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aber ein UmtauschRECHT wg. "Nichtgefallen", "keineVerwendungDafür" usw. gibt es nicht
MfG _________________ Alles hier von mir geschriebene stellt meine persönlichGanzFürMichAlleineMeinung dar
Falls in einer Antwort Fragen stehen, ist es ungemein hilfreich, wenn der Fragesteller diese auch beantwortet
Wenn denn einer vorliegt
Ich denke, dass die Frage im ET reichlich allgemein gehalten ist.
Handelt es sich um einen Kauf im stationären Handel oder um ein Fernabsatzgeschäft?
Liegt ein Sachmangel vor oder will man lediglich umtauschen weil einem der Artikel nicht gefällt. Oder weil Ehefrau und Freundin zufällig die gleiche Idee hatten?
Beim Kauf im stationären Handel muss der Verkäufer, solange kein Mangel vorliegt, überhaupt nicht umtauschen. Weder Hygieneartikel noch sonstwas, da es bei derartigen Käufen kein Widerrufs- oder Rücktrittsrecht gibt.
Bei Vorliegen eines Mangels: siehe Antwort von Kleinalrik.
Bei Fernabsatzgeschäft: siehe Widerrufsbelehrung. _________________ Auf die besten Motive trifft man, wenn man keine Kamera dabei hat. (Murphys Foto-Gesetz)
Ich habe meine feste Meinung - bitte verwirren Sie mich nicht durch Tatsachenfeststellungen.
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