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ein Vermieter hängt einen Zettel in den Hausflur, der die Mieter auffordert einen Tisch aus dem Keller zu entfernen. Da die Mieter nicht wissen, wem der Tisch gehört und sie keinen Diebstahl begehen wollen, ignorieren sie diese Aufforderung. Nun lässt der Vermieter den Tisch zu einem überteuerten Preis entfernen (über 100,- Euro) und verteilt diese Kosten in der Jahresabrechnung.
Fragen:
1.) Hätte die Aufforderung jedem Mieter schriftlich zukommen müssen? Es gibt kein "Schwarzes Brett". Der ganze Flur hängt voller Zettel. Teilweise viele Jahre alt!
2.) Darf der Vermieter zu diesem "Diebstahl" auffordern?
3.) Darf der Vermieter eine Entsorgungsfirma beauftragen und die hohen Kosten umlegen? Er könnte den Tisch doch einfach am Sperrmülltag selber nach draußen stellen. _________________ Gruss
Tina
2. Er fordert doch gar nicht zum Diebstahl auf. Da er selbst nicht weiß, in wessen Eigentume der Tisch steht, richtet er sein Entsorgungsbegehr an die gesamte Mieterschaft.
Die Frage hinsichtlich der Kosten für die Mieter ließe sich mit § 2 Nr. 8 der betriebskostenverordnung beantworten.
Ob der Vermieter verpflichtet ist, den Tisch selbst in den Sperrmüll zu stellen, vermag ich jetzt nicht zu sagen. Ich vertrete aber die Auffassung, dass er dies nicht muss, selbst auch unter Berücksichtigung des Wirtschaftlichkeitsgebots, kann der VM wohl nicht verpflichtet sein, den Tisch zu entsorgen.
Da auch die Kosten der Müllentsorgung - wie alle anderen Nebenkosten - nur umlegbar sind, sofern sie 'laufend' anfallen, würde ich bei einer solchen einmaligen Veranstaltung glatt erstmal behaupten, dass sie das hier eben nicht sind. _________________ Es heißt Frist, nicht Frits, auch nicht First, sondern Frist, Frist, Frist, Frist, Frsit... Ich lern's nicht mehr.
Da auch die Kosten der Müllentsorgung - wie alle anderen Nebenkosten - nur umlegbar sind, sofern sie 'laufend' anfallen, würde ich bei einer solchen einmaligen Veranstaltung glatt erstmal behaupten, dass sie das hier eben nicht sind.
Unter bestimmten Voraussetzungen kann ein Vermieter aber Spermüll auf Kosten der Mietergemeinschaft entsorgen lassen.
Zitat:
Nur wenn der Verursacher trotz nachgewiesener Bemühungen nicht ermittelt werden kann, sei es möglich, Entrümpelungen als Betriebskosten umzulegen, entschieden die Gerichte. Zusätzlich erwarten die Richter, dass die Gemeinschaftsflächen regelmäßig vom Hausverwalter kontrolliert werden, um eventuelle Verursacher rechtzeitig auszumachen und auch, um die Gebühren der Müllabfuhr nicht in die Höhe wachsen zu lassen (Landgericht Berlin, Aktenzeichen: 62 S 42/96).
Meiner Meinung nach kann der Vermieter die Kosten umlegen. Er hat sich im Interesse der Mieterschaft darum bemüht, den Tisch vom Verursacher auf dessen Kosten entsorgen zu lassen. Dazu bediente er sich eines Aushangs, den alle Mieter lesen konnten. Dieser Versuch scheiterte.
Wie Volker13 bin ich der Ansicht, dass der Vermieter nicht verpflichtet ist, den Sperrmüll selber zu entsorgen, sondern sich geeigneter Hilfen bedienen kann. Der Vermieter hat auch schnell genug reagiert, indem er "nur" einen Tisch hat entsorgen lassen. In Mehrfamilienhäusern triff man oft auf das Phänomen, dass sich zu einem unrechtmässig abgestellten Teil wie aus dem Nichts weitere hinzugesellen, was eine spätere Entsorgung verteuert.
Anmeldungsdatum: 31.01.2005 Beiträge: 4210 Wohnort: Auf diesem Planeten
Verfasst am: 27.12.08, 15:51 Titel:
Zusätzliche Frage: Hätte er bei dem Hinweis den Tisch zu entfernen, auf die Folgen und deren Kosten hinweisen müßen? _________________ Alles was ich schreibe ist meine private Meinung.
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Anmeldungsdatum: 31.01.2005 Beiträge: 4210 Wohnort: Auf diesem Planeten
Verfasst am: 27.12.08, 17:26 Titel:
Volker13 hat folgendes geschrieben::
Nein das muss er nicht, weil jedem Mitteleuropäer bekannt sein dürfte, dass Entsorgung nicht kostenlos ist.
Man sieht es an dem Thread von Karsten, dass hierzu unterschiedliche Meinungen vorliegen... _________________ Alles was ich schreibe ist meine private Meinung.
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Meiner Meinung nach kann der Vermieter die Kosten der Entsorgung von Hausrat nicht auf die Betriebskosten umlegen.
Er kann nur den Eigentümer des Tisches ausfindig machen und diesen auffordern den Tisch innerhalb einer angemessenen Frist zu entfernen.
Bleibt der Tisch "herrenlos" kann der Vermieter mit dem Tisch, auf seine Kosten, machen was er will.
Mit umlagefähiger öffentlicher Sperrmüllentsorgung hat das nach meiner Meinung nichts zu tun. Auf dem Tisch stand sicher nicht "Sperrmüll" drauf.
Naja so unterschiedlich sind die Meinungen nicht. Eine solche Müllentsorgung kann auf alle Mieter umgelegt werden, nur halt nicht über die Nebenkosten. Da es keine laufenden Kosten sind. Oder wird einmal im Jahr diese Art von Müll entsorgt, dann könnte eine Umlage per Nebenkosten möglich sein.
Naja so unterschiedlich sind die Meinungen nicht. Eine solche Müllentsorgung kann auf alle Mieter umgelegt werden, nur halt nicht über die Nebenkosten.
Hi Strider,
rein mietrechtlich kenne ich nur die Miete, Betriebskosten (= Nebenkosten), Renovierung (Schönheitreparaturen) und Kleinreparaturklausel.
Wie sollte der Vermieter das Entfernen des Tisches auf alle Mieter umlegen können
Ist dieser "finanzielle Schaden" nicht sein Risiko
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