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Verfasst am: 26.12.08, 22:05 Titel: Verjährung einer Rechnung?
Hallo ich habe am 23.12.2008 eine Zahlnungserinnerinung von der XY Apotheke erhalten, wo ich angeblich eine Rechnung vom 28.07.2006 noch nicht beglichen habe und eine erste Mahnung der Mahnstufe 1 erhalten, ist die Rechnung vom 28.07.2006 noch gültig? Und wenn ja muss ich irgendwas beweisen können oder reicht vor Gericht eine angebliche Rechnung?
Wenn Sie die Rechtmäßigkeit der Rechnung bestreiten, muss der Apotheker nachweisen, dass Sie die in der Rechnung genannte Lieferung oder Leistung erhalten haben (z.B. durch unterschriebenen Lieferschein oder Versandnachweis).
Wenn Sie die Lieferung tatsächlich erhalten haben, aber das bestreiten, dann hauen Sie den Apotheker um eine ordnungsgemäß erbrachte Leistung übers Ohr.
Anmeldungsdatum: 29.01.2006 Beiträge: 8913 Wohnort: Berlin
Verfasst am: 26.12.08, 22:54 Titel:
Zitat:
Wenn Sie die Lieferung tatsächlich erhalten haben, aber das bestreiten, dann hauen Sie den Apotheker um eine ordnungsgemäß erbrachte Leistung übers Ohr.
...und dann wäre da noch die Strafbarkeit wegen Betruges...
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