Navigationspfad: Home » Foren
Foren
recht.de :: Thema anzeigen - Hygieneartikel
Forum Deutsches Recht
Foren-Archiv von www.recht.de
Achtung: Keine Schreibmöglichkeiten! Zu den aktiven Foren wählen Sie oben im Menü "Foren aus!
 
 SuchenSuchen 

Hygieneartikel

 
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Verbraucherrecht
Vorheriges Thema anzeigen :: Nächstes Thema anzeigen  
Autor Nachricht
Z3r0D34d
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 27.12.2008
Beiträge: 2

BeitragVerfasst am: 27.12.08, 17:56    Titel: Hygieneartikel Antworten mit Zitat

Und noch einmal guten Tag,

Müssen Hygieneartikel angenommen werden vom Verkäufer, auch wenn sie schon einmal benutzt wurden? Z.B. ein Rasierer.


Wie ist die Rechtslage?



Vielen Dank allen
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Kleinalrik
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 13.12.2008
Beiträge: 365

BeitragVerfasst am: 27.12.08, 18:03    Titel: Antworten mit Zitat

Sachmangel ist Sachmangel.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Elektrikör
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 01.06.2007
Beiträge: 2304
Wohnort: Wehringen

BeitragVerfasst am: 27.12.08, 18:25    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

aber ein UmtauschRECHT wg. "Nichtgefallen", "keineVerwendungDafür" usw. gibt es nicht


MfG
_________________
Alles hier von mir geschriebene stellt meine persönlichGanzFürMichAlleineMeinung dar
Falls in einer Antwort Fragen stehen, ist es ungemein hilfreich, wenn der Fragesteller diese auch beantwortet
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
nordlicht02
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 14.12.2006
Beiträge: 6040

BeitragVerfasst am: 27.12.08, 18:29    Titel: Antworten mit Zitat

Kleinalrik hat folgendes geschrieben::
Sachmangel ist Sachmangel.

Wenn denn einer vorliegt Winken
Ich denke, dass die Frage im ET reichlich allgemein gehalten ist.
Handelt es sich um einen Kauf im stationären Handel oder um ein Fernabsatzgeschäft?
Liegt ein Sachmangel vor oder will man lediglich umtauschen weil einem der Artikel nicht gefällt. Oder weil Ehefrau und Freundin zufällig die gleiche Idee hatten? Geschockt
Beim Kauf im stationären Handel muss der Verkäufer, solange kein Mangel vorliegt, überhaupt nicht umtauschen. Weder Hygieneartikel noch sonstwas, da es bei derartigen Käufen kein Widerrufs- oder Rücktrittsrecht gibt.
Bei Vorliegen eines Mangels: siehe Antwort von Kleinalrik.
Bei Fernabsatzgeschäft: siehe Widerrufsbelehrung.
_________________
Auf die besten Motive trifft man, wenn man keine Kamera dabei hat. (Murphys Foto-Gesetz)
Ich habe meine feste Meinung - bitte verwirren Sie mich nicht durch Tatsachenfeststellungen.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Kleinalrik
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 13.12.2008
Beiträge: 365

BeitragVerfasst am: 27.12.08, 20:04    Titel: Antworten mit Zitat

"Wenn denn einer vorliegt Winken
Ich denke, dass die Frage im ET reichlich allgemein gehalten ist. "


Knappe Frage, knappe Antwort. Winken
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Beiträge vom vorherigen Thema anzeigen:   
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Verbraucherrecht Alle Zeiten sind GMT + 1 Stunde
Seite 1 von 1

 
Gehen Sie zu:  
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben.
Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen.
Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.


Powered by phpBB © 2001, 2005 phpBB Group
©  Forum Deutsches Recht 1995-2019. Anbieter: Medizin Forum AG, Hochwaldstraße 18 , D-61231 Bad Nauheim , RB 2159, Amtsgericht Friedberg/Hessen, Tel. 03212 1129675, Fax. 03212 1129675, Mail info[at]recht.de.