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Gehen wir mal von folgendem , natürlich rein fiktivem Fall aus:
Die Nachbarin(woht oben drüber) von Ehepaar xy hat die unangenehme Angewohnheit Nachts um 4 Uhr mit schöner Regelmässigkeit eine Opernarie in ungebürlicher Lautstärke zu hören.
Mehrere Bitten und Beschwerden der Ehepaars, div. Polizeieinsätze, sowie Beschwerden bei der Hausverwaltung brachten bisher keine Besserung.
Wie könnte/sollte sich das Ehepaar verhalten, und könnte es die Miete mindern?
Wen Ja in welcher Höhe und welcher Paragraph unterstützt diese Minderung?
Lärmprotokoll führen, möglichst mit der Benennung von Zeugen. Hausverwaltung nachweislich schriftlich informieren und zum Eingreifen auffordern
Draconia hat folgendes geschrieben::
könnte es die Miete mindern?
Ja.
Draconia hat folgendes geschrieben::
Wen Ja in welcher Höhe und welcher Paragraph unterstützt diese Minderung?
Keine Ahnung, die Suchmaschine des eigenen Vertrauens bzw. hier im Forum dürfte zumindest bei letzterem helfen. In diesem Zusammenhang wird man sicherlich auch auf den Hinweis stoßen 'Keine Mietminderung ohne Anwalt'. _________________ Das Denken ist zwar allen Menschen erlaubt, aber vielen bleibt es erspart. Sapere Aude!(Kant)
Am schnellsten und für die Nerven schonendsten wäre ein Umzug zu erwägen. Alles andere (bis der krachmachende Mieter aus der Wohnung raus ist bzw. sich ruhiger verhält) dauert vermutlich länger und kostet weniger Geld, Nerven und eben auch Zeit
Am schnellsten und für die Nerven schonendsten wäre ein Umzug zu erwägen. Alles andere (bis der krachmachende Mieter aus der Wohnung raus ist bzw. sich ruhiger verhält) dauert vermutlich länger und kostet weniger Geld, Nerven und eben auch Zeit
Jap, der VM kann da auch nicht wirklich was tun. Bis er was tun kann und bis dann Ruhe einkehrt können locker 2 Jahre vergehen. Umzug ist zwar kein rechtlicher Rat aber ein ungemein praktischer.
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