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Tisch Entsorgung umlagefähig?
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TinaM
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 23.03.2005
Beiträge: 175

BeitragVerfasst am: 26.12.08, 14:16    Titel: Tisch Entsorgung umlagefähig? Antworten mit Zitat

Hallo,

ein Vermieter hängt einen Zettel in den Hausflur, der die Mieter auffordert einen Tisch aus dem Keller zu entfernen. Da die Mieter nicht wissen, wem der Tisch gehört und sie keinen Diebstahl begehen wollen, ignorieren sie diese Aufforderung. Nun lässt der Vermieter den Tisch zu einem überteuerten Preis entfernen (über 100,- Euro) und verteilt diese Kosten in der Jahresabrechnung.

Fragen:

1.) Hätte die Aufforderung jedem Mieter schriftlich zukommen müssen? Es gibt kein "Schwarzes Brett". Der ganze Flur hängt voller Zettel. Teilweise viele Jahre alt!

2.) Darf der Vermieter zu diesem "Diebstahl" auffordern?

3.) Darf der Vermieter eine Entsorgungsfirma beauftragen und die hohen Kosten umlegen? Er könnte den Tisch doch einfach am Sperrmülltag selber nach draußen stellen.
_________________
Gruss
Tina
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Volker13
Gast





BeitragVerfasst am: 26.12.08, 14:41    Titel: Antworten mit Zitat

1. Nein.

2. Er fordert doch gar nicht zum Diebstahl auf. Da er selbst nicht weiß, in wessen Eigentume der Tisch steht, richtet er sein Entsorgungsbegehr an die gesamte Mieterschaft.

Die Frage hinsichtlich der Kosten für die Mieter ließe sich mit § 2 Nr. 8 der betriebskostenverordnung beantworten.

Ob der Vermieter verpflichtet ist, den Tisch selbst in den Sperrmüll zu stellen, vermag ich jetzt nicht zu sagen. Ich vertrete aber die Auffassung, dass er dies nicht muss, selbst auch unter Berücksichtigung des Wirtschaftlichkeitsgebots, kann der VM wohl nicht verpflichtet sein, den Tisch zu entsorgen.
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TinaM
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 23.03.2005
Beiträge: 175

BeitragVerfasst am: 26.12.08, 19:55    Titel: Antworten mit Zitat

Danke
_________________
Gruss
Tina
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Metzing
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 29.01.2006
Beiträge: 8913
Wohnort: Berlin

BeitragVerfasst am: 26.12.08, 20:04    Titel: Antworten mit Zitat

Wenn die Rechnung allerdings tatsächlich überhöht gewesen wäre, könnte der Vermieter gegen das Wirtschaftlichkeitsgebot verstoßen haben.

Beste Grüße

Metzing
_________________
Τὸν ἥττω λόγον κρείττω ποιεῖν.
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Karsten
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 12.11.2004
Beiträge: 9688
Wohnort: München

BeitragVerfasst am: 27.12.08, 00:31    Titel: Antworten mit Zitat

Da auch die Kosten der Müllentsorgung - wie alle anderen Nebenkosten - nur umlegbar sind, sofern sie 'laufend' anfallen, würde ich bei einer solchen einmaligen Veranstaltung glatt erstmal behaupten, dass sie das hier eben nicht sind. Cool
_________________
Es heißt Frist, nicht Frits, auch nicht First, sondern Frist, Frist, Frist, Frist, Frsit... Ich lern's nicht mehr.
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TinaM
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Anmeldungsdatum: 23.03.2005
Beiträge: 175

BeitragVerfasst am: 27.12.08, 00:44    Titel: Antworten mit Zitat

Also darf der Vermieter diese Sondersperrmüllentsorgung nicht auf die Nebenkosten aufschlagen?
_________________
Gruss
Tina
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Frank Oseloff
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 15.01.2006
Beiträge: 5347
Wohnort: 58332 Schwelm

BeitragVerfasst am: 27.12.08, 07:36    Titel: Antworten mit Zitat

Karsten hat folgendes geschrieben::
Da auch die Kosten der Müllentsorgung - wie alle anderen Nebenkosten - nur umlegbar sind, sofern sie 'laufend' anfallen, würde ich bei einer solchen einmaligen Veranstaltung glatt erstmal behaupten, dass sie das hier eben nicht sind. Cool

Unter bestimmten Voraussetzungen kann ein Vermieter aber Spermüll auf Kosten der Mietergemeinschaft entsorgen lassen.

Zitat:
Nur wenn der Verursacher trotz nachgewiesener Bemühungen nicht ermittelt werden kann, sei es möglich, Entrümpelungen als Betriebskosten umzulegen, entschieden die Gerichte. Zusätzlich erwarten die Richter, dass die Gemeinschaftsflächen regelmäßig vom Hausverwalter kontrolliert werden, um eventuelle Verursacher rechtzeitig auszumachen und auch, um die Gebühren der Müllabfuhr nicht in die Höhe wachsen zu lassen (Landgericht Berlin, Aktenzeichen: 62 S 42/96).


Meiner Meinung nach kann der Vermieter die Kosten umlegen. Er hat sich im Interesse der Mieterschaft darum bemüht, den Tisch vom Verursacher auf dessen Kosten entsorgen zu lassen. Dazu bediente er sich eines Aushangs, den alle Mieter lesen konnten. Dieser Versuch scheiterte.

Wie Volker13 bin ich der Ansicht, dass der Vermieter nicht verpflichtet ist, den Sperrmüll selber zu entsorgen, sondern sich geeigneter Hilfen bedienen kann. Der Vermieter hat auch schnell genug reagiert, indem er "nur" einen Tisch hat entsorgen lassen. In Mehrfamilienhäusern triff man oft auf das Phänomen, dass sich zu einem unrechtmässig abgestellten Teil wie aus dem Nichts weitere hinzugesellen, was eine spätere Entsorgung verteuert.

 
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TinaM
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Anmeldungsdatum: 23.03.2005
Beiträge: 175

BeitragVerfasst am: 27.12.08, 12:01    Titel: Antworten mit Zitat

OK, danke.
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Gruss
Tina
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ktown
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 31.01.2005
Beiträge: 4210
Wohnort: Auf diesem Planeten

BeitragVerfasst am: 27.12.08, 15:51    Titel: Antworten mit Zitat

Zusätzliche Frage: Hätte er bei dem Hinweis den Tisch zu entfernen, auf die Folgen und deren Kosten hinweisen müßen?
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Volker13
Gast





BeitragVerfasst am: 27.12.08, 16:11    Titel: Antworten mit Zitat

Nein das muss er nicht, weil jedem Mitteleuropäer bekannt sein dürfte, dass Entsorgung nicht kostenlos ist.
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Frank Oseloff
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 15.01.2006
Beiträge: 5347
Wohnort: 58332 Schwelm

BeitragVerfasst am: 27.12.08, 16:18    Titel: Antworten mit Zitat

ktown hat folgendes geschrieben::
Zusätzliche Frage: Hätte er bei dem Hinweis den Tisch zu entfernen, auf die Folgen und deren Kosten hinweisen müßen?

Meiner Meinung nach nicht. Er hätte noch nicht einmal einen Aushang im Hausflur aufhängen müssen.

Der Aushang ist eher als goodwill anzusehen.

 
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ktown
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 31.01.2005
Beiträge: 4210
Wohnort: Auf diesem Planeten

BeitragVerfasst am: 27.12.08, 17:26    Titel: Antworten mit Zitat

Volker13 hat folgendes geschrieben::
Nein das muss er nicht, weil jedem Mitteleuropäer bekannt sein dürfte, dass Entsorgung nicht kostenlos ist.


Man sieht es an dem Thread von Karsten, dass hierzu unterschiedliche Meinungen vorliegen... Winken
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A.E.
Gast





BeitragVerfasst am: 27.12.08, 18:00    Titel: Antworten mit Zitat

Meiner Meinung nach kann der Vermieter die Kosten der Entsorgung von Hausrat nicht auf die Betriebskosten umlegen.
Er kann nur den Eigentümer des Tisches ausfindig machen und diesen auffordern den Tisch innerhalb einer angemessenen Frist zu entfernen.
Bleibt der Tisch "herrenlos" kann der Vermieter mit dem Tisch, auf seine Kosten, machen was er will.

Mit umlagefähiger öffentlicher Sperrmüllentsorgung hat das nach meiner Meinung nichts zu tun. Auf dem Tisch stand sicher nicht "Sperrmüll" drauf. Mit den Augen rollen

Grüsse,
AE
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Strider
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 13.09.2004
Beiträge: 11040

BeitragVerfasst am: 27.12.08, 18:03    Titel: Antworten mit Zitat

Naja so unterschiedlich sind die Meinungen nicht. Eine solche Müllentsorgung kann auf alle Mieter umgelegt werden, nur halt nicht über die Nebenkosten. Da es keine laufenden Kosten sind. Oder wird einmal im Jahr diese Art von Müll entsorgt, dann könnte eine Umlage per Nebenkosten möglich sein.
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A.E.
Gast





BeitragVerfasst am: 27.12.08, 18:40    Titel: Antworten mit Zitat

Strider hat folgendes geschrieben::
Naja so unterschiedlich sind die Meinungen nicht. Eine solche Müllentsorgung kann auf alle Mieter umgelegt werden, nur halt nicht über die Nebenkosten.


Hi Strider,
rein mietrechtlich kenne ich nur die Miete, Betriebskosten (= Nebenkosten), Renovierung (Schönheitreparaturen) und Kleinreparaturklausel.

Wie sollte der Vermieter das Entfernen des Tisches auf alle Mieter umlegen können Frage
Ist dieser "finanzielle Schaden" nicht sein Risiko Frage

Grüsse,
AE
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