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Verfasst am: 24.12.08, 13:38 Titel: Leistung nicht in Rechnung gestellt ...
Hallo
2 Firmen haben eine schriftliche Vereinbarung getroffen über die Leistungen die Sie zu erbringen haben. Jetzt stellt Firma A fest, dass Leistungen aus dem Jahr 2007 nicht in Rechnung gestellt wurden. Die Forderung ist in Höhe von 10.000€. Firma B ist nicht bereit dies ohne weiteres zu bezahlen, zumal in der schriftlichen Vereinbarung festgehalten wurde, dass Reklamationen und Gutschriften spätestens 1 Monat nach Erbringung der Leistung eingefortdert werden müssen.
Meine Frage wäre: Gibt es eine gesetzliche Regelung die sich aus dem HGB ergibt?? _________________ ... jeder der meint etwas sagen zu können, soll es auch dürfen ...
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