am: 24.12.08, 07:04    Titel: Re: Haustüre im Mehrparteien-Haus offen, dann Einbruch Antworten mit Zitat

bkuhlen hat folgendes geschrieben::


Ersetzt nun die Hausratversicherung von A den Schaden? A kann nichts dafür, dass die Tür offen stand. Auch ist nicht nachvollziehbar, welcher Nachbar oder Post/Pizzabote verantwortlich zu machen wäre.


ja, wenn die Wohnungstür gewaltsam (nachweisbar) geöffnet wurde.
_________________
.........geschmeidig wie zwei Flachmänner®

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paps1959(2)
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 18.12.2008
Beiträge: 22

BeitragVerfasst am: 24.12.08, 23:50    Titel: Antworten mit Zitat

Was hat das mit der Hauseingangstür zu tun?

Versichert ist die Wohnung (der Inhalt).
Die Hausratversicherungsbedingungen regeln die "Eingangstür" eindeutig als die Tür, die zur Wohnung führt.

Sind an der Wohnungseingangstür keine "normalen" Sicherungsmassnahmen, kann auf Antrag und gegen Zuschlag das erhöhte Risiko versichert werden.
Wurde das einfache Schloss im Vertrag nicht aufgenommen, sieht es schlecht aus.
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