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Lebensversicherung - garantierte Überschussbeteiligung

 
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S. Reim
Interessierter


Anmeldungsdatum: 28.03.2005
Beiträge: 9

BeitragVerfasst am: 26.12.08, 17:55    Titel: Lebensversicherung - garantierte Überschussbeteiligung Antworten mit Zitat

Hallo,
im jährlichen Schreiben der Lebensversicherung vom März 2008 ist eine garantierte Überschussbeteiligung angegeben.

Dazu einige Fragen:
1. Ist eine Auszahlung der garantierten Überschussbeteiligung zum 31.12.2008 steuerfrei?
2. Ist die Auszahlung der sich neu aufbauenden garantierten Überschussbeteiligung auch nach dem 1.1.2009 steuerfrei?

Der Vertrag ruht und wurde nicht verpfändet, abgetreten oder war jemals als Sicherheit hinterlegt.
Ebenso soll nicht der Vertrag gekündigt, sondern nur die Überschusse abgezogen werden.

Leider war die Versicherung nicht fähig innerhalb 2 Wochen zu antworten.

Warum die Aktion?
Ist zwar eine andere Baustelle, aber die Rückzahlung der Abschussgebühr bei einer Bausparkasse wurde in der Jahresbescheinigung als steuerpflichtige Kapitalerträge bescheinigt.
Das soll bei den Überschüssen vermieden werden.

... oder vielleicht ein Beitrag für das Steuerforum?

Grüsse
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J_Denver
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 16.05.2006
Beiträge: 3777
Wohnort: hinterm Deich

BeitragVerfasst am: 26.12.08, 19:24    Titel: Antworten mit Zitat

m.e. sind Teilauszahlungen aus LV ( wenn sie nicht vereinbart sind) nicht möglich. Steuerliche behandlung ist abhängig vom Zeitpunkt des Vertragsabluss.
_________________
.........geschmeidig wie zwei Flachmänner®

81:2/ -4K
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S. Reim
Interessierter


Anmeldungsdatum: 28.03.2005
Beiträge: 9

BeitragVerfasst am: 27.12.08, 19:13    Titel: Re: Lebensversicherung - garantierte Überschussbeteiligung Antworten mit Zitat

Nachtrag:
Vertrag ist fast 20 Jahre alt und ruht mind. 12 Jahre.
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dermayer
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 11.08.2006
Beiträge: 107
Wohnort: Stuttgart

BeitragVerfasst am: 28.12.08, 09:08    Titel: Re: Lebensversicherung - garantierte Überschussbeteiligung Antworten mit Zitat

S. Reim hat folgendes geschrieben::
Nachtrag:
Vertrag ist fast 20 Jahre alt und ruht mind. 12 Jahre.


Dann sollte eine Teilkündigung (in Form der Auszahlung der Überschussanteile) steuerfrei möglich sein (und auch in absehbarer Zukunft bleiben).
_________________
Jeder Beitrag stellt meine eigene Meinung dar, hat mit der meines Arbeitgebers nichts zu tun und kann von der Meinung meines AG abweichen.

Hilfreich/sinnvoll empfundene Beiträge dürfen gerne mit einem Klick auf die Punkte „belohnt“ werden.
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