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Hallo beisammen! (:
Ich hab mich mal durch die Weiten des WWW geschlagen und hoffe, dass ich hier richtig gelandet bin (und hoffe, nicht direkt irgendwas falsch zu machen).
Aaaalso, denken wir uns mal eine Person aus, die es natürlich nicht gibt *gg*. Diese Person (Y) wohnt seit Mai 08 in einer Mietwohnung eines Mehrfamlienhauses (acht Partein), der Freund (X) dieser Person ist im Oktober zugezogen. Die Wohnung läuft auf die Mutter von Y, die dort früher einmal wohnte, doch das ist alles mit dem Vermieter geregelt - soweit keine Probleme!
Bereits als Y im Mai in die Wohnung zog gab es oftmals imensen Krach seitens der Nachbarn unter Y, die ihre Musikanlage ständig so weit aufdrehten, dass normales fernsehen, reden etc. nicht mehr möglich war. Das ist auch heute noch so und hat zur Folge, dass Y in den Zeiten der Buschtrommeldisco stets freudig durch die Bude geworfen wird dank des Bass (ums mal übertrieben auszudrücken, aber TV schauen etc. ist auf normaler Lautstärke nicht mehr möglich). X,Y und Mutter-Y haben bereits den Vermieter informiert, der sich "das mal anschauen wollte", was jedoch nie geschah. Am Ende sagte man ihnen nur, sie sollen die Angelegenheit doch selber klären. Auch standen X und Y bereits vor der Wohnungstür der geliebten Beatboxfamilie: ca. 2h leisere Musik (immernoch hörbar, aber man konnte sich unterhalten), doch noch am selben Abend dasselbe Spiel von vorn. Naja, was solls man wird ja gerne von Bässen geweckt, die man im Magen spürt und wer mag sowas nicht als Abendlied..
Eig. hatte man sich gerade daran gewönt, da nimmt das Ganze noch ein Nümmerchen zu: Nun legen auch noch die Übermieter richtig los! JUHU *haha*. Auch früher war schon ab und an mal ein Rumpeln zu hören, aber das hatt man dann verkraftet, doch inzwischen nimmt der Lärm echt Überhand: Dröhnende Boxen (die Vermutung liegt bei Fernseher etc.) auch nach 22 Uhr, dumpfe Geräusche, die durch die Wände hallen, irgendwelche Bässe (eine Art Trommel oder so, zum. vom Klang her) und Schreie. Auch wenns mir leid tut das sagen zu müssen, aber am schlimmsten sind doch noch die Kinder von X und Y's Übermieter: Poltern, dass die Decken wackeln lässt (also nicht bloße Schrittgeräusche sondern wirkliches Gespringe), teilweise über Stunden und auch nachts, ständiges Gerumpse durchs lustige Rumrennen etc. Ich weiß, es sind Kinder, aber hey, irgendwann ist jeder Nerv mal durch =/.
Ruhe gibt es in der Wohnung wenn dann mal nachts, wobei selbst das begrenzt ist, aber zumindest erträglicher als tagsüber. X und Y haben also einen Cocktail aus Gerumpse, zu lauter Musik, ständigen Bässen, die alles zum Wackeln bringen von beiden Seiten und das seit Monaten - langsam können dies weder X noch Y von den Nerven her tragen und wissen sich nur noch mit lauter Musik via Headset zu helfen, um dem nicht ständig ausgeliefert zu sein. Wie gesagt: Vermieter wurde informiert -> nichts geschah, sie gingen runter -> nichts geschah, sie riefen die Polizei für die Poltergeister oben -> nichts geschah (war nach 22 Uhr).
Für die zwei gibts nur noch eins: RAUS HIER! "Gegenlärmen" mag Y nicht, dann ist man nicht besser, reden bringt wohl nichts und auf Hilfe kann man auch warten, bis man Grau ist. Darum möchten sie raus hier, so schnell wie möglich, denn langsam wirkt sich der Dauerstress auch psychosomatisch aus und das muss ja nicht sein.
Das zur Vorgeschichte, nun meine Frage: Da die Störungen in diesem extremen Maße meistens nicht in der Ruhezeit liegen, jedoch wirklich massiv sind und der Vermieter nichts zu unternehmen gedenkt, hat Y nun das Recht zur fristlosen Kündigung der Wohnung? Ich weiß, dass man bei Kinderlärm tolerant sein muss, aber muss man das wirklich komplett so dulden? Y möchte keine Mietminderung erreichen und auch am liebsten nicht noch mehr Polizei involvieren, sondern einfach nur schnell eine neue Wohnung mit schöner, angenehmer Ruhe und das ohne nun einen großen Aufstand zu machen - wenn sie alle meinen so leben zu können, bitte!
Was sagt denn die Rechtslage dazu? *gg*
Vielen Dank schon mal fürs lesen und frohe Festtage! (:
Liebe Grüße
P.s.: Die Methode mit dem Besen klappt leider auch nicht ;P.
Das zur Vorgeschichte, nun meine Frage: Da die Störungen in diesem extremen Maße meistens nicht in der Ruhezeit liegen, jedoch wirklich massiv sind und der Vermieter nichts zu unternehmen gedenkt, hat Y nun das Recht zur fristlosen Kündigung der Wohnung?
Nö, denn eigenen Angaben zufolge ist die Mutter von Y die Mieterin und nur der steht als Vertragspartnerin des Vermieters das Recht zu, das Mietverhältnis zu kündigen.
Y wohnt, wenn ich das richtig verstanden habe, nur im Rahmen einer genehmigten Gebrauchsüberlassung in der Wohnung.
Oki, erstmal vielen lieben Dank für die Antwort (: .
Das ist richtig verstanden, ja, nur wäre es seitens der Mutter-Y kein Problem die Wohnung regulär zu kündigen (ist über die ganze Misere informiert), jedoch möchten X und Y ungern noch drei weitere Monate in dieser wohnen bleiben, da der Zustand wirklich belastend ist.
Deshalb auch die Frage, ob der (fiktiv) vorliegende Sachverhalt eine fristlose Kündigung der Wohnung, aus Rechtssicht, zulassen würde, gerade da der Lärm so massiv größtenteils außerhalb der Ruhezeit liegt (eig. könnte man sich ja schon nächtliche Dauerbeschallung wünschen, dann wärs wohl leichter *hmpf*).
Alles etwas verwirrend hier, deshalb vielen Dank nochmals fürs Lesen.
Eine fristlose Kündigung dürfte meiner Meinung nach nicht möglich sein, was aber wahrscheinlich geht ist eine Mietminderung. Eine fristlose Kündigung ist ein scharfes Schwert und da werden einige Anforderungen dran gestellt. Wenn das nicht passt hat der Mieter ein Problem und es wird teuer für ihn. Eine fristgerechte Kündigung ist in der regel der einfachere und preiswertere Weg. Man muss auch nicht in der Wohnung bis zum Ende wohnen bleiben. Einzig und allein die komplette Miete muss bis zum Mietende gezahlt werden.
Mh, ok. Da in diesem Fall der Vermieter auch noch so freundlich ist und an keinen Mieter jemals die Kaution zurückzahlte, lass ich mir das noch mal durch den Kopf gehen, ob ich die Protoginsten meiner kleinen Geschichte nicht wirklich über eine Mietminderung nachdenken lasse. Evtl. bringts ja etwas Druck rein und nebenher dann halt der reguläre Wohnungswechsel mit Kündigungsfrist.
Dann bedank ich mich nochmal vielmals und wünsche einen guten Rutsch! (:
Es sollte aber nicht der Gedanken aufkommen das man die Kaution abwohnen kann, denn das führt garantiert vor Gericht zu Schiffbruch. Das heisst der VM wird gewinnen und dem Mieter entstehen ein Haufen Kosten.
Wenn es so eilt, sollte der Mieter (also die Mutter von Y) am besten noch dieses Jahr regulär kündigen. Und gleichzeitig die Mietminderung machen - vielleicht ist es dem vermieter wegen der 3 Monate den Stress nicht wert, dagegen anzugehen.
Übrigens, ausziehen kann man jederzeit, aber die Miete muss noch bis zum Ende der Kündigungsfrist gezahlt werden. Es sei denn, man findet einen Nachmieter und der Vermieter ist so nett, den zu akzeptieren ... Oder der Vermieter ist extrem nett und lässt einen auch so früher raus, wenn man dafür auf die Kautionsrückzahlung verzichtet .... Vielleicht mal vorher mit dem Vermieter reden - wenn er erstmal die Mietminderung auf dem Tisch hat, mag er vielleicht nicht mehr nett sein
Noch ein Gedanke: Mietminderungen wegen Lärm liegen in der Regel so bei 5-50% der Miete (bei Kinderlärm eher weniger, bei rücksichtslosen Musiknachbarn mehr). Und man sollte wenn es hart auf hart kommt ein genaues Lärmprotokoll haben. X und Y sollten also auch überlegen, ob ihnen das die Sache wert ist.
Ich frage mich die ganze Zeit, ob eine Mietminderung überhaupt möglich ist.
Das Recht zur Minderung ergibt sich aus §536 BGB und da ist (auch idF) nur vom Mieter die Rede. Das sind X und Y nicht, sondern die Mutter von Y.
Ich meine mal irgendwo gelesen zu haben, dass ein Mieter die Miete wegen eines Mangels an der Mietsache mindern kann, auch wenn er die betroffene Mietsache (für längere Zeit) gar nicht bewohnt. Dabei ging es um einen Mangel, der sich innerhalb der Mietsache befand und den vertragsgemässen Gebrauch einschränkte.
Hier besteht der Mangel aus äusseren Einflüssen, namentlich Ruhestörung. Doch wie kann ein Mieter in der Ruhe gestört sein, wenn er die Mietsache gar nicht bewohnt?
Die Frage, die hier noch gar nicht gestellt wurde ist, wer eigentlich die Miete für diese Wohnung bezahlt. Denn wenn dies X und Y sein sollten, dann könnte die o.g. Gebrauchüberlassung auch ein Untermietverhältnis, eine Form der Gebrauchsüberlassung, sein. Dann aber müssten sich die Forderungen von X und Y gegen ihren Vermieter, also die Mutter von Y, richten und nicht gegen den Hauptvermieter, dem Vertragspartner der Mutter von Y.
hatte auch grad so einen fall bei mir. der vermieter bei mir schreibt dem störenfried vier abmahnungen dann ist dieser vom vermieter fristlos kündbar.
als mieter muss man nur die zeiten angeben wo die störung stattfindet.
Ich frage mich die ganze Zeit, ob eine Mietminderung überhaupt möglich ist.
Das Recht zur Minderung ergibt sich aus §536 BGB und da ist (auch idF) nur vom Mieter die Rede. Das sind X und Y nicht, sondern die Mutter von Y.
Ich meine mal irgendwo gelesen zu haben, dass ein Mieter die Miete wegen eines Mangels an der Mietsache mindern kann, auch wenn er die betroffene Mietsache (für längere Zeit) gar nicht bewohnt. Dabei ging es um einen Mangel, der sich innerhalb der Mietsache befand und den vertragsgemässen Gebrauch einschränkte.
Hier besteht der Mangel aus äusseren Einflüssen, namentlich Ruhestörung. Doch wie kann ein Mieter in der Ruhe gestört sein, wenn er die Mietsache gar nicht bewohnt?
Â
Die Minderung bezieht sich eben nicht auf das subjektive 'Gestörtsein' des Mieters, sondern auf die objektive Beschaffenheit - Mängel - der Wohnung.
Das klassische Beispiel ist der Mieter, der den Winter auf Malle verbringt und nach seiner Rückkehr von den Nachbarn erzählt kriegt, dass von Januar bis März die Heizung kaputt war und alle ins Hotel ziehen mussten. Wenn die Wohnung in dieser Zeit nicht bewohnbar war, dann brauchte auch er für die Zeit keine Miete zahlen und kann sie zurück verlangen. - In diesem Beispiel stünde eine Minderung sogar einem Tauben zu.
Andersherum betrachtet, könnte man sonst auch mindern, wenn einen die Nase des Nachbarn 'stört'.[/i] _________________ Es heißt Frist, nicht Frits, auch nicht First, sondern Frist, Frist, Frist, Frist, Frsit... Ich lern's nicht mehr.
Anmeldungsdatum: 21.11.2005 Beiträge: 11363 Wohnort: This world is not my home - I'm only passing through!
Verfasst am: 30.12.08, 11:05 Titel:
Kara1 hat folgendes geschrieben::
der vermieter bei mir schreibt dem störenfried vier abmahnungen dann ist dieser vom vermieter fristlos kündbar.
Hat der Vermieter dafür auch eine Rechtsgrundlage? _________________ Das Denken ist zwar allen Menschen erlaubt, aber vielen bleibt es erspart. Sapere Aude!(Kant)
Die Minderung bezieht sich eben nicht auf das subjektive 'Gestörtsein' des Mieters, sondern auf die objektive Beschaffenheit - Mängel - der Wohnung.
Das klassische Beispiel ist der Mieter, der den Winter auf Malle verbringt und nach seiner Rückkehr von den Nachbarn erzählt kriegt, dass von Januar bis März die Heizung kaputt war und alle ins Hotel ziehen mussten. Wenn die Wohnung in dieser Zeit nicht bewohnbar war, dann brauchte auch er für die Zeit keine Miete zahlen und kann sie zurück verlangen. - In diesem Beispiel stünde eine Minderung sogar einem Tauben zu.
Das mit dem Tauben habe ich jetzt mal überhört und aus lauter Boshaftigkeit habe ich mir den Schmidt-Futterer in der 9. Auflage gekauft.
Auf Seite 332 ist unter §536 Rdn. 319 zu lesen, dass eine Mietminderung aufgrund eines Mangels durchgeführt werden kann, wenn der Mieter die Wohnung gar nicht (mehr) oder für längere Zeit nicht benutzt. So weit, so gut.
Auf Seite 277 steht unter §536 Rdn. 46: Die Annahme eines unerheblichen Mangels hängt nicht davon ab, ob der Mieter die Wohnung nutzt. Ein unerheblicher Mangel kann daher nicht allein deswegen angenommen werden, weil der Mieter abwesend ist. (vgl auch Palandt-Weidenkaff, §536 Rdn. 17.)
Aha. Also muss es zur Beantwortung der Frage, ob es sich um einen erheblichen Mangel, der zu einer Mietminderung berechtigt, oder um einen unerheblichen Mangel, der keine Mietminderung möglich macht, noch andere Kriterien als die Abwesenheit des Mieters geben.
Und da kommt dein Beispiel mit der Heizung sehr gut. Hier könnte man ja, wie ich weiter oben schrieb, der Ansicht sein, dass der abwesende Mieter ja deswegen nicht friert und er deswegen die Miete nicht mindern kann. Das wäre natürlich völlig falsch.
Denn der Ausfall einer Heizung im o.g. Zeitraum berührt ja nicht nur den Mieter, sondern auch die Mietsache. Folgeschäden wegen Auskühlen der Wohnung wären nicht ausgeschlossen, Mietminderungen aufgrund dieser Folgeschäden (z.B. Schimmel) ebenfalls nicht.
Und so lese ich aus der Rdn. 46 zu §536 BGB heraus, dass neben der Abwesenheit des Mieters auch die Art des Mangels darüber entscheidet, ob es sich um einen unerheblichen (keine Mietminderung) oder um einen erheblichen (Mietminderung) Mangel handelt.
In Lärm iVm einem abwesenden Mieter sehe ich eher einen unerheblichen Mangel.
Â
Zuletzt bearbeitet von Frank Oseloff am 01.01.09, 20:17, insgesamt 1-mal bearbeitet
Also. Ich lese da sogar raus, dass nur die Beschaffenheit des Mietobjekts entscheidend ist, und sich aus der Abwesenheit eben kein Argument basteln läßt, der Mangel sei deshalb, weil der Mieter nicht da sein, nur unerheblich. _________________ Es heißt Frist, nicht Frits, auch nicht First, sondern Frist, Frist, Frist, Frist, Frsit... Ich lern's nicht mehr.
Durch einen anderen Thread ist mir gerade aufgefallen, dass ich an 2 Stellen in meinem Beitrag statt §536 versehentlich §556 geschrieben hatte. Sorry. Habs korrigiert.
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