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Verfasst am: 27.12.08, 23:48 Titel: Autovermietung / Wann kommt ein Mietvertrag zustande??
Hallo
kommt ein Mietvertrag bei einer Autovermietung schon mit der Reservierung zustande??
In meinem Fall würde eine Kunde ein Fahrzeug zu sich nach Hause anfordern. Als wir an seiner Haustür klingeln lehnt er die Annahme des Fahrzeuges ab und sagt, dass er nur eine Anfrage in unserem Call Center gemacht hätte, dies wäre ja keine verbindliche Zusage gewesen.
Kann hier dem Kunden eine Aufwandsentschädigung in Rechnung gestellt werden?? zumal die Zustellung ca. 70KM entfernt war. Der Kunde hat zuvor mehrmals bei uns angemietet und hatte dadurch Zugang zu unseren AGB´s, hier wird z.B. geregelt, dass eine Aufwandsentschädigung berechnet werden kann, falls der Kunde eine Reservierung nicht 24 Stunden vorher storniert. Ist so ein Paragraph in den AGB´s haltbar??
Danke für Eure Hilfe. _________________ ... jeder der meint etwas sagen zu können, soll es auch dürfen ...
Wenn der Kunde das Fahrzeug schon bis zu sich nach hause bestellt, dürfte das allemal mehr sein, als eine Reservierung. Es wäre aber zu fragen, ob das auch beweisbar ist. _________________ Es heißt Frist, nicht Frits, auch nicht First, sondern Frist, Frist, Frist, Frist, Frsit... Ich lern's nicht mehr.
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