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Anmeldungsdatum: 31.01.2005 Beiträge: 4210 Wohnort: Auf diesem Planeten
Verfasst am: 02.01.09, 18:50 Titel:
Meißtens ist sowas im Mietvertrag geregelt. Grundsätzlich darf in Mieträumen für Wohnungszwecke nicht einfach ein Gewerbe ausgeübt werden. Wobei hier auch drauf zu achten ist, ob Kundenverkehr vorkommt oder nicht. _________________ Alles was ich schreibe ist meine private Meinung.
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