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Welche Gründe reichen für eine Zurückstellung?

 
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vocaris
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 20.11.2006
Beiträge: 48

BeitragVerfasst am: 24.12.08, 09:45    Titel: Welche Gründe reichen für eine Zurückstellung? Antworten mit Zitat

Hallo,
unser Sohn (20 Jahre), hat Post bekommen, dass er zum 5.1.2009 eingezogen wird. Nun hat er aber seit September 2008 sein Fach-Studium IVm mit einer praktischen Ausbildung begonnen. Nun ist er am Boden zerstört, da er bei dem JOb bereits ein Projekt übernommen und natürlich schon mit seinen Studientätigkeiten begonnen hat. Welches Chancen bieten sich im noch auf, am 5.1.09 nicht gehen zu müssen? Danke für Eure Infos.

Vocaris
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Dirty Sanchez
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 10.12.2006
Beiträge: 363

BeitragVerfasst am: 24.12.08, 12:13    Titel: Antworten mit Zitat

Prinzipiell wird jeder Einberufungsbescheid zur Bundeswehr aufgehoben, sobald der Betroffene als Kriegsdienstverweigerer anerkannt wurde.
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vocaris
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 20.11.2006
Beiträge: 48

BeitragVerfasst am: 24.12.08, 12:16    Titel: Antworten mit Zitat

Hei,

danke für die Antwort. Das Problem ist aber die Zeit. Bis das anerkannt ist, ist der bestimmt schon 2 Monate in der Grundi.

Im Absatz 3 steht ja etwas von einem Studium mit Dualem System iVm mit einer Berufsausbildung. Nun macht mein Sohn zwar ein Duales Studium. Nur hat er keine Ausbildung sonder eine Praktikumskombination. Bekommt man auf dem Wege was hin?

mfg Vocaris
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Dirty Sanchez
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 10.12.2006
Beiträge: 363

BeitragVerfasst am: 24.12.08, 13:16    Titel: Antworten mit Zitat

vocaris hat folgendes geschrieben::
Hei,

danke für die Antwort. Das Problem ist aber die Zeit. Bis das anerkannt ist, ist der bestimmt schon 2 Monate in der Grundi.


Wenn eine Einberufung schon da ist, wird der Antrag bevorzugt behandelt. Bei mir hat es auch nur 2 Wochen gedauert, bis ich anerkannt wurde und die Einberufung vom Bund war damit vom Tisch.

Zitat:
Im Absatz 3 steht ja etwas von einem Studium mit Dualem System iVm mit einer Berufsausbildung. Nun macht mein Sohn zwar ein Duales Studium. Nur hat er keine Ausbildung sonder eine Praktikumskombination. Bekommt man auf dem Wege was hin?

mfg Vocaris


Wenn es sich um ein Hochschulstudium handelt, dann erfolgt die Zurückstellung grundsätzlich erst ab dem ersten Tag des dritten Semesters.
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vocaris
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 20.11.2006
Beiträge: 48

BeitragVerfasst am: 24.12.08, 13:22    Titel: Antworten mit Zitat

JA geanu. Aber es ist ja kein Hochschulstudium. Unter Ziffer 3 wird was von Dualem Studium iVm einer Ausbildung geredet. Da wäer wohl eine Rückstellung möglich.
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