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Hallo,
als Betroffener in einer Ordnungswidrigkeitensache kann man einen Antrag auf Akteneinsicht stellen, auch ohne Anwalt.
Die Einsicht kann gewährt werden, wenn keine Interessen Dritter dagegen sprechen.
Die Einsicht findet selbstverständlich unter Aufsicht statt.
Rechtsgrundlage (aus dem OWiG):
Zitat:
§ 49 Akteneinsicht des Betroffenen und der Verwaltungsbehörde
(1) Die Verwaltungsbehörde kann dem Betroffenen Einsicht in die Akten unter Aufsicht gewähren, soweit nicht überwiegende schutzwürdige Interessen Dritter entgegenstehen.
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