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Leistung nicht in Rechnung gestellt ...

 
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administrator a.d.
Interessierter


Anmeldungsdatum: 08.11.2008
Beiträge: 16

BeitragVerfasst am: 24.12.08, 13:38    Titel: Leistung nicht in Rechnung gestellt ... Antworten mit Zitat

Hallo Smilie

2 Firmen haben eine schriftliche Vereinbarung getroffen über die Leistungen die Sie zu erbringen haben. Jetzt stellt Firma A fest, dass Leistungen aus dem Jahr 2007 nicht in Rechnung gestellt wurden. Die Forderung ist in Höhe von 10.000€. Firma B ist nicht bereit dies ohne weiteres zu bezahlen, zumal in der schriftlichen Vereinbarung festgehalten wurde, dass Reklamationen und Gutschriften spätestens 1 Monat nach Erbringung der Leistung eingefortdert werden müssen.

Meine Frage wäre: Gibt es eine gesetzliche Regelung die sich aus dem HGB ergibt??
_________________
... jeder der meint etwas sagen zu können, soll es auch dürfen ... Winken
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Kleinalrik
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 13.12.2008
Beiträge: 365

BeitragVerfasst am: 26.12.08, 13:50    Titel: Antworten mit Zitat

Das ist ja nun weder Reklamation noch Gutschrift.
Braucht B allen Ernstes die Nennung einer Quelle?
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