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Verfasst am: 02.01.09, 11:09 Titel: Androhung von Gewalt
Hallo,
entschuldigt, wenn ich nicht die richtige Rechtskategorie gewählt habe; das ist ja echt viel;)
Also, zu meiner Frage:
Ich schulde einem NAchbarn aufgrund eines Unfalls Geld. Das ganze ging auch zum Rechtsanwalt des Unfallopfers. Vereinbart war eine Ratenzahlung, die letzten MOnat anfing ( Rate ist gezahlt ).
Der Nachbar hatte mich vor zwei Monaten bedroht ( auftritt ziemlich agressiv und im Beisein eines Hundes; wohl um mich abzuschrecken ).
Er möchte, dass ich die Summe in einem Betrag bezahle, was mir aber nicht möglich ist ( student ).
Gestern hat er mich wieder zu Hause aufgesucht und gesagt ich würde nicht zahlen ( was nicht stimmt, der RA muss ihm nur sagen was Fakt ist...)
GEstern sagte er wolle mich "Krankenhausreif" schlagen und mein Fahrrad zerschrotten. Diesmal war er wieder äußerst agressiv, der Hund hätte mich beinahe zweimal angesprungen, erst im letzten Augenblick hat er den Hund zurückgezogen.
Jetzt würde ich gerne wissen, was ich machen kann?
Soll ich mich bei einem Angriff auf Eigenwehr berufen?
Wie kann ich rechtlich vorgehen?
Anmeldungsdatum: 29.01.2006 Beiträge: 8913 Wohnort: Berlin
Verfasst am: 02.01.09, 12:35 Titel:
Nun, es gibt zum einen die Möglichkeit, Strafanzeige wegen versuchter Nötigung und Beleidigung zu erstatten. Weiter könnte man einen Unterlassungsanspruch nach §§ 823 I, 1004 BGB gegen weitere Belästigungen geltend machen. Schließlich könnte, je nach Intensität der Drohungen bzw. bei etwaiger Anwendung körperlicher Gewalt, auch ein Schmerzensgeldanspruch bestehen. Die zivilrechtlichen Schritte sollte man sinnvollerweise nicht ohne Anwalt unternehmen. Hinsichtlich der Kosten außergerichtlicher zivilrechtlicher Schritte wäre noch anzumerken, daß bei niedrigem Einkommen Anspruch auf Beratungshilfe bestehen könnte.
Ok. Wie stehen die Chance auf Erfolg, in allen BEreichen?
Also, mir ist es schon wichtig, dass ihm da mal die Konsequenzen aufgezeigt werden. Ich selber habe ihn schon auf Artikel 2, Absatz 2 des GG hingewiesen
Einen Anwalt werde ich dann natürlich auch nehmen. Sollte es eine bestimmte Fachrichtung sein?
Anmeldungsdatum: 29.01.2006 Beiträge: 8913 Wohnort: Berlin
Verfasst am: 02.01.09, 12:53 Titel:
Zitat:
Artikel 2, Absatz 2 des GG
Was ihn herzlich wenig interessieren wird, da die Grundrechte als Abwehrrechte des Bürgers gegen den Staat konzipiert sind. Unter Privaten kommen sie nur in seltenen Ausnahmefällen zum Tragen - hier nicht.
Zitat:
Wie stehen die Chance auf Erfolg, in allen BEreichen?
Für eine Strafanzeige wegen versuchter Nötigung und für den Unterlassungsanspruch dürfte das nach den Schilderungen ziemlich gut aussehen. Wegen Schmerzensgeld - müßte man sich mal näher ansehen, derzeit etwas mau.
Zitat:
Sollte es eine bestimmte Fachrichtung sein?
Nö, ein "Feld-, Wald- und Wiesenanwalt" sollte da völlig ausreichen.
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