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Kündigung ist erfolgt, Nachmieter wurde eingewilligt, ABER..

 
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DennisB
Interessierter


Anmeldungsdatum: 22.12.2008
Beiträge: 5
Wohnort: Frankfurt am Main

BeitragVerfasst am: 22.12.08, 16:11    Titel: Kündigung ist erfolgt, Nachmieter wurde eingewilligt, ABER.. Antworten mit Zitat

Sehr geehrte Community,

Ich habe eine Frage zu Rechtslage im folgenden Fall.

Mieter (M) kündigt im November seine Wohnung, mit Einhaltung der vertraglich festgelegten dreimonatigen Kündigungsfrist, wär ein Auszug somit Ende Februar möglich. Nun fragt M bei seinem Vermieter (VM) an, ob ein früherer Auszug möglich wäre worauf der VM einwilligt. Zunächst wird mündlich zugesagt, daß Einzug eines evtl Nachmieters zum 15.12. möglich sei. Trotz großem Interesse von 5 Nachmietern, erfolgt keinerlei Rückmeldung des VM in irgendeiner Form. Plötzlich Rückmeldung des VM, daß Nachmietereinzug erst zum 01.01 möglich sei. Darauf erneute Besichtigungen, VM schaltet Anzeige, mit dem Hinweis "Wohnung frei ab 1.03." und erfragt bei M, ob die Mobilnummer für Besichtigungen angegeben werden darf. Anschliessend trotz Interessenten wieder keine Rückmeldung des VM. Gestern Rückmeldung eines potentiellen Nachmieters, Aussage des VM sei folgende: "Einzug zum 1.1. nicht möglich, frühestens 1.2. , da komplette Elektronikleitungen erneuert werden müssen". VM möchte Zutritt zur Wohnung und komplette Renovierung im Januar vornehmen, während aktueller M noch zahlen soll !
Problem, welches hinzukommt: Mieter ist Student und verfügt nicht über finanzielle Mittel um all dies prüfen zu lassen.
WIe ist die Rechtslage ?
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Strider
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 13.09.2004
Beiträge: 11040

BeitragVerfasst am: 22.12.08, 18:37    Titel: Antworten mit Zitat

Die Rechtslage ist, dass der Mieter die Instandsetzungsarbeiten dulden muss. Dazu ist er per Gesetz verpflichtet. Das heisst der VM darf die Elektrogeschichten machen, allerdings kann dann natürlich entsprechend die Miete gemindert werden.

Bei den Nachmietern, wenn der VM keinen akzeptiert oder zu einen späteren Termin erst hat der Mieter schlichtweg Pech gehabt. 3 Monate Kündigungsfrist sind für Gerichte keine unzumutbare Härte, dementsprechend dürfte da auch auf dem Gerichtsweg nicht viel zu wollen sein.
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DennisB
Interessierter


Anmeldungsdatum: 22.12.2008
Beiträge: 5
Wohnort: Frankfurt am Main

BeitragVerfasst am: 22.12.08, 19:07    Titel: Antworten mit Zitat

Hmm vielen Dank !
das erschreckt mich nun doch ein wenig. Immerhin wurde davon gesprochen "Die Wände aufzureissen um die elektronischen Leitungen neu zu verlegen".
In so einem Fall ist die Wohnung nicht bewohnbar...
Vielen Dank für die Aufklärung über die Rechtslage...
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Tehlak
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 06.12.2004
Beiträge: 457

BeitragVerfasst am: 22.12.08, 19:18    Titel: Antworten mit Zitat

Wenn die Wohnung nicht bewohnbar ist, darf der Mieter um 100% mindern. Ob sie Unbewohnbar ist, da drüber wird dann gestritten.
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DennisB
Interessierter


Anmeldungsdatum: 22.12.2008
Beiträge: 5
Wohnort: Frankfurt am Main

BeitragVerfasst am: 25.12.08, 00:35    Titel: Antworten mit Zitat

Ich danke für die schnellen Antworten !
Leider gestaltet sich das ganze zunehmend schwerer. Es wurde dreimal in den Keller eingebrochen, wodurch ein Sachschaden von etwa 1000 Euro durch die Entwendung von Elektrogeräten entstanden ist. Es kam auch mehrmals zur Anzeige. Laut Aussage der Polizei, ist der Vermieter dazu verpflichtet nach dem ersten Einbruch, eine neue Schliessanlage zu installieren, da keinerlei Einbruchsspuren zu erkennen waren und etwa 10 Mietparteien Gegenstände entwender wurden. Dem ist der VM nicht nachgekommen. Ebenso befinden sich auf dem Balkon zwei Faustgroße Löcher im Beton, durch welche man auf den unteren Balkon sehen kann.
Verändert dies die Position des Mieters in irgendeiner Form ? Wie ist die Rechtslage ?
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Biber
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 21.11.2005
Beiträge: 11363
Wohnort: This world is not my home - I'm only passing through!

BeitragVerfasst am: 26.12.08, 17:34    Titel: Antworten mit Zitat

DennisB hat folgendes geschrieben::
Laut Aussage der Polizei, ist der Vermieter dazu verpflichtet nach dem ersten Einbruch, eine neue Schliessanlage zu installieren, da keinerlei Einbruchsspuren zu erkennen waren und etwa 10 Mietparteien Gegenstände entwender wurden.
Das glaube ich nicht - weder, daß die Polizei sowas gesagt hat noch das der VM dazu verpflichtet wäre.

DennisB hat folgendes geschrieben::
Ebenso befinden sich auf dem Balkon zwei Faustgroße Löcher im Beton, durch welche man auf den unteren Balkon sehen kann. Verändert dies die Position des Mieters in irgendeiner Form ?
Inwiefern? Und seit wann sind die Löcher da bzw. wo kommen sie plötzlich her? Geschockt
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DennisB
Interessierter


Anmeldungsdatum: 22.12.2008
Beiträge: 5
Wohnort: Frankfurt am Main

BeitragVerfasst am: 26.12.08, 20:47    Titel: Antworten mit Zitat

Tut mir leid, ich kann lediglich wiedergeben, was dem Mieter mitgeteilt wurde. Ich stand neben ihm, während ihm dies von zwei Beamten gesagt wurde die vor Ort waren, ebenso auf dem Revier. Aufgrund unserer Fassungslosigkeit, haben sowohl M als auch ich wiederholt nachgefragt.
Die zwei faustgroßen Löcher befinden sich seit geraumer Zeit auf dem Balkon. Trotz mehrmaliger Aufforderung erfolgte keine Reperatur. Letztendlich erfolgte aufgrunddessen auch der Auszug.
Es hat seinen Grund, daß in einem Haus mit 80 möglichen Mietparteien nur etwa 30 belegt sind. Leider etwas ärgerlich, aber darum geht es nun nicht.
Ich danke wirklich jedem für die schnellen Antworten ! Wir werden uns nun aufgrund der Komplexität des Falles an einen Rechtsbeistand wenden.
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Biber
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 21.11.2005
Beiträge: 11363
Wohnort: This world is not my home - I'm only passing through!

BeitragVerfasst am: 26.12.08, 23:17    Titel: Antworten mit Zitat

DennisB hat folgendes geschrieben::
Ich stand neben ihm, während ihm dies von zwei Beamten gesagt wurde die vor Ort waren, ebenso auf dem Revier. Aufgrund unserer Fassungslosigkeit, haben sowohl M als auch ich wiederholt nachgefragt.
In solchen Fällen empfiehlt sich immer die Wose-Frage: "Sagen Sie mir doch bitte, wose dafür die Rechtsgrundlage sehen"!

DennisB hat folgendes geschrieben::
Trotz mehrmaliger Aufforderung erfolgte keine Reperatur.
Dafür könnte man wahrscheinlich die Mieter mindern, allerdings dürfte sich diese Mietminderung im niedrigen einstellligen Prozentbereich bewegen.

DennisB hat folgendes geschrieben::
Wir werden uns nun aufgrund der Komplexität des Falles an einen Rechtsbeistand wenden.
Das ist tatsächlich eine sehr gute Idee (nur zur Sicherheit: das meine ich völlig ernst).
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DennisB
Interessierter


Anmeldungsdatum: 22.12.2008
Beiträge: 5
Wohnort: Frankfurt am Main

BeitragVerfasst am: 26.12.08, 23:29    Titel: Antworten mit Zitat

Wie gesagt,
Ich danke für die (meiner Meinung nach wirklcih schnellen !) Antworten.
Ich bin sehr dankbar dafür, daß die Meinungen auch so ehrlich ung auf den Punkt gebracht sind. Ich ärgere mich ehrlich gesagt über mich selber, aber da ich noch nicht häufig in solchen Situationen war, muss ich gestehen nicht daran gedacht zu haben.
Die Beamten sind glücklicherweise greifbar. Daher denke ich wird ein erneuter Kontakt sinnvoll sein.
VIelen Dank !
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