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Ab wann "wohnt" man irgendwo?

 
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Mr. Recht
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Anmeldungsdatum: 05.06.2006
Beiträge: 165

BeitragVerfasst am: 11.12.08, 14:10    Titel: Ab wann "wohnt" man irgendwo? Antworten mit Zitat

Hallo,

ab wann "wohnt" denn eine Person mit in jemandens Wohnung? Es gibt die Ansicht, dass ab 21 Übernachtungen eine Person bei jemandem "wohnt". Das hätte dann zur Folge, dass gewisse Nebenkosten, die pro Person erhoben werden, dann auch von dieser weiteren Person getragen werden müssten. Wo könnte dies gesetzlich geregelt sein?
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ratlos44
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Anmeldungsdatum: 06.12.2006
Beiträge: 389
Wohnort: Mainz

BeitragVerfasst am: 11.12.08, 14:30    Titel: Antworten mit Zitat

In welchem Zusammenhang wollen sie dies wissen?
Mietrechtlich? Melderechtlich? Familienrechtlich?

Grds. versteht man unter "wohnen" seinen Lebensmittelpunkt an einem Ort haben....was das heißt ist dann natürlich wieder Frage des Einzelfalles....
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Strider
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Anmeldungsdatum: 13.09.2004
Beiträge: 11040

BeitragVerfasst am: 11.12.08, 15:00    Titel: Antworten mit Zitat

Ja, es kommt auf den Einzelfall an. Es kann sein das jemand schon ab dem ersten Tag nicht mehr als Besuch zählt und somit der Mieter eine Erlaubnis zur Gebrauchsüberlassung an Dritte bzw. eine Untermieterlaubnis benötigt. Eine Pauschale Aussage das 21 Übernachtungen ok sind, ist im Mietrecht falsch.
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SLash
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Anmeldungsdatum: 06.09.2005
Beiträge: 427

BeitragVerfasst am: 11.12.08, 18:24    Titel: Antworten mit Zitat

Es gibt Auffassungen nachdem man nach ca. 8 Wochen von wohnen reden kann. Ein Namensschild bzw. Briefkasten, gemeinsame Haushaltsführung könnte ein Indiz für ein wohnen sein.
_________________
Eltern haften nicht für Ihre Kinder, sondern nur für ihr EIGENES Verhalten.
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RM
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Anmeldungsdatum: 31.12.2004
Beiträge: 4266
Wohnort: Halle (Saale)

BeitragVerfasst am: 12.12.08, 09:47    Titel: Antworten mit Zitat

SLash hat folgendes geschrieben::
Es gibt Auffassungen nachdem man nach ca. 8 Wochen von wohnen reden kann. Ein Namensschild bzw. Briefkasten, gemeinsame Haushaltsführung könnte ein Indiz für ein wohnen sein.


Diese Auffassung wird immer wieder verbreitet aber auch durch Wiederholung nicht richtig. Weinen
Es ist herrschende Rechtsprechung, dass ein Besuch 6-8 Wochen dauern kann. Jeder Aufenthalt, der darüber hinaus geht, muss als Gebrauchsüberlassung angesehen werden. Das bedeutet nun keineswegs, dass jeder Aufenthalt bis zu der genannten Dauer zwangsläufig als Besuch angesehen werden könnte. Wenn eine Gebrauchsüberlassung vorliegt, ist dies vom ersten Tag der Gebrauchsüberlassung an der Fall und nicht erst nach 6 Wochen.
Beweis- oder Abgrenzungsprobleme ändern den Zusammenhang nicht.
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maconaut
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 13.11.2006
Beiträge: 3479

BeitragVerfasst am: 12.12.08, 11:27    Titel: Antworten mit Zitat

Genau - sonst wäre ja ein neuer Mieter erst nach 6-8 Wochen Mieter und vorher nur "Besucher des Vermieters" und müsste solange keine Miete zahlen Winken
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SLash
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 06.09.2005
Beiträge: 427

BeitragVerfasst am: 12.12.08, 19:32    Titel: Antworten mit Zitat

RM hat folgendes geschrieben::
SLash hat folgendes geschrieben::
Es gibt Auffassungen nachdem man nach ca. 8 Wochen von wohnen reden kann. Ein Namensschild bzw. Briefkasten, gemeinsame Haushaltsführung könnte ein Indiz für ein wohnen sein.


Diese Auffassung wird immer wieder verbreitet aber auch durch Wiederholung nicht richtig. Weinen
Es ist herrschende Rechtsprechung, dass ein Besuch 6-8 Wochen dauern kann. Jeder Aufenthalt, der darüber hinaus geht, muss als Gebrauchsüberlassung angesehen werden. Das bedeutet nun keineswegs, dass jeder Aufenthalt bis zu der genannten Dauer zwangsläufig als Besuch angesehen werden könnte. Wenn eine Gebrauchsüberlassung vorliegt, ist dies vom ersten Tag der Gebrauchsüberlassung an der Fall und nicht erst nach 6 Wochen.
Beweis- oder Abgrenzungsprobleme ändern den Zusammenhang nicht.

Nicht ist richtig, bedeutet falsch.
Zwischen meiner Antwort und Es ist herrschende Rechtsprechung, dass ein Besuch 6-8 Wochen dauern kann. Jeder Aufenthalt, der darüber hinaus geht, muss als Gebrauchsüberlassung angesehen werden. sehe ich zwar nichts falsches, aber wenn es deinem Ego erträglich ist überflüssige Korinthen rauszukramen, solls mir Recht sein.
_________________
Eltern haften nicht für Ihre Kinder, sondern nur für ihr EIGENES Verhalten.
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Karsten
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Anmeldungsdatum: 12.11.2004
Beiträge: 9688
Wohnort: München

BeitragVerfasst am: 12.12.08, 22:16    Titel: Antworten mit Zitat

Die Aussage, dass man nach acht Wochen von 'Wohnen' reden kann, ist zwar richtig, aber völlig nichts sagend, weil dies eben auch schon am ersten Tag so sein kann, wie maconaut ganz richtig ergänzt hat. Und es gibt auch kein Urteil, dass einen solchen Allgemeinplatz feststellt hätte.
Es ist schon ein erheblicher Unterschied, ob man angeblich frühestens nach acht Wochen von 'wohnen' reden könne, oder ob man feststellt, dass dies spätestens nach sechs Wochen der Fall ist.
_________________
Es heißt Frist, nicht Frits, auch nicht First, sondern Frist, Frist, Frist, Frist, Frsit... Ich lern's nicht mehr.
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Mr. Recht
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Anmeldungsdatum: 05.06.2006
Beiträge: 165

BeitragVerfasst am: 30.12.08, 01:27    Titel: Antworten mit Zitat

So, dann hole ich diesen Thread mal aus der Versenkung. Ich bitte meine späte Antwort zu entschuldigen, war aber leider nicht zu vermeiden.

An alle erstmal herzlichen Dank für die Diskussion, der ich mich im Grundtenor anschließen kann. Hintergrund ist folgender: Ein Vermieter könnte die Zahlung von Nebenkosten, welche nicht getrennt erfasst werden können (zB Wasser, da keine getrennten Wasserzähler), an die Anzahl der Personen abhängig machen, welche eine Mieteinheit (10 Einheiten insgesamt) bewohnen. "Wohnen" definiert er, auf angeblicher gesetzlicher Grundlage (keine Angabe welche), als 21-maliges Übernachten pro Jahr iin der Mieteinheit. Dann würden aus den 3 Personen, die derzeit tatsächlich in der Einheit wohnen, plötzlich 4 werden, wenn ein Freund der Familie öfters mal da übernachtet und die Nachbarn ihn beim Vermieter melden.

Mir sind der Hintergrund dieser 21 Tage und die angebliche gesetzliche Grundlage nicht ganz klar....

Vielleicht dienen diese Ausführungen einer weitergehenden Diskussion.
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RM
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Anmeldungsdatum: 31.12.2004
Beiträge: 4266
Wohnort: Halle (Saale)

BeitragVerfasst am: 30.12.08, 09:07    Titel: Antworten mit Zitat

Mr. Recht hat folgendes geschrieben::


Mir sind der Hintergrund dieser 21 Tage und die angebliche gesetzliche Grundlage nicht ganz klar....


Die behauptete gesetzliche Grundlage für eine Frist von 21 Tage gibt es schlicht und einfach nicht.
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Redfox
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Anmeldungsdatum: 31.10.2005
Beiträge: 8443
Wohnort: Am Meer

BeitragVerfasst am: 30.12.08, 09:12    Titel: Antworten mit Zitat

maconaut hat folgendes geschrieben::
Genau - sonst wäre ja ein neuer Mieter erst nach 6-8 Wochen Mieter und vorher nur "Besucher des Vermieters" und müsste solange keine Miete zahlen Winken


Eine Person, die mit in eine Mietwohnung einzieht, wird doch sowieso nicht automatisch Mieter. Oder sehe ich das falsch?

Mr. Recht hat folgendes geschrieben::
Ein Vermieter könnte die Zahlung von Nebenkosten, welche nicht getrennt erfasst werden können (zB Wasser, da keine getrennten Wasserzähler), an die Anzahl der Personen abhängig machen, welche eine Mieteinheit (10 Einheiten insgesamt) bewohnen.


Wenn er sich Probleme schaffen will, kann er dies machen und nicht nach qm umlegen.


Mr. Recht hat folgendes geschrieben::
und die Nachbarn ihn beim Vermieter melden.


Sitzen die Nachbarn mit in der Wohnung oder kontrollieren die ständig, wer in der fraglichen Wohnung ein und ausgeht?

Zu den Nachweisproblemen für den Vermieter siehe z.B. hier --> www.brennecke-partner.de/113174/BGH-Umlage-der-Betriebskosten-muss-nach-tatsaechlicher-Personenzahl-erfolgen.
_________________
Toleranz sollte eigentlich nur eine vorübergehende Gesinnung sein: Sie muß zur Anerkennung führen. Dulden heißt beleidigen. (Goethe, Maximen und Reflexionen).
無爲 / 无为
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Karsten
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Anmeldungsdatum: 12.11.2004
Beiträge: 9688
Wohnort: München

BeitragVerfasst am: 30.12.08, 09:52    Titel: Antworten mit Zitat

Redfox hat folgendes geschrieben::
maconaut hat folgendes geschrieben::
Genau - sonst wäre ja ein neuer Mieter erst nach 6-8 Wochen Mieter und vorher nur "Besucher des Vermieters" und müsste solange keine Miete zahlen Winken


Eine Person, die mit in eine Mietwohnung einzieht, wird doch sowieso nicht automatisch Mieter. Oder sehe ich das falsch?

Er meint doch den Mieter selbst. Winken
_________________
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Mr. Recht
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Anmeldungsdatum: 05.06.2006
Beiträge: 165

BeitragVerfasst am: 30.12.08, 13:32    Titel: Antworten mit Zitat

Redfox hat folgendes geschrieben::


Sitzen die Nachbarn mit in der Wohnung oder kontrollieren die ständig, wer in der fraglichen Wohnung ein und ausgeht?


Je nach den Gegebenheiten des Hauses und der Neugier der Nachbarn ist es doch nicht abwegig, wenn man beobachtet, wer morgens ständig aus dem Haus kommt. es geht ja schließlich auch um ihr Geld.

"Die Entscheidung des BGH wird dem Vermieter/ Hausverwalter daher einigen Einfallsreichtum abnötigen und Methoden zur Überprüfung der Personenanzahl in einem Mietshaus mit Sicherheit zum Gegenstand künftiger gerichtlicher Streitigkeiten machen. Insoweit sollten alle Vermieter die davon betroffen sind aufmerksam bleiben."

Gerade dieses gesteigerte Interesse des Vermieters, genau wissen zu müssen, wer wo wohnt, verstehe ich in dem Zusammenhang nicht. Es ist doch das Geld der übrigen Mieter, was dabei draufgeht. Der Vermieter verdient doch nichts an den Nebenkostenabrechnungen. Es wäre doch bloß die Umlage falsch.

Eine Kommentierung, nach welcher Zeit eine Person, die sich gelegentlich irgendwo aufhält, auch da wohnt im Sinne dieser Thematik ist niemandem bekannt?
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