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Verjährung einer Rechnung?

 
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Yugi16
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 11.01.2008
Beiträge: 52

BeitragVerfasst am: 26.12.08, 22:05    Titel: Verjährung einer Rechnung? Antworten mit Zitat

Hallo ich habe am 23.12.2008 eine Zahlnungserinnerinung von der XY Apotheke erhalten, wo ich angeblich eine Rechnung vom 28.07.2006 noch nicht beglichen habe und eine erste Mahnung der Mahnstufe 1 erhalten, ist die Rechnung vom 28.07.2006 noch gültig? Und wenn ja muss ich irgendwas beweisen können oder reicht vor Gericht eine angebliche Rechnung?
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Kleinalrik
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 13.12.2008
Beiträge: 365

BeitragVerfasst am: 26.12.08, 22:50    Titel: Antworten mit Zitat

Verjährungstermin ist der 31.12.2009.

Wenn Sie die Rechtmäßigkeit der Rechnung bestreiten, muss der Apotheker nachweisen, dass Sie die in der Rechnung genannte Lieferung oder Leistung erhalten haben (z.B. durch unterschriebenen Lieferschein oder Versandnachweis).

Wenn Sie die Lieferung tatsächlich erhalten haben, aber das bestreiten, dann hauen Sie den Apotheker um eine ordnungsgemäß erbrachte Leistung übers Ohr.
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Metzing
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 29.01.2006
Beiträge: 8913
Wohnort: Berlin

BeitragVerfasst am: 26.12.08, 22:54    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
Wenn Sie die Lieferung tatsächlich erhalten haben, aber das bestreiten, dann hauen Sie den Apotheker um eine ordnungsgemäß erbrachte Leistung übers Ohr.

...und dann wäre da noch die Strafbarkeit wegen Betruges...

Beste Grüße

Metzing
_________________
Τὸν ἥττω λόγον κρείττω ποιεῖν.
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